Rechtsprechung
| VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Jugendhilfe in Form der Tagespflege; Ermessensbetätigung; Bewilligung erfolgt nicht durch Dauerverwaltungsakt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 21.01.1993 - 9 K 3001/92
- VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Papierfundstellen
- VBlBW 1994, 51 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Es ist deshalb gerechtfertigt, ebenso wie für die im Rahmen von §§ 4 und 5 BSHG geleistete Sozialhilfe, welche anerkanntermaßen nicht durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bewilligt wird (vgl. BT-Drucks 8/2034 S. 34; BVerwG, FEVS 19, 451), auch für die Bewilligung der Hilfe zur Tagespflege von keinem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung auszugehen (ebenso für die Jugendhilfe nach § 6 Abs. 2 JWG BVerwG, Urt. v. 26.11.1981, FEVS 31, 89 (93); Urt. des Senats v. 18.2.1993, ESVGH 43, 164 (165 f);… Hess.VGH, Urt. v. 10.11.1981, ESVGH 33, 64 (67)). - BVerwG, 24.08.1972 - V C 49.72
Eingliederungshilfe zum Besuch einer Gehörlosenschule nach dem …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Es ist deshalb gerechtfertigt, ebenso wie für die im Rahmen von §§ 4 und 5 BSHG geleistete Sozialhilfe, welche anerkanntermaßen nicht durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bewilligt wird (vgl. BT-Drucks 8/2034 S. 34; BVerwG, FEVS 19, 451), auch für die Bewilligung der Hilfe zur Tagespflege von keinem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung auszugehen (…ebenso für die Jugendhilfe nach § 6 Abs. 2 JWG BVerwG, Urt. v. 26.11.1981, FEVS 31, 89 (93); Urt. des Senats v. 18.2.1993, ESVGH 43, 164 (165 f);… Hess.VGH, Urt. v. 10.11.1981, ESVGH 33, 64 (67)). - VGH Baden-Württemberg, 18.02.1993 - 7 S 2019/92
Pflegegeld: Anspruchsberechtigung; Bedarfsanpassung ohne Bescheidänderung; Art …
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Es ist deshalb gerechtfertigt, ebenso wie für die im Rahmen von §§ 4 und 5 BSHG geleistete Sozialhilfe, welche anerkanntermaßen nicht durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung bewilligt wird (vgl. BT-Drucks 8/2034 S. 34; BVerwG, FEVS 19, 451), auch für die Bewilligung der Hilfe zur Tagespflege von keinem Verwaltungsakt mit Dauerwirkung auszugehen (…ebenso für die Jugendhilfe nach § 6 Abs. 2 JWG BVerwG, Urt. v. 26.11.1981, FEVS 31, 89 (93); Urt. des Senats v. 18.2.1993, ESVGH 43, 164 (165 f);… Hess.VGH, Urt. v. 10.11.1981, ESVGH 33, 64 (67)). - OVG Hamburg, 09.08.1991 - Bs IV 67/91
Unterbringungskosten; Betreuungskosten; Erziehungshilfe
Auszug aus VGH Baden-Württemberg, 06.12.1993 - 7 S 799/93
Dieser vermittelt für sich dem einzelnen noch keinen Individualanspruch auf Tagesbetreuung, sondern überläßt gemäß Satz 2 den Ländern die Verwirklichung des in Satz 1 aufgestellten Grundsatzes der Regelung im Landesrecht ebenso wie den bedarfsgerechten Aufbau (erg.: der verschiedenen Formen der Tagesbetreuung für Kinder, ebenso OVG Hamburg, Beschl. v. 9.8.1981, FamRZ 1992, 233).
- VG Karlsruhe, 23.07.2021 - 8 K 1487/21
Anspruch auf Jugendhilfe in Form der Heimerziehung; Dauerverwaltungsakt; …
Das Bundesverwaltungsgericht hat zwar in älteren Entscheidungen - unter Bezugnahme auf seine damalige Rechtsprechung zur Sozialhilfe (…anders nun das LSG Bad.-Württ., Beschluss vom 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06 - juris Rn. 5 zur Grundsicherung im Alter) - betont, dass jugendhilferechtliche Leistungen nicht als rentengleiche Dauerleistungen gewährt würden und daher grundsätzlich keine Dauerverwaltungsakte seien (…vgl. BVerwG, Urteile vom 26.11.1981 - 5 C 56.80 - juris Rn. 15 …und vom 8.6.1995 - 5 C 30.93 - juris Rn. 11; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urteil vom 6.12.1993 - 7 S 799/93 - juris Rn. 22). - VG Freiburg, 17.01.2008 - 4 K 624/07
Anspruch auf Erlass bzw. Übernahme von Teilnahmebeiträgen für die Förderung in …
Anders als bei verschiedenen (direkten) Ansprüchen auf Bewilligung von Jugendhilfemaßnahmen, die unmittelbar dem Kind zustehen können ( so für den Fall der Förderung von Kindern nach den §§ 22 ff. SGB VIII in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege VG München, Beschluss vom 06.09.2007 - M 17 E 07.3484 -, sowie [allerdings auf Grundlage einer älteren Fassung des SGB VIII] VGH Bad.-Württ., Urteil vom 06.12.1993 - 7 S 799/93 - ), steht der Erlass- bzw. Übernahmeanspruch nach § 90 Abs. 3 SGB VIII grundsätzlich den Eltern und damit den Klägern zu, so dass sie (und nicht ihre Tochter oder die betreffende Einrichtung) in diesem Verfahren aktivlegitimiert sind ( so auch - allesamt unausgesprochen und auf Grundlage älterer Fassungen des SGB VIII - BVerwG, Urteil vom 27.01.2000, NVwZ 2000, 1300 = FEVS 51, 347; Bayer. VGH. - OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2001 - 12 A 31/01
Anspruch auf Aufwendungsersatz und Kostenersatz für eine Tagespflegeperson; …
Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 11. Dezember 1992 - 4 M 5204/92 -, OVGE Münster und Lüneburg 43, 345 f.; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 6. Dezember 1993 - 7 S 799/93 -, Juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 9. August 1991 - Bs IV 67/91 -, FamRZ 1992, 233. - VG Göttingen, 28.01.2004 - 2 A 2047/02
Dauerverwaltungsakt; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Leistungseinstellung; …
Soweit der Beklagte in diesem Zusammenhang argumentiert, Jugendhilfeleistungen seien generell und im selben Umfang wie Sozialhilfeleistungen keine rentengleichen Dauerleistungen, sondern Hilfen in einer besonderen Notsituation, und könnten deshalb auch nur für die nächstliegende Zeit bewilligt werden (ebenso VGH Mannheim, Urteil vom 06.12.1993 - 7 S 799/93 -, Juris 118679300), teilt die Kammer diese Rechtsansicht nicht. - VGH Baden-Württemberg, 11.05.1994 - 7 S 2632/93
Hilfe zur Erziehung - Betreuungspauschale - Vertretungsberechtigung des …
Auch das Jugendhilferecht als Teil des Sozialleistungsrechts gewährt keine rentenähnliche Dauerleistung (vgl. hierzu Urteile des Senats vom 18.2.1993 - 7 S 2019/92 - und vom 6.12.1993 - 7 S 799/93 -) und ist ebenso wie das Ausbildungsförderungsrecht wesensverschieden vom Recht der Sozialversicherung, von dem ausgehend das Bundessozialgericht den Herstellungsanspruch entwickelt hat.
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