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| OVG Berlin, 09.10.1992 - 7 S 198.92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Lehrleistung; Tutor; Pflichtlehre; Systemgerechtigkeit; Lehrangebot; Lehrnachfrage; Aufnahmekapazität
Verfahrensgang
- VG Berlin, 27.05.1992 - 3 A 161.92
- OVG Berlin, 09.10.1992 - 7 S 198.92
Wird zitiert von ...
- VG Sigmaringen, 17.03.2005 - NC 6 K 396/04
Zulassung zum Studium der Humanmedizin an der Universität Ulm zum Wintersemester …
Hinzu kommt, dass die Beklagte ohne Beteiligung ihres Senats für die Zwecke der Kapazitätsberechnung den Wert von g = 180 für Vorlesungen unter Verstoß gegen das Gebot der Systemgerechtigkeit herangezogen hat (zur Systemgerechtigkeit vgl. BVerwG, Urteil vom 15.12.1989 - 7 C 25.89 - mit Bezug zum Kapazitätsrecht: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.1979 - IX 910/78 - Beschluss vom 17.12.1979 - IX 1236/78 -, KMK-HSchR 1980, 531, 542f.; Beschluss vom 14.12.1992 - NC 9 S 26/92 - Beschluss vom 04.03.1994 - NC 9 S 70/93 - Beschluss vom 16.10.1996 - NC 9 S 36/95 - Beschluss vom 25.06.1998 - NC 9 S 1/98 - OVG Berlin, Beschluss vom 09.10.1992 - 7 S 198.92 -).
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