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Rechtsprechung
   VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7587
VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95 (https://dejure.org/1996,7587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04.03.1996 - 7 S 2275/95 (https://dejure.org/1996,7587)
VGH Baden-Württemberg, Entscheidung vom 04. März 1996 - 7 S 2275/95 (https://dejure.org/1996,7587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Rückforderung von überzahlter Ausbildungsförderung - grobe Fahrlässigkeit des Auszubildenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1243
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 17.09.1987 - 5 C 19.86

    Rücknahme und Aufhebung von Bescheiden über die Bewilligung von …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95
    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rücksprache bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1987, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Urt. v. 17.9.1987 - 5 C 19.86 -, Urt. des Senats vom 27.11.1989 - 7 S 2344/89 -, Urt. v. 28.2.1994 - 7 S 2946/93 - Urt. v. 16.10.1995 - 7 S 319/95 -).
  • BVerwG, 06.06.1990 - 5 B 19.90

    Rückforderung von Ausbildungsförderung - Umfang der Vermögensberechnung - …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95
    Gegen diese Pflicht aber hat der Kläger in grober Weise (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz SGB-X und hierzu BVerwG, Beschl. v. 6.6.1990 - 5 B 19.90; Urt. des Senats vom 22.1.1990 - 7 S 257/89 -) verstoßen:.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.01.1990 - 7 S 257/89

    Rückforderung der Ausbildungsförderung - grobfahrlässig verschuldete unrichtige …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95
    Gegen diese Pflicht aber hat der Kläger in grober Weise (vgl. § 45 Abs. 2 Satz 3 Nr. 3, zweiter Halbsatz SGB-X und hierzu BVerwG, Beschl. v. 6.6.1990 - 5 B 19.90; Urt. des Senats vom 22.1.1990 - 7 S 257/89 -) verstoßen:.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.11.1989 - 7 S 2344/89

    Sorgfaltspflichten eines Ausbildungsförderungsempfängers bei plötzlicher, …

    Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 04.03.1996 - 7 S 2275/95
    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rücksprache bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.1.1987, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Urt. v. 17.9.1987 - 5 C 19.86 -, Urt. des Senats vom 27.11.1989 - 7 S 2344/89 -, Urt. v. 28.2.1994 - 7 S 2946/93 - Urt. v. 16.10.1995 - 7 S 319/95 -).
  • VG Schwerin, 11.12.2008 - 6 A 636/08

    Teilweise Rücknahme der Bewilligung von Ausbildungsförderung; Rechtswidrigkeit …

    Nach ständiger Rechtsprechung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.01.1987, Az. 5 C 54/82, Buchholz 436.36 zu § 20 BAföG Nr. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 13.07.2005, Az. 6 M 145/04; VGH Mannheim, Urteile vom 04.03.1996, Az. 7 S 2275/95, FamRZ 1996, 1243, und vom 27.11.1989, Az. 7 S 2344/89; VGH Kassel, Urteil vom 04.10.1988, Az. 9 UE 735/87; jeweils zitiert nach Juris) ist der Auszubildende gehalten, dazu beizutragen, rechtswidrige Leistung von Ausbildungsförderung an ihn zu vermeiden.

    Im zuletzt genannten Fall ist er gehalten, sich durch Rücksprache bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 04.03.1996, a.a.O., m.w.N.).

    Insoweit kann es für den Auszubildenden durchaus als schlüssig erscheinen, dass auch die Rubrik "G." frei bleibt, wenn unter "C." kein Anrechnungsbetrag ausgewiesen ist (vgl. hierzu auch VGH Mannheim, Urteil vom 04.03.1996, a.a.O., für die Konstellation, in der eine "Ausrechnung im Einzelnen" vom Auszubildenden nur in dem Fall für erforderlich gehalten wurde, in dem Einkommen tatsächlich angerechnet worden sei. Dem habe die Einschätzung zugrunde gelegen, dass die Einzelangaben nur dazu dienten, die Höhe der Anrechnung nachvollziehen zu können, womit eine solche Einzelangabe dann nicht erforderlich sei, wenn das Ergebnis der Prüfung ein anrechnungsfreies Elterneinkommen sei.).

