Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 7 S 766/90 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- ArgeLandentwicklung
Einleitung; Landabzug; Landverlust; Pacht; Planfeststellung; Pächter; Unternehmensverfahren; Verfahren nach § 87 FlurbG
Enthalten in der kostenlosen behördlichen Rechtsprechungsdatenbank RzF, welche zunächst heruntergeladen und installiert werden muß. - ArgeLandentwicklung (Volltext/Auszüge)
Unternehmensflurbereinigung/Planfeststellung; Unternehmensflurbereinigung/Pächter; Unternehmensflurbereinigung/Landverlust; Pacht/Verfahren nach § 87 FlurbG; Landverlust; Landabzug/Verfahren nach § 87 FlurbG; Einleitung/Planfeststellung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 1992, 458
- VBlBW 1991, 324 (Ls.)
- DVBl 1992, 62
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 14.03.1985 - 5 C 130.83
Flurbereinigung zur Errichtung eines Prüfgeländes für Kraftfahrzeuge; "Boxberg"; …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.05.1991 - 7 S 766/90
Doch wäre damit, wie vom BVerwG bereits in dem Urteil vom 14.03.1985, BVerwGE 71, 108, 118 dargelegt, der Unterschied zwischen dem Begriff des "Landverlustes" i. S. d. § 87 Abs. 1 FlurbG und dem Begriff der nach § 88 Nr. 4 FlurbG von den Teilnehmern gegebenenfalls "aufzubringenden" Flächen verkannt: Der Landverlust i. S. d. § 87 Abs. 1 FlurbG entsteht primär einem engeren Kreis von "Betroffenen" durch die Inanspruchnahme der Grundstücke, die im Bereich des geplanten Unternehmens liegen und für dessen Verwirklichung benötigt werden, deswegen aus der Umlegungsmasse ausgesondert werden müssen und dem Unternehmensträger zu Eigentum zugeteilt werden.Gemeint und abzustellen ist deshalb darauf, ob - wie in dem Urteil des BVerwG vom 14.03.1985, a.a.O., S. 118, im einzelnen dargelegt - mit dem Flurbereinigungsverfahren nach §§ 87 ff. FlurbG (auch) bezweckt wird, die Folgen des Landverlustes durch eine nachteilsausgleichende einlageorientierte Umverteilung auf die Gesamtheit der Flurbereinigungsteilnehmer zu mildern und damit erträglicher zu gestalten bzw. - wie im vorliegenden Falle - einen Landabzug sogar gänzlich zu vermeiden (vgl. hierzu auch BVerwG, Beschl. v. 06.01.1987, Buchholz 424.01, § 87 FlurbG Nr. 9).
- BVerwG, 29.01.2009 - 9 C 3.08
Eigentum; Besitzrecht; Pacht; Unternehmensflurbereinigung; Bebauungsplan; …
Gegen die enteignungsrechtliche Qualität des fremdnützigen Zugriffs auf Pachtland im Rahmen der Unternehmensflurbereinigung kann auch nicht eingewandt werden, dass die Interessen der Pächter an der unbeeinträchtigten Ausübung ihres Pachtrechts in der Flurbereinigung allein durch die Eigentümer der verpachteten Grundstücke "repräsentiert" werden (…so jedoch Urteil vom 23. Juni 1983 a.a.O. S. 3; vgl. auch VGH Mannheim, Urteil vom 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 - NVwZ-RR 1992, 458 ). - OVG Brandenburg, 17.09.2003 - 8 D 35/01
Flurbereinigungsrecht, Unternehmensflurbereinigung, Einleitungsvoraussetzungen, …
Es kann durchaus sein, dass die Teilnehmer durch die Neuverteilung im Verfahrensgebiet auch flächenmäßig im Ergebnis nichts verlieren (vgl. zur Unterscheidung zwischen Landverlust und Landabzug BVerwGE 71, 108, 118; VGH Bad.-Württ, U. v. 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 -, RdL 1991, 324 ff.).f) Soweit nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG das Ausmaß der Verteilung des Landverlustes im Einvernehmen mit der landwirtschaftlichen Berufsvertretung zu regeln ist, handelt es sich schon nicht um eine Voraussetzung für die Einleitung der Unternehmensflurbereinigung, sondern um eine Voraussetzung, die bis zum Erlass des Flurbereinigungsplans vorliegen muss (vgl. OVG Thüringen…, Urteil vom 25. Oktober 2000 - 7 F 589/99 - Seehusen/Schwede, a.a.O., § 87 Rdn. 12; Quadflieg, FlurbG, § 87 Nr. 123 ff; offen und mit Hinweisen auf a. A. VGH Bad.-Württ, Urteil vom 6. Mai 1991 - 7 S 766/90 -, RdL 1991, 324, 326).
