Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Rückforderung von Ausbildungsförderung - Darlegungslast und Beweislast für Studieneignung bis zum 4. Fachsemester
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Freiburg, 13.01.1989 - 7 K 241/87
- VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- VGH Baden-Württemberg, 22.05.1989 - 7 S 110/89
Ausbildungsförderung: Keine Rückforderung wegen unzulänglicher …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Bei nachträglichen Zweifeln an seiner Eignung, das angestrebte Ausbildungsziel zu erreichen, ist der Auszubildende hinsichtlich der ersten vier Fachsemester für das Vorliegen der Eignungsvoraussetzungen nicht beweisbelastet (Fortführung der Rechtsprechung des Senats, Urteil vom 22.5.1989 - 7 S 110/89 -).Rn. 21 Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht in rechtlicher Hinsicht davon aus, daß in den ersten vier Förderungssemestern eines Hochschulstudiums zutage getretene unzulängliche Studienfortschritte zwar nachträglich die Eignungsvermutung des § 9 Abs. 2 BAföG als unzutreffend erweisen können, dies aber für sich eine nachträgliche Rückforderung bereits geleisteter Ausbildungsförderung weder unter dem Gesichtspunkt mangelnder Eignung noch einer "Unterbrechung" der Ausbildung rechtfertigt (ebenso Urteile des Senats vom 22.5.1989 -- 7 S 110/89 -- und vom 10.7.1989 -- 7 S 1070/89 --).
- BVerwG, 30.03.1978 - 5 C 20.76
Rückforderung von Leistungen - Unterbrechung der Ausbildung - Student - …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Demgemäß wird auch eine Unterbrechung der Hochschulausbildung i.S. von § 20 Abs. 2 BAföG dann bejaht, wenn der Auszubildende gleichzeitig allen planmäßig vorgesehenen Lehrveranstaltungen fernbleibt (BVerwGE 55, 288, 291; 58, 312, 135). - BVerwG, 01.03.1978 - 8 C 99.76
Wegfall der Wehrdienstausnahme - Helfer im Katastrophenschutz - Zustimmung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Der nach § 2 Abs. 1 BAföG erforderliche "Besuch" der Ausbildungsstätte setzt voraus, daß der Auszubildende der Ausbildungsstätte nicht nur organisationsrechtlich angehört, sondern auch an den nach dem jeweiligen Ausbildungsplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen tatsächlich teilnimmt, wofür es angesichts der Studierfreiheit an Universitäten jedoch genügt, wenn nur überhaupt eine der in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen besucht wird (BVerwG, Beschl.v. 17.9.1982 -- 5 B 24.82 -- unter Verweisung auf BVerwGE 55, 280, 290 ff., 58, 132, 135; vgl. auch Urteil des Senats vom 10.11.1986 -- 7 S 1813/86 --). - BVerwG, 17.09.1982 - 5 B 24.82
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Der nach § 2 Abs. 1 BAföG erforderliche "Besuch" der Ausbildungsstätte setzt voraus, daß der Auszubildende der Ausbildungsstätte nicht nur organisationsrechtlich angehört, sondern auch an den nach dem jeweiligen Ausbildungsplan vorgesehenen Unterrichtsveranstaltungen tatsächlich teilnimmt, wofür es angesichts der Studierfreiheit an Universitäten jedoch genügt, wenn nur überhaupt eine der in Betracht kommenden Lehrveranstaltungen besucht wird (BVerwG, Beschl.v. 17.9.1982 -- 5 B 24.82 -- unter Verweisung auf BVerwGE 55, 280, 290 ff., 58, 132, 135; vgl. auch Urteil des Senats vom 10.11.1986 -- 7 S 1813/86 --). - VGH Baden-Württemberg, 10.07.1989 - 7 S 1070/89
Keine Studienunterbrechung wegen fehlender Studienfortschritte
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 20.11.1989 - 7 S 475/89
Rn. 21 Der Senat geht mit dem Verwaltungsgericht in rechtlicher Hinsicht davon aus, daß in den ersten vier Förderungssemestern eines Hochschulstudiums zutage getretene unzulängliche Studienfortschritte zwar nachträglich die Eignungsvermutung des § 9 Abs. 2 BAföG als unzutreffend erweisen können, dies aber für sich eine nachträgliche Rückforderung bereits geleisteter Ausbildungsförderung weder unter dem Gesichtspunkt mangelnder Eignung noch einer "Unterbrechung" der Ausbildung rechtfertigt (ebenso Urteile des Senats vom 22.5.1989 -- 7 S 110/89 -- und vom 10.7.1989 -- 7 S 1070/89 --).
- VG Freiburg, 25.02.2004 - 7 K 894/03
Ausbildungsförderung wird nur ordentlichen Studenten gewährt
Rn. 16 Nach ständiger Rechtsprechung "besucht" der Auszubildende eine Ausbildungsstätte, solange er dieser organisationsrechtlich angehört und die Ausbildung an der Ausbildungsstätte tatsächlich betreibt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.11.1987 - 5 B 99.86 -, Buchholz 436.36 § 2 BAföG Nr. 14; VGH Bad.-Württ., Urt. v. 20.11.1989 - 7 S 475/89 -).
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