Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Grundsätzlich kein Nacheinander von Studienabschlußförderung und Weiterförderung über die Höchstdauer hinaus
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Karlsruhe, 14.06.1995 - 13 K 1074/95
- VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Papierfundstellen
- FamRZ 1996, 978
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 9.94
Rüge der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Anspruch auf …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Rn. 7 Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG neben einem der in § 15 Abs. 3 Nrn. 1 - 5 genannten Gründe stets zusätzlich voraus, daß der Auszubildende in der angemessenen Nachholzeit zuzüglich der auf eine Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG entfallenden Zeit die Ausbildung berufsqualifizierend abschließen, d.h. die Abschlußprüfung ablegen (an ihr teilnehmen) kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40; BVerwGE 88, 290;… Urt. v. 5.11.1985, NVwZ 1986, 298; BVerwGE 68, 20, 27; BVerwGE 57, 75).Rechtfertigt der Auszubildende nach seinem Leistungsstand diese Erwartung nicht oder steht zur Zeit der Entscheidung (ggf. zur Zeit der Entscheidung des Gerichts über den streitigen Förderungsanspruch) bereits fest, daß er innerhalb der ihm zuzubilligenden Nachholzeit das Examen nicht abgelegt hat bzw. nicht mehr ablegen kann, so steht ihm die zusätzliche Förderungsdauer nicht zu (BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, aaO, S. 768;… Rothe/Blanke, aaO, § 15 RdNr. 16).
- BVerwG, 13.10.1988 - 5 C 35.85
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Rn. 10 Abschließend weist der Senat darauf hin, daß nicht der Antragsgegner, sondern der Antragsteller die materielle Beweislast bzw. Glaubhaftmachungslast für das Vorliegen schwerwiegender Gründe i.S.d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 BAföG und für deren Ursächlichkeit in bezug auf die Verzögerung des Studienabschlusses trägt (vgl. BVerwG, Urteil vom 13.10.1988, BVerwGE 80, 290, 296 f.). - BVerwG, 08.09.1983 - 5 C 26.81
Förderungshöchstdauer - Zusatzsemester - Mindeststudienzeit - Ausbildungsordnung …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Rn. 7 Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG neben einem der in § 15 Abs. 3 Nrn. 1 - 5 genannten Gründe stets zusätzlich voraus, daß der Auszubildende in der angemessenen Nachholzeit zuzüglich der auf eine Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG entfallenden Zeit die Ausbildung berufsqualifizierend abschließen, d.h. die Abschlußprüfung ablegen (an ihr teilnehmen) kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40; BVerwGE 88, 290;… Urt. v. 5.11.1985, NVwZ 1986, 298; BVerwGE 68, 20, 27; BVerwGE 57, 75). - BVerwG, 16.11.1978 - 5 C 34.77
Förderungshöchstdauer - Ausbildungsförderung - Ausbildung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Rn. 7 Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Verlängerung der Förderungshöchstdauer nach § 15 Abs. 3 BAföG neben einem der in § 15 Abs. 3 Nrn. 1 - 5 genannten Gründe stets zusätzlich voraus, daß der Auszubildende in der angemessenen Nachholzeit zuzüglich der auf eine Studienabschlußförderung nach § 15 Abs. 3a BAföG entfallenden Zeit die Ausbildung berufsqualifizierend abschließen, d.h. die Abschlußprüfung ablegen (an ihr teilnehmen) kann (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40; BVerwGE 88, 290;… Urt. v. 5.11.1985, NVwZ 1986, 298; BVerwGE 68, 20, 27; BVerwGE 57, 75). - VGH Bayern, 27.04.1992 - 12 CE 92.561
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 07.03.1996 - 7 S 2149/95
Eine solche Anschlußförderung ist jedoch im Hinblick auf Sinn und Zweck der Studienabschlußförderung und die mit dieser Förderungsart verbundene gesetzgeberische Intention nicht möglich (vgl. Senatsbeschluß vom 19.6.1995 - 7 S 639/95 - Bayer.VGH, Beschl. v. 27.4.1992, FamRZ 1992, 1239;… Rothe/Blanke, BAföG, 5. Aufl., § 15 RdNr. 34.1;… vgl. auch Begründung des Regierungsentwurfs, BT-Drucks. 11/5961, S. 21;… s. auch Ramsauer/Stallbaum, BAföG, 3. Aufl., § 15 RdNr. 34, 14 a).
- VGH Baden-Württemberg, 21.11.1996 - 7 S 3056/95
Verlängerung der Förderungshöchstdauer wegen hochschulintern bedingter …
Wird der berufsqualifizierende Abschluß durch eine Prüfung vermittelt, muß nach alledem die Prüfung innerhalb der verlängerten Förderungsdauer zwar abgelegt, nicht aber auch bestanden werden (…BVerwG, aaO, S. 290; vgl. auch den Beschl. des Senats vom 7.3.1996 - 7 S 2149/95). - VG Minden, 30.06.2022 - 6 K 3346/19 Rn. 33 Vgl. in diesem Zusammenhang VG Hamburg, Beschluss vom 21. April 2017 - 2 E 3977/17 -, juris Rn. 14 und 20; a. A. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 7. März 1996 - 7 S 2149/95 -, juris Rn. 4.
- VG Minden, 20.02.2007 - 6 K 3460/06
Rechtsgrundlage für die zuschussweise Gewährung von Ausbildungsförderung über die …
Rn. 22 Vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.03.1996 - 7 S 2149/95 -, FamRZ 1996, 978 ff.
- OVG Niedersachsen, 27.07.2000 - 10 L 3437/99
Ausbildungsförderung; Behinderung; Förderungshöchstdauer; Krankheit; Verlängerung
Nicht die Beklagte, sondern der Kläger trägt die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen der Gründe, die eine Förderung über die Förderungshöchstdauer hinaus rechtfertigen sollen, und für deren Ursächlichkeit in Bezug auf die Verzögerung des Studienabschlusses (…BVerwG, Urt. v. 13.10..1988 - 5 C 35.85 -, BVerwGE 80, 290, 296 f.; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.3.1996 - 7 S 2149/95 -, FamRZ 1996, 978). - VGH Baden-Württemberg, 26.07.1996 - 7 S 747/95
Rückforderung von Studienabschlußförderung wegen nachträglicher Änderung …
Es kommt deshalb, anders als nach der Rechtsprechung zu Verpflichtungsbegehren nach § 15 Abs. 3 BAföG, nicht darauf an, ob zum Zeitpunkt der Entscheidung des Gerichts bereits feststeht, daß der Auszubildende innerhalb der zusätzlichen Förderungszeit das Examen nicht abgelegt hat bzw. nicht mehr ablegen kann (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 7.3.1996 - 7 S 2149/95 - mit Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 25.1.1995, FamRZ 1995, 767 = Buchholz 436.36 § 15 BAföG Nr. 40;… Rothe/Blanke, aaO, § 15 RdNr. 16). - VG Köln, 27.04.2006 - 26 K 1695/05
Anspruch auf Gewährung der Freistellung von einer Rückzahlungsverpflichtung und …
Rn. 40 Vgl. BVerwG, Urteil vom 13. Oktober 1988 - 5 C 35/85 -, BVerwGE 80, 290 ff.; Bay. VGH, Urteil vom 22. Oktober 1998 - 12 B 96.426 -, FamRZ 1999, 1025 ff.; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 7. März 1996 - 7 S 2149/95 - am Ende, FamRZ 1996, 978 ff.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".