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2013 - 7 S 3362/11
Gleichzeitige Regelflurbereinigung und Unternehmensflurbereinigung
Rn. 40 Anders mag es sich bei der Erteilung des nach § 87 Abs. 1 Satz 2 FlurbG vorgeschriebenen Einvernehmens verhalten (…vgl. Kopp/Ramsauer, VwVfG 12. A. 2011, § 20 Rn. 13a), sollte dieses schon bei Einleitung der Unternehmensflurbereinigung vorliegen müssen und insofern Voraussetzung für deren Anordnung sein (vgl. Senatsurt. v. 06.05.1991 - 7 S 766/90 -, RdL 1991, 324;… anders OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 17.09.2003 - 8 D 35/01.G -, NuR 2004, 183).Rn. 57 Um den Landabzug zu senken, durfte das Landesamt das Gebiet so abgrenzen, dass auch die über das Gebiet verstreut liegenden Ersatzflächen des Unternehmensträgers einbezogen werden konnten (vgl. BVerwG, 06.01.1987 - 5 B 30.85 -, RzF - 37 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG; Senatsurt. v. 06.05.1991 - 7 S 766/90 -, RzF - 45 - zu § 87 Abs. 1 FlurbG).
- VGH Bayern, 28.01.2008 - 13 AS 07.2777
Beteiligte am Unternehmensflurbereinigungsverfahren; Aufklärungspflichten …
Zur Bejahung der Antragsbefugnis ist es als ausreichend anzusehen, dass der Antragsteller die Möglichkeit einer materiellen Betroffenheit durch den angefochtenen Verwaltungsakt geltend machen kann (vgl. hierzu z.B. BVerwG vom 23.6.1983 RdL 1983, 321; vom 6.5.1991 RdL 1991, 324;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2007, RdNr. 66 zu § 42;… Happ in Eyermann, VwGO, 12. Aufl. 2006, RdNr. 93 zu § 42).Aus dem das Eigentumsrecht der Grundstückseigentümer unmittelbar berührenden Entscheidungsinhalt eines Anordnungsbeschlusses (auch im Regelflurbereinigungsverfahren) - der ihnen eine Widerspruchsbefugnis vermittelt - ergibt sich ohne Weiteres, dass er von den Teilnehmern als den Eigentümern der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke (§ 10 Nr. 1 FlurbG) angefochten werden kann (so z.B. BVerwG vom 6.5.1991 a.a.O.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 27.10.2016 - 8 K 2/15
Abgrenzung des Verfahrensgebietes bei der Unternehmensflurbereinigung
Da der den Betroffenen entstehende Landverlust im strengen Wortsinne nicht "verteilt" werden kann, ist bei der Gebietsabgrenzung darauf abzustellen, ob die Folgen des Landverlustes durch eine nachteilsausgleichende einlageorientierte Umverteilung auf die Gesamtheit der Flurbereinigungsteilnehmer gemildert und damit erträglicher gestaltet werden können (…vgl. BVerwG, Urt. v. 14.03.1985 - BVerwG 5 C 130.83 -, juris RdNr. 42 f.; VGH BW, Urt. v. 06.05.1991 - 7 S 766/90 -, RzF 45 zu § 87 Abs. 1 FlurbG).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".