Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95 |
Stillegungsprämie
Widerruf einer Subvention, § 49 Abs. 3 VwVfG - § 10 MOG
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rechtsgrundlage für die Rückforderung einer Flächenstillegungsprämie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 17.11.1994 - 5 K 804/92
- VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Papierfundstellen
- VBlBW 1997, 185 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 08.02.1996 - 3 C 18.94
Recht der Landwirtschaft: Rückforderung gewährter Prämien und Beihilfen für die …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
§ 10 Abs. 2 MOG und nicht § 49 Abs. 3 S 1 Nr. 2 LVwVfG (VwVfG BW) F 1991 ist Rechtsgrundlage für die Befugnis der Behörde, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien für die Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen wegen Nichteinhaltung der übernommenen Verpflichtungen mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen (Aufgabe der bisherigen Rechtsprechung des Senats im Anschluß an die neuere Rechtsprechung des BVerwG - Urt v 08.02.1996 - 3 C 18/94 -, RdL 1996, 159).Rn. 74 a) Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, Urt. v. 21.9.1983, DVBl. 1984, 29;… Urt. v. 20.9.1990, NVwZ 1990, 1161) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 74, 357; 92, 81 sowie Urt. v. 8.2.1996, RdL 1996, 159) weist im gegenwärtigen Stande der Entwicklung das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsvorschriften auf, die die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen und zurückzufordern.
Auch Art. 15 Abs. 3 S. 1 der hier einschlägigen VO (EWG) Nr. 1272/88 i.d.F. der Verordnung (EWG) Nr. 466/92 der Kommission vom 27.2.1992 (ABl. Nr. L 53/12 vom 28.2.1992) ist keine solche Vorschrift (BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.).
Hieran kann jedoch nach der danach ergangenen Rechtsprechung des hier zuständigen 3. Senats des BVerwG (…vgl. Urt. v. 16.12.1993, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 88; Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.) nicht mehr festgehalten werden.
§ 10 Abs. 2 MOG spricht nämlich nicht von Bescheiden, die auf § 6 oder § 8 MOG bzw. auf Rechtsverordnungen nach § 6 Abs. 1 bzw. § 8 Abs. 1 MOG beruhen, sondern von Bescheiden "in den Fällen der §§ 6 und 8" (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.).
Rn. 77 Bei der hier in Rede stehenden Stillegungsprämie handelt es sich um eine "flächenbezogene Beihilfe" i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 7 MOG und damit i.S.d. § 10 MOG um einen "Fall des § 6" (BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.;… ebenso bereits zuvor Bay.VGH, Urt. v. 9.3.1994, RdL 1995, 23, 24).
Rn. 89 c) Freilich wäre, wie bereits das Verwaltungsgericht S. 8 des angefochtenen Urteils zutreffend ausgeführt hat, die Gewährung einer Stillegungsprämie auf der Grundlage der ursprünglichen Angaben des Herrn K., nämlich der "geplanten" bzw. "vorgesehenen" Anbaufläche für Marktordnungsprodukte 1988/89 (vgl. hierzu Ziff. 1 des ursprünglichen Antrags vom 28.9.1988, AS 101), nach Sinn und Zweck dieser Förderung, u.a. eine Stabilisierung der Angebote an Erzeugnissen, für die eine gemeinsame Marktorganisation besteht, zu erreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.) und damit zur Anpassung der landwirtschaftlichen Erzeugung an die Marktentwicklung beizutragen (vgl. Ziff. 1 der o.a. Zuwendungsrichtlinie des Ministeriums vom 3.10.1988), kaum sinnvoll gewesen.
Die Klägerseite könnte sich im vorliegenden Verfahren nicht auf die - versehentliche - Bezugnahme auf einen "endgültigen Antrag vom 28.9.1988" in dem Bewilligungsbescheid vom 30.12.1988 berufen, wenn Herr K. auf die erheblichen Abweichungen von seinem ursprünglichen Antrag konkret hingewiesen und des weiteren über die Bedeutung dieser Änderungen für sein zukünftiges Anbauverhalten hinreichend deutlich (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.) aufgeklärt worden wäre.
- BFH, 13.03.1990 - VII R 47/88
Zwei Milchquoten nur bei zwei unabhängig voneinander bewirtschafteten Höfen
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Das BVerwG hat in dem o.a. Urteil vom 16.12.1993 diese Frage dahin entschieden, daß die Formulierung in § 10 MOG nicht auf die Ermächtigungsgrundlage abstellt, sondern auf den Regelungsbereich, der von den in Bezug genommenen Vorschriften erfaßt wird (ebenso bereits zuvor BFH, Urt. v. 13.3.1990, BFHE 164, 141, 143). - BVerwG, 17.02.1993 - 11 C 47.92
Verwaltungsverfahren - Verwaltungsakt - Rücknahme - Investitionszulage - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Rn. 74 a) Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, Urt. v. 21.9.1983, DVBl. 1984, 29;… Urt. v. 20.9.1990, NVwZ 1990, 1161) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 74, 357; 92, 81 …sowie Urt. v. 8.2.1996, RdL 1996, 159) weist im gegenwärtigen Stande der Entwicklung das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsvorschriften auf, die die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen und zurückzufordern.
