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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9365
VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93 (https://dejure.org/1994,9365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07.03.1994 - 7 S 1429/93 (https://dejure.org/1994,9365)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 07. März 1994 - 7 S 1429/93 (https://dejure.org/1994,9365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rechtmäßigkeit der Anordnung einer Flurbereinigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 44, 314 (Ls.)
  • VBlBW 1994, 364
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 28.12.1960 - I B 159.60

    Unterwerfung eines ländlichen Grundbesitzes am Rand einer Großstadt der …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Maßgeblich ist dabei das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse (vgl. BVerwGE 8, 197; BVerwG, Beschl. vom 28.12.1960 RdL 1961, 80).

    Wie das BVerwG bereits in dem Beschluß vom 28.12.1960, RdL 1961, 80, im einzelnen dargelegt hat, ist der jeweilige Kläger auf den Vortrag beschränkt, sein Interesse an einer Flurbereinigung liege nicht vor.

    Denn diese Beteiligten haben durch die Nichtanfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses im Klagewege zum Ausdruck gebracht, daß das angeordnete Verfahren nicht im Widerspruch zu ihren Interessen steht (BVerwG, Beschl. v. 28.12.1960, aaO, …sowie Beschl. vom 4.7.1961, RzF 4, S. 9).

  • BVerwG, 29.03.1968 - IV C 104.65

    Bereinigungsbedürftigkeit eines in eine Flurbereinigung einbezogenen Gebiets - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Das "Interesse der Beteiligten" ist das sich bei objektiver Beurteilung ergebende wirtschaftliche Interesse der Teilnehmer (BVerwGE 29, 257).

    Dieses Interesse ist in objektiver Abwägung der sachlichen Gesichtspunkte nach dem zu erwartenden betriebswirtschaftlichen Erfolg der Flurbereinigung für die überwiegende Fläche im Gesamtgebiet und damit die Mehrheit der Teilnehmer zu beurteilen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwGE 29, 257; 45, 112).

    Rn. 102 Wie das BVerwG in der Entscheidung BVerwGE 29, 257, 259, im einzelnen dargelegt hat, ist das Interesse der Beteiligten nicht gleichbedeutend mit ihrer Zustimmung.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 07.06.1979 - 9 C 14/78

    Interesse/Interesse, wohlverstandenes; Flurbereinigungsgebiet/Abgrenzung; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Rn. 126 d) Im übrigen ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, daß der Zweck der Flurbereinigung in der Regel nur durch eine großräumige Gebietsabgrenzung verwirklicht wird (vgl. hierzu etwa OVG Koblenz, Urt. vom 7.6.1979, RdL 1979, 264).

    Dies ergibt sich schon aus der allgemeinen Erfahrung, daß die Nutzflächen landwirtschaftlicher Betriebe im ganzen gesehen schwerpunktmäßig in der Gemarkung des Wohnsitzes bzw. der Hofstelle der Beteiligten gelegen sind, so daß nur die großräumige Flurbereinigung die gesamten Parzellen eines Besitzstandes (Betriebseinheit) erfassen und somit zu dem bestmöglichen Zusammenlegungserfolg führen kann (OVG Koblenz, Urt. vom 7.6.1979, a.a.O.;… Urt. vom 4.2.1985, RdL 1986, 152).

  • BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72

    Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Rn. 81 Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 45, 112) haben die Flurbereinigungsgerichte bei der Anfechtung des Flurbereinigungsbeschlusses zu prüfen, ob die materiell-rechtlichen Voraussetzungen für die Anordnung der Flurbereinigung vorliegen, das vorgeschriebene Verfahren von der Behörde eingehalten worden ist und Ermessensfehler - etwa bei der Abgrenzung des Verfahrensgebietes - vermieden sind.

    Dieses Interesse ist in objektiver Abwägung der sachlichen Gesichtspunkte nach dem zu erwartenden betriebswirtschaftlichen Erfolg der Flurbereinigung für die überwiegende Fläche im Gesamtgebiet und damit die Mehrheit der Teilnehmer zu beurteilen (ständige Rechtsprechung; vgl. etwa BVerwGE 29, 257; 45, 112).

  • BVerwG, 15.12.1983 - 5 C 26.83

    Aufklärung - Vorhaben - Grundstückseigentümer - Verfahren - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Die Neuordnung des Verfahrensgebietes ist nach alledem - entgegen der Auffassung des Klägers - nicht schon durch die vorgenommenen Zupachtungen und den Austausch von Nutzungsflächen zwischen den Teilnehmern entbehrlich geworden (vgl. hierzu auch BVerwG, Urt. v. 15.12.1983, RdL 1984, 67, 69).

    Insbesondere sind verbindliche Feststellungen hierzu keine Anordnungsvoraussetzung nach §§ 1, 4 FlurbG (BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976, RdL 1976, 324; Urt. v. 15.12.1983, RdL 1984, 67).

