Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 10.01.1983 - 7 S 2105/82 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1984, 218
Wird zitiert von ... (3)
- VGH Baden-Württemberg, 27.03.1995 - 7 S 92/95
Ausbildungsförderung für ein Auslandsstudium - zur Abgrenzung von …
Zeiten zwischen dem Ende der Vorlesungszeit und der Wiederaufnahme des Studiums an der betreffenden ausländischen Hochschule können in diesem Falle nicht als unterrichts- und vorlesungsfreie Zeit im Sinne von § 15 Abs. 2 BAföG angesehen werden (im Anschl an das Urteil des Senats vom 10.01.1983, FamRZ 1984, 218).Ein Auszubildender besucht eine Ausbildungsstätte - sei es im Inland, sei es im Ausland - aber nur, so lange er ihr organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an ihr auch tatsächlich betreibt (…vgl. BVerwG, Urt. v. 26.10.1978, FamRZ 1979, 85, 86;… Urt. v. 21.6.1979, FamRZ 1980, 402, 403; Urt. des Senats vom 10.1.1983, FamRZ 1984, 218, 219).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2005 - 4 A 4139/02
Anforderungen an die Rechtmäßigkeit des Antrag auf Ausbildungsförderung zur …
Rn. 46 Vgl. auch OVG NRW, Urteil vom 9. Februar 1983 - 16 A 2559/81 -, FamRZ 1984, 219; VGH Baden- Württemberg, Urteil vom 10. Januar 1983 - 7 S 2105/82 -, FamRZ 1984, 218. - VGH Baden-Württemberg, 05.07.2000 - 7 S 1509/99
Ausbildungsförderung für "Besuch einer im Ausland gelegenen Ausbildungsstätte"
Von diesen Grundsätzen geht auch der Senat in ständiger Rechtsprechung aus (vgl. bereits das Urteil vom 10.1.1983, FamRZ 1984, 218, 219).
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