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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,13571
VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.12.1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 (https://dejure.org/1996,13571)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • ESVGH 47, 158
  • NJW 1997, 3394
  • FamRZ 1997, 975
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 12.02.1987 - 3 C 22.86

    Aufrechnung - Gegenforderung - Verfahrensrecht - Geltendmachung - Rechtsweg - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    Rechnet der Anfechtungskläger mit einer Gegenforderung aus Amtspflichtverletzung (§ 839 BGB iVm Art. 34 GG) auf, ist das Verfahren auszusetzen, soweit dieses die Aufrechnung mit dem Schadensersatzanspruch betrifft und eine angemessene Frist zu bestimmen, innerhalb welcher dem sich auf die Aufrechnung berufenden Gelegenheit gegeben wird, Klage vor dem zuständigen Zivilgericht zu erheben (wie BVerwGE 77, 19).
  • BVerwG, 31.03.1993 - 7 B 5.93

    Rechtsweg - Aufrechnung - Amtspflichtverletzung

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 02.12.1996 - 7 S 2235/96
    An dieser Rechtslage hat auch die Neufassung des § 17 GVG nichts geändert (wie BVerwG, Beschl v 31.03.1993, DVBl 1993 885).
  • VG Regensburg, 25.02.2022 - RN 9 K 20.1910

    Aufrechnung mit Amtshaftungsanspruch gegen Rückforderung von BAföG-Leistungen

    Daraus folgt, dass eine Aufrechnung die Rechtmäßigkeit der Festsetzung eines Rückforderungsbetrages nicht berührt und folglich insoweit im Anfechtungsprozess unbeachtlich ist (BVerwG, NVwZ 1984, 168; Ehlers, JuS 1990, 777 (780); VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Dies ist auch dann der Fall, wenn die Aufrechnungserklärung erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird (vgl. BVerwG, NVwZ 1984, 168; VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Eine wirksame Aufrechnung würde sich vor dem Hintergrund der oben dargestellten Rechtsprechung folglich auf die hier zu beurteilende Anfechtungsklage jedenfalls insoweit auswirken, als der angefochtene Bescheid vom 6. Juli 2016 ein Leistungsgebot enthält (vgl. VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online).

    Sollte sich dabei ergeben, dass die Gegenforderung besteht, würde im Nachverfahren die Aufhebung des Vorbehaltsurteils zu erfolgen haben (vgl. hierzu VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96, NJW 1997, 3394, beck-online m.w.N.).

  • VG Mainz, 10.10.2019 - 1 K 734/18

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung; Anforderungen …

    Rn. 74 Selbst wenn man mit Teilen der Rechtsprechung eine Ausnahme dahin anerkennen wollte, die nach § 47a BAföG Verpflichteten "in besonders gelagerten Ausnahmefällen" vorrangig in Anspruch zu nehmen (vgl. VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394 , unter Verweis auf.

    Rn. 75 So wird in der soeben zitierten Rechtsprechung als ein solcher "besonders gelagerter Ausnahmefall" nur die Konstellation angeführt, dass die nach § 47a BAföG Verpflichteten vorsätzlich falsche Angaben gemacht haben, ohne dass der Leistungsempfänger dies hat erkennen können (OVG NRW…, Urteil vom 22. Dezember 1982, a.a.O.; im Anschluss hieran VGH BW, Urteil vom 2. Dezember 1996, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 19.05.2003 - 12 LB 1/03

    Ausbildungsförderung; Aktualisierungsantrag; zur Anzeigepflicht bei Änderung des …

    Vielmehr stellen sich beide Normen als eigenständige und in sich geschlossene Anspruchsgrundlagen dar, die nicht in einem Konkurrenzverhältnis zueinander stehen (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96 - , FamRZ 1997, 975).

    Bei der Frage, ob und gegen welchen der verschiedenen Schuldner ein Leistungsbescheid erlassen werden soll, muss die Behörde nicht in eine umfassende Ermessensprüfung eintreten (…Hess. VGH, Urt. v. 24.9.1991, a.a.O.), sie kann vielmehr nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit entscheiden, gegen welchen Pflichtigen sie den Anspruch geltend macht (VGH B.-W., Urt. v. 2.12.1996, a.a.O.).

  • VG München, 20.11.2025 - M 15 K 22.1466

    Förderung einer Kindertageseinrichtung, Rücknahme des Bewilligungsbescheids, …

    Sie ist bzw. wird bei einer wirksamen Aufrechnung auch dann rechtswidrig, wenn die Aufrechnungserklärung erst im Laufe des Verwaltungsstreitverfahrens abgegeben wird, denn eine Aufrechnung wirkt auf den Zeitpunkt der Aufrechnungslage zurück (BVerwG, U.v. 3.6.1983 - 8 C 43/81 - NVwZ 1984, 168;… BayVGH, U.v. 6.2.2025 - 7 B 23.1802 - juris Rn. 23; VGH Mannheim, U.v. 2.12.1996 - 7 S 2235/96 - juris;… VG Regensburg, B.v. 25.2.2022 - RN 9 K 20.1910 - juris Rn. 21).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2022 - 15 A 1781/20

    Neuberechnung und Rückforderung geleisteter Ausbildungsförderung

    OVG, Beschluss vom 24. Juni 2014 - 1 D 279/14 -, juris Rn. 15; VGH Bad.-Württ., Urteil vom 2. Dezember 1996 - 7 S 2235/96 -, NJW 1997, 3394; Rauschenberg, in: Rothe/Blanke, BAföG, Band 2, Loseblatt (Stand Juli 2019), § 20 Rn. 20.1.
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