Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- kanzlei-woicke.de
- reise-recht-wiki.de
Seltener technischer Defekt am Flugzeugs als außergewöhnlicher Umstand
- degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Große Verspätung / Außergewöhnlicher Umstand / Technisches Problem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
23 Stunden Verspätung - Ausgleichszahlung?
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Auch seltene oder sicherheitsrelevante technische Defekte entlasten eine Fluggesellschaft nicht
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Flugverspätung um 23 Stunden: Airline muss auch bei technischem Defekt Ausgleich zahlen - Technische Probleme sind kein außergewöhnlicher Umstand
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- AG Rüsselsheim, 12.07.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Denn die ganz erhebliche Abflugverspätung und die damit korrespondierende verspätete Ankunft der Fluggäste am Zielflughafen stellte zwar, wie vom Amtsgericht zutreffend festgestellt, keine Annullierung des ursprünglich gebuchten Fluges und auch keine Nichtbeförderung der Passagiere dar, gleichwohl schuldet die Beklagte unter Berücksichtigung der neuesten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 19.11.2009 (C 402/07 bzw. C 432/07), der zwischenzeitlich auch der Bundesgerichtshof mit Urteilen vom 18.02.2010 gefolgt ist, gegenüber den gebuchten Reisenden bzw. nach zwischenzeitlich unstreitiger Abtretung gegenüber der Klägerin die sich aus Art. 7 VO (EG) 261/2004 ergebende Ausgleichszahlung.In seinem Urteil vom 19.11.2009 hat der Europäische Gerichtshof (Az: C 402/07 und C 432/07) entschieden:.
- EuGH, 22.12.2008 - C-549/07
EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Technische Probleme, die zu einer Verspätung führen, stellen aber keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne der EG-VO dar, es sei denn, das Problem geht auf Vorkommnisse zurück, die aufgrund ihrer Natur oder Ursache nicht Teil der normalen Ausübung der Tätigkeit des betroffenen Luftfahrtunternehmens sind und von ihm tatsächlich nicht zu beherrschen sind (…vgl. dazu EuGH, a. a. O., Tz. 72; EuGH, Urteil vom 22.12.2008, Az: C-549/07, Tz. 34).Im Zusammenhang mit einem solchen technischen Defekt kann sich die Fluggesellschaft jedoch nur dann auf außergewöhnliche Umstände im Sinne des Art. 5 Abs. 3 der EG-VO berufen, wenn dieser nicht im Rahmen der normalen Tätigkeit des Luftfahrtunternehmens aufgetreten ist und von diesem auch nicht beherrschbar war (EuGH, C-549/07, Tz. 23).
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
BGH spricht Ausgleichansprüche nach der Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 der …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Mit Urteil vom 18.02.2010 (Az: Xa ZR 95/06) hat der Bundesgerichtshof daraufhin in dem von ihm dem EuGH vorgelegten Verfahren entschieden, daß den Klägern Ausgleichsansprüche nach der EG-VO Nr. 261/2004 zustehen.
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 164/07
EU-Luftverkehrsrecht: Anspruch auf Ausgleichszahlung bei über dreistündiger …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Aus diesem nunmehr auch mit der schriftlichen Begründung vorliegenden Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat. - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 106/06
Gleichsetzung eines verspäteten Fluges mit der Annullierung eines Fluges; …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Aus diesem nunmehr auch mit der schriftlichen Begründung vorliegenden Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat. - AG Frankfurt/Main, 03.02.2010 - 29 C 2088/09
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / "Außergewöhnlicher Umstand" / Technisches Problem …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Mithin ist die Beherrschbarkeit an die Verantwortung für den Vorgang zu knüpfen, weshalb es unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck der fraglichen EG-VO maßgeblich darauf ankommt, in wessen Verantwortungsbereich dieser Vorgang fällt (AG Frankfurt a. M., Urteil vom 03.02.2010, 29 C 2088/09, abgedruckt in BeckRS 2010, 11001). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 166/07
Ausgleichsanspruch wegen einer wie eine Annullierung zu behandelnden großen …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Aus diesem nunmehr auch mit der schriftlichen Begründung vorliegenden Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat. - LG Düsseldorf, 07.05.2009 - 22 S 215/08
Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Technische Probleme / "Außerordentlicher Umstand" …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Es sind keine Gründe vorgetragen, wonach dieses technische Problem seine Ursache in von der Beklagten nicht beherrschbaren Umständen hatte (vgl. dazu auch LG Düsseldorf, Urteil vom 07.05.2009, Az: 22 S 215/08, abgedruckt in BeckRS 2009, 23735 = RRa 2009, S. 186 ff). - BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 64/07
Ausgleichszahlung wegen eines aufgrund technischer Beanstandungen wesentlich …
Auszug aus LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Aus diesem nunmehr auch mit der schriftlichen Begründung vorliegenden Urteil sowie aus den weiteren am gleichen Tage verkündeten Urteilen des BGH in den Verfahren Xa ZR 106/06, Xa ZR 64/07, Xa ZR 164/07 und Xa ZR 166/07 ergibt sich, daß der Senat keine Veranlassung zu einer erneuten Vorlage an den EuGH gesehen hat.
- LG Stuttgart, 20.04.2011 - 13 S 227/10
Ausgleichszahlung bei großer Verspätung des Fluges: Ausschlussgrund bei …
Rn. 10 Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris). - LG Frankfurt/Main, 06.02.2012 - 24 O 219/11
Flugverspätung - Art. 19 MÜ - Anwendbarkeit
42 In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 III VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 u. NJW 2009, 347;… BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 u. Urteil v. 18.01.2011, Az. X ZR 71/10, zit. nach juris Rz. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.06.2010, Az. 7 S 200/08). - AG Nürtingen, 05.07.2013 - 46 C 520/13
Ausgleichszahlung bei Verspätung eines Fluges
Rn. 66 (10) Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 (C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08, RRa 2010, 275 f. - zitiert nach juris).
