Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Regelung der örtlichen Zuständigkeit im AsylbLG
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylbLG § 10a Abs. 1; AsylblG § 11
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Örtliche Zuständigkeit, Zuweisung, Verteilung, Räumliche Beschränkung, Tatsächlicher Aufenthalt, Rechtmäßiger Aufenthalt - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 11.01.2000 - 8 K 5172/99
- VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Papierfundstellen
- NVwZ 2000, Beilage Nr. 8, 93
- DVBl 2000, 1549
- DÖV 2000, 648
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 11.08.1998 - 4 M 3575/98
örtliche Zuständigkeit eines Leistungsträgers
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Bei einer Auslegung des § 10 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG in dem von den Antragstellern für richtig gehaltenen Sinne würde es mithin im Falle eines Leistungsberechtigten, der sich einer asyl- oder ausländerrechtlichen räumlichen Beschränkung zuwider in einem Teil der Bundesrepublik Deutschland aufhält, an einer die örtliche Zuständigkeit regelnden Norm überhaupt fehlen, da § 11 Abs. 2 AsylbLG nach der Aufnahme der die örtliche Zuständigkeit regelnden Vorschrift des § 10 a AsylbLG unstreitig keine örtliche Zuständigkeitsregelung - mehr - beinhaltet, sondern lediglich eine den Leistungsumfang einschränkende Regelung für den Fall enthält, dass sich ein Ausländer illegal ausserhalb seines Zuweisungsorts aufhält (…vgl. Hohm, aaO, § 11 RdNr. 54; OVG Lüneburg, Beschl. v. 11.8.1998 - 4 M 3575/98 -). - VGH Hessen, 29.09.1993 - 9 TG 1853/93
Hilfe zum Lebensunterhalt - Bereitstellung einer Unterkunft; Mietkostenübernahme
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Rn. 6 Es kann offen bleiben, ob die für die Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG örtlich zuständige Behörde (unbeschadet des § 3 Abs. 1 AsylbLG) die Verpflichtung trifft, den nach dem AsylbLG berechtigten Ausländern eine Unterkunft bereit zu stellen (…insoweit verneinend für den vom Bundessozialhilfegesetz erfassten Personenkreis VGH Bad.-Württ., Urt. v. 15.4.1992 - 6 S 2470/91 -, Info also 1992, 132; Hess. VGH, Beschl. v. 29.9.1993 - 9 TG 1853/93 -, NJW 1994, 471). - VGH Hessen, 09.06.1994 - 9 TG 1446/94
Sozialhilfe - zur örtlichen Zuständigkeit bei Umzug; zur sozialhilferechtlich …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Rn. 7 § 10 a Abs. 1 Satz 3 AsylbLG erfasst wohl nur die Fälle, in denen der bisher zuständige Träger zum Ausdruck bringt, dass er für den gesamten Bedarf der nach dem AsylbLG Berechtigten auch am neuen Wohnort ausserhalb seines Zuständigkeitsbereichs aufkommen will (vgl. insoweit zum gleich lautenden Satz 2 des § 97 Abs. 1 BSHG Hess. VGH, Beschl. v. 9.6.1994 - 9 TG 1446/94 -, FEVS 45, 335; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 12.7.1995 - 6 S 1586/95 -). - VG Ansbach, 04.11.1998 - AN 4 E 98.01563
Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit für die Gewährung von Grundleistungen nach …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 19.04.2000 - 7 S 313/00
Nicht zu teilen vermag der Senat die von den Antragstellern vertretene Ansicht, dass die Anwendung des § 10 a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG einen asylrechtlich oder ausländerrechtlich erlaubten, d.h. rechtmässigen tatsächlichen Aufenthalt voraussetze (so aber auch VG Ansbach, Beschl. v. 4.11.1998 - AN 4 E 98.01563 -, InfAuslR 1999, 315; Hohm in GemK zum AsylbLG, § 10 a RdNr. 37; Deibel, ZAR 1998, 1, 35).