  • VGH Hessen, 01.04.1968 - III F 236/67

    Flurbereinigung - zulässig nur bei Förderung der landwirtschaftlichen Erzeugung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Der Strukturwandel in der Landwirtschaft kann nach alledem kein Hinderungsgrund für die Anordnung der Flurbereinigung sein (so bereits BVerwG…, Beschl. vom 4.7.1961, RzF 4, S. 9, 12; vgl. hierzu auch Flurbereinigungsgericht Kassel, Urt. vom 1.4.1968, RdL 1968, 272 sowie das o.a. Urt. des Senats vom 25.5.1992).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1985 - 9 C 21/85

    Selbstbindung der Verwaltung; Gleichheitsgrundsatz

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Dies ergibt sich schon aus der allgemeinen Erfahrung, daß die Nutzflächen landwirtschaftlicher Betriebe im ganzen gesehen schwerpunktmäßig in der Gemarkung des Wohnsitzes bzw. der Hofstelle der Beteiligten gelegen sind, so daß nur die großräumige Flurbereinigung die gesamten Parzellen eines Besitzstandes (Betriebseinheit) erfassen und somit zu dem bestmöglichen Zusammenlegungserfolg führen kann (OVG Koblenz…, Urt. vom 7.6.1979, a.a.O.; Urt. vom 4.2.1985, RdL 1986, 152).
  • BVerwG, 30.08.1976 - V B 2.74

    Durch eine Flurbereinigung erwartete Nachteile - Erwartung einer übermäßigen …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Insbesondere sind verbindliche Feststellungen hierzu keine Anordnungsvoraussetzung nach §§ 1, 4 FlurbG (BVerwG, Beschl. v. 30.8.1976, RdL 1976, 324;… Urt. v. 15.12.1983, RdL 1984, 67).
  • BVerwG, 03.03.1959 - I C 142.56

    Interesse/Interesse, wohlverstandenes; Interesse/Interesse, persönliches; …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Maßgeblich ist dabei das wohlverstandene, auf sachlichen Erwägungen beruhende Interesse (vgl. BVerwGE 8, 197; BVerwG, Beschl. vom 28.12.1960 RdL 1961, 80).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.05.1992 - 7 S 1687/90

    Verwaltungsakt - zur Prüfung bei Befangenheit; zur Flächenstillegung und …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1994 - 7 S 1429/93
    Sind diese Voraussetzungen erfüllt, so kann die Erforderlichkeit der Flurbereinigung auf dem Rechtsweg nicht aus prinzipiellen agrarpolitischen und ökologischen Gründen, die sich gegen jede weitere Flurbereinigung nach geltendem Recht richten, verneint werden (vgl. Urt. des Senats vom 28.4.1988 - 7 S 1866/87 -, Urt. v. 25.5.1992 - 7 S 1687/90 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 28.04.1988 - 7 S 1866/87

    Kosten-Nutzen-Analyse; Interesse/Freizeitgewinn; Freizeitgewinn; …

  • OVG Thüringen, 20.10.2009 - 7 F 761/07

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Zur notwendigen Privatnützigkeit bei der Anordnung …

    Das Interesse der Beteiligten ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Zustimmung; es kann selbst dann gegeben sein, wenn die überwiegende Anzahl der Grundeigentümer, gemessen an der Fläche des in Aussicht genommenen Verfahrensgebietes, der Einleitung der Flurbereinigung widerspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29.03.1968 - IV C 104.65 - a. a. O.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 07.03.1994 - 7 S 1429/93 - juris).
  • OVG Thüringen, 17.01.2002 - 7 F 944/00

    Agrarordnung, Flurbereinigung; Agrarordnung, Flurbereinigung; …

    Das Interesse der Beteiligten ist nicht gleichbedeutend mit ihrer Zustimmung; es kann selbst dann gegeben sein, wenn die überwiegende Anzahl der Grundeigentümer, gemessen an der Fläche des in Aussicht genommenen Verfahrensgebietes, der Einleitung der Flurbereinigung widerspricht (vgl. BVerwG…, Urteil vom 29. März 1968 - IV C 104.65 - a. a. O.; BVerwG, Beschluss vom 16. Dezember 1992 - 11 B 46.92 -, Agrarrecht 1993, 321; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 7. März 1994 - 7 S 1429/93 - zitiert nach JURIS).
  • VGH Hessen, 14.12.2004 - 23 F 2316/04

    Flurbereinigungsgebiet/Änderung, erhebliche; …

    Auf das Individualinteresse einzelner Teilnehmer allein, deren Flurstücke etwa im Verhältnis zu anderen Besitzständen großflächig, teilweise gut geschnitten oder nicht all zu weit auseinander liegend sind, kommt es hingegen nicht entscheidend an (vgl. Flurbereinigungsgericht Baden-Württemberg, U. v. 07.03.1994 - 7 S 1429/93 - ESVGH 44, 314).
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