Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Ausbildungsförderung: Keine Rückforderung wegen unzulänglicher Studienfortschritte innerhalb der ersten vier Semester
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 21.10.1988 - 7 K 69/88
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Erforderlich ist daneben, daß er an den Unterrichtsveranstaltungen der Ausbildungsstätte, die der jeweilige Ausbildungsplan vorsieht, tatsächlich teilnimmt (BVerwGE 55, 288/290 ff.; BVerwGE 57, 21/23; BVerwGE 58, 132/135).Eine entsprechende Ausbildung ist daher noch nicht unterbrochen, wenn der Auszubildende nur einzelne Lehrveranstaltungen nicht besucht oder aus ausbildungsbedingten Gründen den Lehrveranstaltungen fernbleibt und sich dem häuslichen Studium widmet (BVerwGE 55, 288/291 f.).
Dagegen wird eine Hochschulausbildung dann unterbrochen, wenn der Auszubildende gleichzeitig allen planmäßig vorgesehenen Lehrveranstaltungen fernbleibt (BVerwGE 55, 288/291; BVerwGE 58, 132/135).
- BVerwG, 21.06.1979 - 5 C 15.78
Rückforderung von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Erforderlich ist daneben, daß er an den Unterrichtsveranstaltungen der Ausbildungsstätte, die der jeweilige Ausbildungsplan vorsieht, tatsächlich teilnimmt (BVerwGE 55, 288/290 ff.; BVerwGE 57, 21/23; BVerwGE 58, 132/135).Dagegen wird eine Hochschulausbildung dann unterbrochen, wenn der Auszubildende gleichzeitig allen planmäßig vorgesehenen Lehrveranstaltungen fernbleibt (BVerwGE 55, 288/291; BVerwGE 58, 132/135).
- BVerwG, 15.01.1981 - 5 C 44.78
Vorabentscheidung über den wichtigen Grund für einen Fachrichtungswechsel - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15.1.1981 -- 5 C 44.78 -- FamRZ 1981 S.824 -- auf das sich der Beklagte beruft, ergibt sich nichts anderes. - BVerwG, 26.10.1978 - 5 C 41.77
Auszubildender - Ferienbeginn - Ferien - Unterbrechung der Ausbildung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Erforderlich ist daneben, daß er an den Unterrichtsveranstaltungen der Ausbildungsstätte, die der jeweilige Ausbildungsplan vorsieht, tatsächlich teilnimmt (BVerwGE 55, 288/290 ff.; BVerwGE 57, 21/23; BVerwGE 58, 132/135).
- VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 1070/89
Keine Studienunterbrechung wegen fehlender Studienfortschritte
Rn. 27 Zum Tatbestand von § 20 Abs. 2 BAföG hat der Senat in rechtlicher Hinsicht im Urteil vom 22.5.1989 -- 7 S 110/89 -- ausgeführt:.Zur Möglichkeit einer Rückforderung bei derartigen ausbildungsrechtlichen Fallgestaltungen hat der Senat im Urteil vom 22.5.1989 -- 7 S 110/89 -- ausgeführt:.
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Darlegungslast und Beweislast für …
Bei nachträglichen Zweifeln an seiner Eignung, das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen, ist der Auszubildende hinsichtlich der ersten vier Fachsemester für das Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen nicht beweisbelastet (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 22.5.1989 - 7 S 110/89 -).Rn. 21 Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht in rechtlicher Hinsicht davon aus, daß in den ersten vier Förderungssemestern eines Hochschulstudiums zutage getretene unzulängliche Studienfortschritte zwar nachträglich die Eignungsvermutung des § 9 Abs. 2 BAföG als unzutreffend erweisen können, dies aber für sich eine nachträgliche Rückforderung bereits geleisteter Ausbildungsförderung weder unter dem Gesichtspunkt mangelnder Eignung noch einer "Unterbrechung" der Ausbildung rechtfertigt (ebenso Urteile des Senats vom 22.5.1989 -- 7 S 110/89 -- und vom 10.7.1989 -- 7 S 1070/89 --).
- VGH Baden-Württemberg, 16.05.1994 - 7 S 2558/93
Ausbildungsförderung: Unterbrechung der Ausbildung - fehlende Studienfortschritte …
Fehlende Studienfortschritte rechtfertigen nach fristgerechter Vorlage der Bescheinigung nach § 48 Abs. 1 BAföG für sich allein nicht die Annahme einer "Unterbrechung der Ausbildung" im Sinn von § 20 Abs. 2 BAföG (Fortführung des Urteils des Senats vom 22.05.1989 - 7 S 110/89 -).
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