- LG Frankfurt/Main, 02.07.2012 - 24 O 321/11
Reisevertrag: Erhöhte Kriminalität im Zielgebiet als Reisemangel; …
In der ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung und in der Instanzrechtsprechung ist anerkannt, dass ein technischer Defekt regelmäßig keinen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO darstellt (vgl. EuGH, NJW 2010, 43 und NJW 2009, 347; BGH, NJW 2010, 1070, 1071 Ziffer 13 u. 14 …und Urt. v. 18.01.2011 - X ZR 71/10, zit. nach juris Rn. 40; LG Darmstadt, Urt. v. 16.6.2010 - 7 S 200/08). - AG Nürtingen, 03.12.2012 - 11 C 1948/12
Anspruch der Fluggäste auf Ausgleichsleistungen bei Verspätung eines Fluges
10Danach folgt die Kammer der durch den EuGH im Urteil vom 19.11.2009 ( C-402/07 und C-432/07 - s.o.) vorgenommenen Auslegung der VO EG Nr. 261/04 im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Artikel 5 und 7 dieser Verordnung auch auf Fälle großer Flugverspätungen und schließt sich weiterhin der insoweit ergangenen jüngeren Rechtsprechung des BGH (Xa ZR 95/06, Xa ZR 80/10 - s.o.) an (so auch LG Darmstadt, Urteil vom 16.06.2010, 7 S 200/08 , RRa 2010, 275 f. - zitiert nach [...]). - AG Rüsselsheim, 19.08.2010 - 3 C 1528/09 Dem LG Darmstadt 7 S 200/08 im vollem Umfang folgend ist festzustellen: "Es sind keine Gründe vorgetragen wonach dieses technische Problem seine Ursache in von der Beklagten nicht beherrschbare Umständen hatte.
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Rechtsprechung
| LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Rüsselsheim, 17.03.2006 - 3 C 109/06
- AG Rüsselsheim, 12.07.2006 - 3 C 109/06
- LG Darmstadt, 12.07.2006 - 21 S 82/06
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
- EuGH, 19.10.2007 - C-402/07
- LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
- Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2009 - C-402/07
- EuGH, 19.11.2009 - C-402/07
- BGH, 18.02.2010 - Xa ZR 95/06
- LG Darmstadt, 16.06.2010 - 7 S 200/08
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 858
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 30.03.2005 - X ZB 26/04
Aussetzung wegen Parallelverfahren
Auszug aus LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
Rn. 6 Der Umstand, dass am Bundesgerichtshof ein Revisionsverfahren anhängig ist, in dem über eine Rechtsfrage zu entscheiden ist, von deren Beantwortung auch die Entscheidung des vorliegenden Rechtsstreits ganz oder teilweise abhängt, rechtfertigt zwar die Aussetzung der Verhandlung des zweiten Rechtsstreits grundsätzlich nicht (vergleiche dazu BGH, Beschluss vom 30.03.2005, Az: X ZB 26/04, abgedruckt NJW 2005, S. 1947 f).Für die Aussetzung spricht dabei, dass die Gemeinschaftsgerichte und die nationalen Gerichte zu loyaler Zusammenarbeit verpflichtet sind und die Erfüllung der Aufgabe des EuGH, nicht als Rechtsmittelgericht in mitgliedstaatlichen Verfahren tätig zu werden, sondern verbindlich über die Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu entscheiden, durch eine Vielzahl von gleich gelagerten, nichts zu einer Verbreiterung der Entscheidungsgrundlagen beitragenden Vorabentscheidungsersuchen eher beeinträchtigt denn gefördert werden könnte (vergleiche dazu ausdrücklich Bundesgerichtshof, Beschluss vom 30.03.2005, Az: X ZB 26/04, a. a. O.;… zustimmend Musielak-Stadler, Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2007, § 148, Rdnr. 16).
Der Bundesgerichtshof hat bisher die Frage, ob ein Vorlageverfahren beim Europäischen Gerichtshof eine Aussetzung rechtfertigt, noch nicht ausdrücklich entschieden, sondern in dem Beschluss vom 30.03.2005 (Az: X ZB 26/04) offen gelassen.
- BGH, 17.07.2007 - X ZR 95/06
Begriff der Annullierung eines Fluges; Vorlage an den Gerichtshof der …
Auszug aus LG Darmstadt, 29.10.2008 - 7 S 200/08
Das Verfahren wird ausgesetzt bis zur Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in dem Vorlageverfahren aufgrund des Beschlusses des Bundesgerichtshofes vom 17.07.2007, AZ: X ZR 95/06..Rn. 2 Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 17.07.2007 (Az: X ZR 95/06) dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Auslegung von Artt. 2 lit. I, 5 Abs. 1 lit. c der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:.
- LG Neuruppin, 16.04.2014 - 5 O 25/14
Möglichkeit der Zustellung der Klage nach den im internationalen Rechtsverkehr …
b) Für die nach deutschem Zivilprozessrecht gemäß § 148 ZPO analog zulässige Verfahrensaussetzung ohne eigenes Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH wird verwiesen auf den Beschluss des Bundsgerichtshofs vom 11. April 2013 - I ZR 76/11, juris Rn. 5 mwN (vgl. dazu ferner LG Darmstadt, Beschluss vom 29. Oktober 2008 - 7 S 200/08, NJW-RR 2009, 858;… Zöller/Greger, ZPO, 30. Aufl., § 148 Rn. 2;… Musielak/Stadler, ZPO, 10. Aufl., § 148 Rn. 16).
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