- VGH Baden-Württemberg, 19.12.2005 - 7 S 266/03
Kostenerstattung - gewöhnlicher Aufenthalt im Sinne des § 10a Abs 3 AsylbLG
Für die Feststellung des gewöhnlichen Aufenthalts im Sinne des § 10a Abs. 3 AsylbLG kommt es im Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes nicht auf die ausländer- oder asylverfahrensrechtliche Rechtmäßigkeit des Aufenthalts des Leistungsberechtigten an (Fortführung von Senat, Beschluss vom 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74).Dies würde die Grenzen zulässiger Auslegung überschreiten, zumal § 10a AsylbLG die örtliche Zuständigkeit für die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz abschließend regelt (Senatsbeschluss vom 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74 ) und gerade keine dem § 103 Abs. 2 und 3 BSHG entsprechenden Regelungen enthält, die im Wege der Fiktion bestimmte tatsächliche Unterbrechungen des Aufenthalts des Betroffenen für rechtlich unbeachtlich erklären.
Zwar ist der Anwendungsbereich dieser Norm auf das Asylbewerberleistungsgesetz beschränkt, da es sich bei diesem Gesetz um ein eigenständiges Regelungssystem handelt (Senatsbeschluss vom 19.04.2000 aaO.;… Oestreicher/Schelter/Kunz/Decker, BSHG, § 120 Anhang § 10a AsylbLG Rn. 12).
Einen gewöhnlichen Aufenthalt im Sinne des § 10 Abs. 3 Satz 1 AsylbLG können nicht nur diejenigen Leistungsberechtigten begründen, die sich erlaubt in Deutschland aufhalten, sondern auch solche wie B., deren Aufenthalt rechtswidrig ist (ebenso zur entsprechenden Problematik bei § 10a Abs. 1 Satz 2 AsylbLG Senatsbeschluss vom 19.04.2000 aaO., 75 f.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.02.2014 - L 8 AY 98/13
Anspruch auf Asylbewerberleistungen; Zuständiger Leistungsträger bei Verstoß …
Nach der wohl h.M. enthält § 11 Abs. 2 AsylbLG keine Regelung, die - abweichend von § 10a Abs. 1 AsylbLG - eine originäre Zuständigkeit der Behörde des tatsächlichen Aufenthalts des Ausländers begründet; die Norm schränke lediglich den Umfang der von der für den Ort des tatsächlichen Aufenthalts zuständigen Behörde zu gewährenden Leistungen ein (Nds. OVG…, Urteil vom 11. August 1998 - 4 M 3575/98 - juris Rn. 16; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 - juris Rn. 4;… Hohm in Hohm, AsylbLG, Stand Dezember 2013, § 11 Rn. 39;… Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, SGB XII, 4. Auflage 2012, § 11 AsylbLG Rn. 3).Rn. 30 Vor diesem Hintergrund liegt es einerseits nahe, dass durch § 10a AsylbLG eine abschließende Regelung der örtlichen Zuständigkeit der Leistungsbehörde eingeführt worden ist (so auch VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 - juris Rn. 4;… Hohm, a.a.O, § 11 Rn. 37).
- VG Karlsruhe, 26.09.2003 - 8 K 143/02
Übernahme von Krankenhausbehandlungskosten nach dem AsylbLG
Die örtliche Zuständigkeit bestimmte und bestimmt sich allein nach § 10 a AsylbLG und nicht etwa nach § 11 Abs. 2 AsylbLG, wie der Beklagte nunmehr, insbesondere mit Rücksicht auf das kürzlich ergangene Einzelrichterurteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 15.07.2003 - 8 K 2941/01 - (ebenso bereits: VGH Bad.-Württ., Beschl.v. 19.04.2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74 = DÖV 2000, 648) anerkennt. - VG Düsseldorf, 16.09.2002 - 13 L 2767/02
D (A), Asylbewerberleistungsgesetz, Zuständigkeit, Örtliche Zuständigkeit, …
Rn. 12 vgl. VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74; a.A Gemeinschaftskommentar zum AsylbLG (GK-AsylbLG), Loseblattsammlung, Stand: 15. Ergänzungslieferung Juni 2002, § 10 a Rn. 37; Deibel, Das neue Asylbewerberleistungsrecht, ZAR 1998, 1. - VG Düsseldorf, 04.03.2002 - 13 L 3321/01
Ausgestaltung der Durchsetzung des Anspruchs eines Asylbewerbers auf Bewilligung …
Rn. 22 so VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. April 2000 - 7 S 313/00 -, FEVS 52, 74,.
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