Rechtsprechung
| OVG Berlin, 30.05.1997 - 7 S 33.97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Schulverwaltungsrecht: Umschulung in eine andere Schule mit demselben Bildungsziel bei Drogenhandel in der Schule
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Berlin, 13.01.1997 - 3 A 1.97
- OVG Berlin, 30.05.1997 - 7 S 33.97
Wird zitiert von ... (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 14.08.2013 - 2 A 10251/13
Erwerb von "Legal Highs" und vorgetäuschter Handel illegaler Drogen in der Schule …
Ihr steht bei der Auswahl der Ordnungsmaßnahme ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33/97 -, juris Rn. 6), welcher verwaltungsgerichtlich nur daraufhin zu überprüfen ist, ob die Behörde diesen Spielraum erkannt, seine Grenzen gewahrt, seiner Ausfüllung einen vollständigen und zutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt, allgemeine Wertmaßstäbe beachtet sowie keine sachfremden Erwägungen angestellt hat.In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist daher anerkannt, dass der Konsum von Rauschgift, die Herstellung von Kontakten zum Erwerb von Rauschgift und dessen Weitergabe an Mitschüler einen Schulausschluss rechtfertigen (vgl. OVG RP, Beschlüsse vom 7. Februar 1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690, sowie vom 7. Mai 1996 - 2 B 11101/97.OVG -, n.v.; BayVGH, Beschlüsse vom 10. Juni 1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239 [240]; vom 14. Juni 2002, 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671;… vom 28. April 2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris Rn. 9; einschränkend OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33.97 -, juris Rn. 8).
- VGH Baden-Württemberg, 12.07.2017 - 9 S 1374/17
Unterrichtsausschluss für Schüler mit Asperger-Syndrom
Rn. 18 Unabhängig davon ist bei der Beurteilung der Geeignetheit der Maßnahme nicht nur die (spezialpräventive) Wirkung des Unterrichtsausschlusses auf den Antragsteller, sondern auch der Gedanke der Generalprävention - der bei einem Verhalten wie dem hier zu beurteilenden naheliegend ist, bei dem körperliche Gewalt vom Antragsteller ausging und sich unter anderem gegen den Kopf und die Genitalien seiner Mitschüler richtete - mit in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 10.06.1997 - 7 ZS 97.1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, 240, und vom 14.06.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671; OVG Berlin, Beschluss vom 30.05.1997 - 7 S 33.97 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 07.02.1996 - 2 B 10106/96 -, NJW 1996, 1690; VG Regensburg, Beschluss vom 21.07.2016 - RO 3 S 16.1033 -, juris;… Rux/Niehues, a.a.O., Rn. 443 und 446). - VG Mainz, 22.01.2020 - 3 K 131/19
Schulausschluss wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln; Anhörung eines …
Rn. 28 Wie sich bereits aus dem Wortlaut des § 55 Abs. 1 Satz 1 SchulG (...kann...) ergibt, steht der Gesamtkonferenz bei der Auswahl der Schulordnungsmaßnahmen ein Beurteilungs- und Ermessensspielraum zu (vgl. OVG RP…, Beschluss vom 14. August 2013, a.a.O. = juris Rn. 5, OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997 - 7 S 33/97 -, juris Rn. 6).Insbesondere dem Wortlaut von § 99 Abs. 2 üSchO - der § 55 Abs. 4 Satz 2 aufgreift und konkretisiert - lässt sich ein Regel-Ausnahme-Verhältnis dergestalt entnehmen, dass der sofortige Ausschluss vom Besuch der bisherigen Schule gerade auch im Hinblick auf die mit dieser Maßnahme verbundene Eingriffsintensität lediglich in Ausnahmefällen vorgesehen ist, während im Regelfall der Schulausschluss zunächst anzudrohen ist (vgl. auch OVG Berlin, Beschluss vom 30. Mai 1997, a.a.O. Rn. 6 [Atypik]).
- VG Berlin, 22.05.2014 - 3 L 328.14
Schulverweis nach "Vergeltungsaktion"
Hier verschmelzen Gesichtspunkte der (pädagogischen) Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne (Relation Pflichtverstoß - Ordnungsmaßnahme) mit denen der Geeignetheit und Erforderlichkeit der Maßnahme unter dem Aspekt der erzieherischen Einwirkung auf den Schüler (vgl. Beschluss des OVG Berlin vom 30. Mai 1997 zu § 55 SchulG a.F. - OVG 7 S 33.97 - ). - OVG Niedersachsen, 25.07.2016 - 2 ME 133/16
Drogenkonsum; Erforderlichkeit; Ordnungsmaßnahme; Schüler; Überweisung an eine …
In der Rechtsprechung waren es bislang vor allem solche Fälle, in denen die betreffenden Schüler ihre Schule verlassen mussten (vgl. hierzu OVG Koblenz, Beschl. v. 7.2.1996 -, NJW 1996, 1690, Bay. VGH, Beschl. v. 10.6.1997 - 7 ZS 97, 1403 -, NVwZ-RR 1998, 239, v. 14.6.2002 - 7 CS 02.776 -, BayVBl. 2002, 671, u. v. 28.4.2003 - 7 ZB 02.2230 -, juris, sowie ferner OVG Koblenz, Beschl. v. 14.8.2013 - 2 A 10251/13 -, juris, Bay. VGH, Beschl. v. 27.5.2016 - 7 ZB 15.2126 -, juris, vgl. aber auch [vorläufigen Rechtsschutz zu Gunsten der Schüler gewährend] OVG Berlin, Beschl. v. 30.5.1997 - 7 S 33.97 -, juris, VG Osnabrück, Beschl. v. 9.5.2005 - 1 B 26/05 -, NVwZ-RR 2006, 124). - OVG Berlin, 26.04.2005 - 8 S 55.04
Entlassung eines Schülers von der Schule wegen des Zusammenschlagens eines Jungen …
Nach der Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Berlin (Beschluss vom 30. Mai 1997 - OVG 7 S 33.97 - zu § 55 Abs. 2 und 3 SchulG a.F.) liegt ein atypischer Fall dann vor, wenn die Pflichtwidrigkeit nach ihrer Art und Schwere sowie den Gesamtumständen ihrer Begehung die gleiche Ahndung verlangt wie (sonst nur) längerfristiges oder wiederholtes Fehlverhalten und gleichzeitig das pädagogische Bedürfnis, den Schüler durch eine empfindliche Ordnungsmaßnahme zu beeindrucken, ebenso unabweisbar macht wie ein angesichts einer Androhung dieser Ordnungsmaßnahme fortgesetztes oder wiederholtes Fehlverhalten. - VG Berlin, 03.05.2010 - 3 L 187.10
Faustschlag ins Gesicht rechtfertigt Überweisung in andere Schule
OVG Berlin vom 30. Mai 1997 zu § 55 SchulG a.F. - OVG 7 S 33.97 - ).
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