- BVerwG, 14.08.1986 - 3 C 9.85
Magermilch
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Rn. 74 a) Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, Urt. v. 21.9.1983, DVBl. 1984, 29;… Urt. v. 20.9.1990, NVwZ 1990, 1161) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 74, 357; 92, 81 …sowie Urt. v. 8.2.1996, RdL 1996, 159) weist im gegenwärtigen Stande der Entwicklung das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsvorschriften auf, die die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen und zurückzufordern. - EuGH, 20.09.1990 - C-5/89
Kommission / Deutschland
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Rn. 74 a) Nach ständiger Rechtsprechung sowohl des Europäischen Gerichtshofs (…EuGH, Urt. v. 21.9.1983, DVBl. 1984, 29; Urt. v. 20.9.1990, NVwZ 1990, 1161) als auch des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. etwa BVerwGE 74, 357; 92, 81 …sowie Urt. v. 8.2.1996, RdL 1996, 159) weist im gegenwärtigen Stande der Entwicklung das Gemeinschaftsrecht keine Rechtsvorschriften auf, die die Befugnis der Behörde dem Beihilfeempfänger gegenüber regeln, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien und Beihilfen zu widerrufen und zurückzufordern. - VGH Baden-Württemberg, 04.11.1991 - 7 S 1732/91
Rechtsgrundlage für den Widerruf von Zuwendungsbescheiden bei Flächenstillegung; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 27.01.1997 - 7 S 160/95
Wie und in welchem Maße die Beihilfegewährung rückabzuwickeln ist und wie Aufhebung und Rückforderung im einzelnen durchgesetzt werden, überläßt die Verordnung vielmehr dem nationalen Normgeber (vgl. hierzu auch das Urt. des Senats vom 4.11.1991 - 7 S 1732/91).
- VGH Baden-Württemberg, 16.06.1997 - 7 S 849/95
Rechtsgrundlage für die Rückforderung einer Flächenstillegungsprämie
§ 10 Abs. 2 MOG und nicht § 49 Abs. 3 S 1 Nr. 2 LVwVfG (VwVfG BW) (1991) ist Rechtsgrundlage für die Befugnis der Behörde, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Prämien für die Stillegung landwirtschaftlich genutzter Flächen wegen Nichteinhaltung der übernommenen Verpflichtungen mit Wirkung für die Vergangenheit zu widerrufen (wie Senatsurteil vom 27.01.1997 - 7 S 160/95).Im Anschluß an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urteile vom 16.12.1993, Buchholz 451.512 MGVO Nr. 88, …und vom 8.2.1996, a.a.O.) ist aber der erkennende Senat nunmehr davon ausgegangen, daß in Fällen der vorliegenden Art nicht § 49 LVwVfG, sondern § 10 Abs. 2 des Gesetzes zur Durchführung der Gemeinsamen Marktorganisationen (MOG) - nunmehr in der Fassung der Bekanntmachung vom 20.9.1995, BGBl. I S. 1146 - Rechtsgrundlage für den Widerruf entsprechender Zuwendungsbescheide mit Wirkung für die Vergangenheit ist (vgl. Senatsurteil vom 27.1.1997 - 7 S 160/95).
Bei der hier in Rede stehenden Stillegungsprämie handelt es sich um eine "flächenbezogene Beihilfe" i.S.d. § 6 Abs. 1 Nr. 7 MOG und damit im Sinne des § 10 MOG um einen "Fall des § 6" (…vgl. BVerwG, Urt. v. 8.2.1996, a.a.O.; Senatsurteil vom 27.1.1997, a.a.O.;… ebenso Bay.VGH, Urt. v. 9.3.1994, RdL 1995, 23).
- VG Sigmaringen, 05.06.2000 - 8 K 1609/99
Rechtmäßigkeit des Widerrufs eines rechtmäßigen, begünstigenden …
Diese Bestimmung wird nicht durch vorrangiges Gemeinschaftsrecht verdrängt, da dieses zum gegenwärtigen Stand der Entwicklung keine Rechtsvorschriften enthält, welche eine Befugnis der nationalen Verwaltungsbehörden gegenüber dem Beihilfeempfänger begründeten, in Durchführung des Gemeinschaftsrechts gewährte Beihilfen zu widerrufen bzw. zurückzufordern (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1997 - 7 S 160/95 - VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 10.12.1996 - 10 S 6/96 -).Nicht ausschlaggebend ist, ob der Zuwendungsbescheid eine der in §§ 6, 8 MOG geregelten Rechtsverordnungen des Bundesministeriums als Ermächtigungsgrundlage hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 16.12.1993; Buchholz 451.512 MGVO Nr. 88; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1997, a.a.O.; Bay.VGH…, Urteil vom 03.02.1994, Bay.VBl. 1995, S. 212 ff.).
Anders als gemäß § 49 Abs. 2, Abs. 3 LVwVfG ordnet die Bestimmung des § 10 Abs. 2 Satz 1 MOG den Widerruf mit Wirkung für die Vergangenheit an, soweit nicht Regelungen i.S. des § 1 Abs. 2 MOG etwas anderes zulassen (vgl. hierzu VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.1997, a.a.O.).
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