Rechtsprechung
| LG Mannheim, 13.09.1985 - 7 S 4/85 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- AG Bergisch Gladbach, 28.01.2010 - 66 C 216/08
Haftung des zur reinen Gewinnerzielung abmahnenden Anwalts
Solche Umstände liegen, unter anderem dann vor, wenn mit den Abmahnungensystematisch ein pauschaler Schadensersatz geltend gemacht wird, dasWettbewerbsverhältnis zwischen den Parteien nur geringfügig ist, nach einem übersetzten Gebührenstreitwert abgerechnet wird und überdies zahlreiche weitere Mitbewerber, zu denen ebenfalls nur ein marginales Wettbewerbsverhältnis besteht, in gleicher Weise in Anspruch genommen werden (vgL OLG Hamm, Urteil vom 28.04.2009, 4 U 216/08; LG Mannheim, Urteil vom 13.09.1985, 7 S 4/85; AG Schleiden, Urteil vom 01.12.2008, 9 C 158/08).
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