Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 19.01.1990 - 7 S 6265/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
BGB § 535
Vertragsgemäßer Gebrauch; Wäschetrocknen; Balkon; Wäschetrockenplatz; Wäsche - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Auf dem Balkon bohren?
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Mieter dürfen Wäsche auf dem Balkon trocknen - Auf dem Balkon dürfen zum Wäschetrocknen Vorrichtungen installiert werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 535
Wird zitiert von ...
- AG Brandenburg, 10.02.2025 - 30 C 120/23
Einfriedung eines Grundstücks - Absprache unter Nachbarn
Da von dem streitbefangenen "Tarnnetz" aber - ähnlich wie bei einer Markise (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.02.2004, Az.: 3 W 251/03; BayObLG, Beschluss vom 01.06.1995, Az.: 2Z BR 34/95) oder einer Wäschespinne bzw. einem Wäscheständer auf der Terrasse (LG Nürnberg-Fürth, Urteil vom 19.01.1990, Az.: 7 S 6265/89; AG Brühl, Urteil vom 31.10.2000, Az.: 21 C 256/00; AG Euskirchen, Urteil vom 11.01.1995, Az.: 13 C 663/94) - derartigen "positiven" Einwirkungen nicht auf das klägerische Grundstück erfolgen können, kann die Klägerin hier auch nicht die Entfernung bzw. Beseitigung des "Tarnnetzes" von dem Beklagten verlangen (LG Berlin, MDR 1969, Seite 52; AG Köln, ZMR 1967, Seite 208; AG Köln, MDR 1961, Seite 1015;… Gursky, in: Staudinger, Ausgabe 2012, § 1004 BGB, Rn. 68).
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