Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 7 S 2985/83 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Unternehmensverfahren; Verhältnis zum normalen Flurbereinigungsverfahren; Vermeidung des Landverlustes
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Unternehmensflurbereinigung/Vermeidung des Landverlustes; Unternehmensflurbereinigung/Verhältnis zum normalen Flurbereinigungsverfahren (zur Regelflurbereinigung)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 7 S 2985/83
- BVerwG, 25.10.1984 - 5 B 107.84
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 26.03.1974 - V B 14.72
Anfechtung eines eine Flurbereinigung anordnenden Beschlusses - Maßgeblicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 7 S 2985/83
Das Landesamt darf es für gegeben halten, wenn die Durchführung der Flurbereinigung im wohlverstandenen wirtschaftlichen Interesse der Teilnehmer liegt (vgl. BVerwGE 45, 112). - BVerwG, 25.10.1984 - 5 B 107.84
Rechtsmäßigkeitsvoraussetzungen der Anordnung einer Unternehmensflurbereinigung - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 15.03.1984 - 7 S 2985/83
Bestätigt durch BVerwG, Beschluß vom 25.10.1984 - 5 B 107.84 und ER 304.84.
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11
Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung
Zwar bliebe er dann Teilnehmer des Unternehmensverfahrens, in dem er - mit der Folge eines entsprechenden Landabzugs und entsprechender Beiträge - auch Maßnahmen hinzunehmen hätte, die lediglich vom Handlungsrahmen des § 37 FlurbG gedeckt sind (vgl. Senatsurt. v. 15.03.1984 - 7 S 2985/83 -, RzF - 25 - zu § 4 FlurbG; ebenso BVerwG, Beschl. v. 25.10.1984 - 5 B 107.84 ;… Urt. v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 -, BVerwGE 135, 110).Da bei einem Verfahren mit unterschiedlicher Zweckrichtung keine besonderen gesetzlichen Voraussetzungen gelten, müssen, soweit neben einer Unternehmensflurbereinigung auch eine Regelflurbereinigung angeordnet wird, auch die hierfür erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sein (vgl. Senatsurt. v. 15.03.1984 - 7 S 2985/83 -, RzF - 25 - zu § 4 FlurbG).
Insoweit bedarf es freilich einer eigenständigen Begründung dafür, dass das - hier einheitliche - Verfahrensgebiet auch zur möglichst vollkommenen Erreichung des Regelzwecks erforderlich ist (vgl. zur jeweils eigenständigen Begründung der Anordnungsvoraussetzungen im "kombinierten" Verfahren Senatsurt. v. 15.03.1984, a.a.O.; auch BVerwG, Beschl. v. 06.01.1987 - 5 B 30.85 -, RzF - 37 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG).
- VGH Baden-Württemberg, 05.11.2014 - 7 S 820/12
Flurbereinigung: Wegefläche als privilegierte Hoffläche
Rn. 54 Ungeachtet dessen, dass ein Unternehmensverfahren in Rede steht, durften in diesem zugleich Ziele der Regelflurbereinigung verwirklicht werden und damit auch Maßnahmen i. S. v. §§ 1 und 37 FlurbG getroffen werden; solche dürfen in einem reinen Unternehmensverfahren nur nicht im Vordergrund stehen (…vgl. BVerwG, Urt. v. 21.10.2009 - 9 C 9.08 -, BVerwGE 135, 110; Senatsurt. v. 15.03.1984 - 7 S 2985/83 -, RzF 25 zu § 4 FlurbG; BVerwG, Beschl. v. 25.10.1984 - 5 B 107.84 -). - OVG Berlin-Brandenburg, 25.02.2010 - 70 A 3.09
Ausbau einer Dorfstraße im Rahmen der Flurbereinigung
Zur Schaffung von Anlagen mit dieser Zielrichtung ist die Flurbereinigung - deren Anlass und Hauptzweck die Förderung des privaten Nutzens der Gesamtheit der Verfahrensbeteiligten ist (i.d.S. VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 15. März 1984 - 7 S 2985/83 -, RzF 40 zu § 37 Abs. 1 FlurbG; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 8. Juni 1980 - 3 C 28/69 -, RzF 5 zu § 18 Abs. 1 FlurbG) - nur berechtigt, soweit ihr die Planungs- und Herstellungsbefugnis zukommt, was auch insoweit nur für Anlagen nach § 39 Abs. 1 FlurbG der Fall ist. - VGH Hessen, 14.12.2004 - 23 F 2316/04
Flurbereinigungsgebiet/Änderung, erhebliche; …
Bei einem kombinierten Verfahren bedarf es einer jeweils eigenständigen Begründung, dass der im einzelnen verfolgte, im Gesetz abschließend genannte Zweck die Anordnung rechtfertigt (Flurbereinigungsgericht Mannheim, Urteil vom 15.03.1984 - 7 S 2985/83 - RzF-25 zu § 4 FlurbG).
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