  • VGH Baden-Württemberg, 29.04.2009 - 12 S 2493/06

    Ausbildungsförderung; Zweckschenkung; Bereicherungsanspruch; vermögensmindernde …

    Maßgebend ist dabei kein objektiver, abstrakter Sorgfaltsmaßstab, sondern es kommt auf die jeweilige persönliche Einsichtsfähigkeit des Auszubildenden unter Berücksichtigung der besonderen Umstände des Einzelfalles an (…vgl. Rothe/Blanke, a.a.O., § 20 RdNr. 5.3;… Ramsauer/Stallbaum/Sternal, BAföG, Komm., 4. Aufl., § 20 Anhang;… von Wulffen, SGB X, Komm., 6. Aufl., § 45 RdNr. 48 ff.; BVerwG, Beschluss vom 28.05.2004 - 5 B 52.04 -, juris; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 11.06.2003 - 7 S 1697/02 -, juris, und Urteil vom 04.03.1996 - 7 S 2275/95 -, FamRZ 1996, 1243).
  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2003 - 7 S 1697/02

    Rückwirkende Rücknahme bewilligter Vorausleistungen

    Ergeben sich bei dieser vom Auszubildenden zu erwartenden Nachprüfung etwa begründete Zweifel an der Höhe der Leistungsbewilligung, ist dieser gehalten, sich durch Rücksprache bei der Behörde Klarheit zu verschaffen (…vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 21.1.1987, Buchholz 436.36 § 20 BAföG Nr. 24; Urt. des Senats vom 4.3.1996 - 7 S 2275/95 - m.w.N.).
  • VG Frankfurt/Oder, 22.09.2009 - 3 K 280/06

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht

    (Bundessozialgericht [BSG], Urteil vom 08. Februar 2001 - B 11 AL 21/00 R - FEVS 52, 494 ff.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 04. März 1996 - 7 S 2275/95 -, zitiert nach Juris Rdrn. 31 und 32).

    Rn. 23 Als andere Umstände, die beim Empfänger unabhängig von der inhaltlichen Ausgestaltung eines Bescheides Zweifel an dessen Rechtmäßigkeit hervorrufen müssen, sind insbesondere unverhältnismäßig hohe Leistungsbewilligungen anzusehen, die der Empfänger ohne Weiteres erkennen muss wegen früherer, unter vergleichbaren Umständen wesentlich niedrigerer gewährten Bewilligungen oder wegen nachweislich erhaltener Informationen zur ungefähren Leistungshöhe bzw. zu den Bewilligungsparametern oder wegen sonstiger besonderer Umstände (vgl. BSG…, Urteil vom 08. Februar 2001, a. a. O., zitiert nach Juris Rdnr. 28;… VGH Baden-Württemberg, Urteile vom 27. November 1989 - 7 S 2344/89 -, zitiert nach Juris Rdnr. 31 und vom 04. März 1996, a. a. O., zitiert nach Juris, Rdnr. 32).     .

  • LSG Sachsen-Anhalt, 14.08.2024 - L 3 R 250/22

    Erstattung einer ohne Verwaltungsakt zu Unrecht erbrachten Rentenleistung aus der …

    Und erst dann, wenn sich Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung - hier der Zahlung - aufdrängen, besteht eine Verpflichtung zu Erkundigungen (Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 4. März 1996, 7 S 2275/95, juris Rn. 30 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2018 - L 21 R 908/16

    Rücknahme eines Rentenbescheides

    Auf der nächsten Stufe kommen Änderungen, ohne dass der Anlass zu erkennen wäre (so etwa BSG vom 21.05.1974 - 7 RKg 8/73 -, es lag ein Sachverhalt zugrunde, in welchem ohne weitere Geburt das Kindergeld erhöht und im Buchungstext ein weiteres Kind genannt war.) Anspruchsvoller ist bereits das Erkennen von Widersprüchen - innerhalb des Bescheides oder auch zu Auskünften, welche im Rahmen der Antragsbearbeitung gegeben wurden (siehe dazu etwa VGH Baden-Württemberg vom 04.03.1996 - 7 S 2275/95 -, dort heißt es aber auch -a.a.O., juris Rn. 32 -: "Allerdings kann [ ...] dem Versicherten nicht bereits vorgehalten werden, die Rechtswidrigkeit des Bewilligungsbescheides ergebe sich ohne weiteres aus dessen Inhalt, insbesondere aus dem im Bescheid aufgeführten Zahlenwerk. [ ...] Allerdings mußten sich dem Versicherten aufgrund der sonstigen Umstände Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Bewilligungsbescheides aufdrängen").
  • VG Minden, 12.12.2019 - 6 K 1441/19
    Rn. 49 Vgl. BVerwG, Urteil vom 21.1.1987 - 5 C 54.87 - juris Rn. 19 f.; BVerwG, Beschluss vom 26.10.1978 - 5 B 54.78 - juris Rn. 4; VGH BW, Urteil vom 4.3.1996 - 7 S 2275/95 - juris Rn. 30.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2007 - L 1 R 1798/06
    Von daher drängte sich eine Widersprüchlichkeit in dem Bescheid auf, die auch einem juristischem Laien mit dem Bildungsgrad der Klägerin auffallen musste und sie verpflichtet hätte, Erkundigungen bei der Beklagten einzuholen (vgl. VGH Mannheim, FamRZ 1996, 1243).
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