Rechtsprechung
| BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Befugnis, einen Anspruch auf Arbeitslosengeld mit einer Sperrfrist für 12 Tage wegen Aufgabe der Arbeitsstelle zu versagen - Versagung einer Leistung auf Zeit - "Wichtiger Grund" im Sinne des § 80 Abs. 1 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 17.01.1957 - 1 BvL 4/54
Steuersplitting
Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64
Diese grundgesetzliche Vorschrift verbiete im übrigen nicht, daß an den Tatbestand der Eheschließung Rechtsfolgen mit gewissen wirtschaftlichen Auswirkungen geknüpft würden, wie das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluß vom 17. Januar 1957 (1 BvL 4/54) zu § 28 des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgestellt habe.Verursacht dieser Entschluß Arbeitslosigkeit, so wird der Arbeitnehmer von den zulässigerweise an die Auslösung des Versicherungsfalles geknüpften gesetzlichen Folgen (hier; zeitliche Beschränkung des Leistungsanspruchs) allerdings nur befreit, falls ein "wichtiger Grund" der vorstehend gekennzeichneten Art. sein Verhalten rechtfertigt (vgl. auch BVerfG vom 17.01.1957 - 1 BvL 4/54 zu § 28 EStG; BSG 3, 298, 301).
- BSG, 17.07.1964 - 7 RAr 4/64
Versagung von Arbeitslosengeld bei Aufgabe des Arbeitsplatzes ohne wichtigen oder …
Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64
Dort sind - wie der erkennende Senat bereits in seiner bisherigen Rechtsprechung zum einschlägigen Fragenkreis ausgeführt hat (BSG 21, 205 ff) die "berechtigten Gründe" zur Arbeitsablehnung - hier zur Arbeitsaufgabe - unter den Nummern 1 bis 6 abschließend und erschöpfend geregelt (vgl. Draeger/Buchwitz/Schönefelder, AVAVG Anm. 8 zu § 80 und Anm. 17 zu § 78).In dem vorbezeichneten Urteil des erkennenden Senats (BSG 21, 205 ff) ist ferner entschieden, daß die Eheschließung und der Zuzug zum Ehegatten für sich allein nicht als "absoluter" wichtiger Grund gilt, daß hierbei aber im Einzelfall das Hinzutreten besonderer Umstände einen wichtigen Grund im Sinne des § 80 Abs. 1 Satz 1 AVAVG schaffen kann.
- BAG, 03.12.1954 - 1 AZR 150/54
Kündigung eines Betriebsratsmitglieds
Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64
Immerhin hat in dieser Richtung das BAG, jedenfalls was die Aufhebung eines Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber anbelangt, bereits entschieden, daß eine fristgemäße Kündigung keinen Verzicht auf die fristlose Kündigung aus wichtigem Grunde enthält (BAG in NJW 1955, 606). - BSG, 27.05.1959 - 9 RV 1062/57
Voraussetzungen des Anspruchs auf Witwenrente - Gerichtliche Überprüfung einer …
Auszug aus BSG, 26.08.1965 - 7 RAr 32/64
Der Begriff "wichtiger Grund" ist also, wie die Beklagte zutreffend vermerkt, nach den allgemeinen Grundsätzen und Regeln der Auslegung mit einem konkreten Inhalt auszufüllen (vgl. BSG 10, 51 ff).
- LSG Hessen, 05.07.2024 - L 7 AL 91/22 Für den Eintritt einer Sperrzeit müssten allein die objektiven Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung vorgelegen haben (…vgl. BSG Urt. v. 25. April 1990 - 7 RAr 106/89; Urt. v. 26. August 1965 - 7 Rar 32/64).
Für den Eintritt einer Sperrzeit müssen allein die objektiven Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung vorgelegen haben (vgl. BSG, 25. April 1990 - 7 RAr 106/89; 26. August 1965 - 7 Rar 32/64).
- SG Frankfurt/Main, 30.08.2021 - S 15 AL 106/20 Für den Eintritt einer Sperrzeit müssen allein die objektiven Voraussetzungen für eine verhaltensbedingte Kündigung vorgelegen haben (…vgl. BSG Urt. v. 25.4.1990 - 7 RAr 106/89; Urt. v. 26.8.1965 - 7 Rar 32/64).
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