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Rechtsprechung
   LAG München, 19.06.2018 - 7 Sa 20/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,42902
LAG München, 19.06.2018 - 7 Sa 20/18 (https://dejure.org/2018,42902)
LAG München, Entscheidung vom 19.06.2018 - 7 Sa 20/18 (https://dejure.org/2018,42902)
LAG München, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 (https://dejure.org/2018,42902)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit nach dem Manteltarifvertrag für das Braugewerbe in Bayern

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Manteltarifvertrag Braugewerbe Bayern
    Höhe des Zuschlags für Nachtarbeit nach dem Manteltarifvertrag für das Braugewerbe in Bayern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BAG, 07.07.2004 - 4 AZR 433/03

    Tariflicher Mehrarbeitszuschlag

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Sa 20/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 21.03.2012 - 4 AZR 254/10; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03).
  • BAG, 21.03.2012 - 4 AZR 254/10

    Eingruppierung einer Kontrollschaffnerin - Auslegung eines Tarifvertrages

    Auszug aus LAG München, 19.06.2018 - 7 Sa 20/18
    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (ständige Rechtsprechung des BAG vgl. 21.03.2012 - 4 AZR 254/10; 07.07.2004 - 4 AZR 433/03).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 17.11.2020 - 8 Sa 451/19

    Nachtarbeitszuschlag - Zuschlagshöhe - Differenzierung - Nachtarbeit - …

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Regelung führt (LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 Rn. 23 mwN [zu einer vergleichbaren Regelung im MTV Braugewerbe in Bayern];… ferner Treber in: Schaub ArbRHdb 18. Aufl. § 201 Rn. 1 ff.).

    Und damit hat die klägerische Partei den wesentlichen Unterschied selbst benannt: das Gegensatzpaar der angeordneten Arbeit in der Nachtzeit lautet nicht "geplant - ungeplant", sondern "langfristig innerhalb eines bekanntgegebenen Schichtplans angeordnet (Nachtschichtarbeit) - kurzfristig außerhalb eines solchen Schichtplans angeordnet (Nachtarbeit)" (vgl. LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 Rn. 23 mwN).

    Hierdurch unterscheidet sie sich von der regelmäßigen Nachtschichtarbeit (vgl. LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 Rn. 26).

    Rn. 229 bb) Das LAG Bremen (…10. April 2019 - 3 Sa 12/18 - NZA-RR 2019, 425 Rn. 64) verweist schließlich in Abgrenzung zum Urteil des LAG München (19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 [Auslegung der Tarifnormen für das Braugewerbe dahingehend, dass "Nachtarbeit" unplanbare und kurzfristige Ausnahmefälle meint]) darauf, dass der vom LAG Bremen zu prüfenden Norm des Manteltarifvertrags der Metallindustrie nicht entnommen werden könne, dass unregelmäßige Nachtarbeit stets kurzfristig und unplanbar abgerufen werde.

    Der hier maßgebliche Aspekt, dass Nachtarbeit iSd. § 5 Ziffer 1 Buchst. c MTV Feinkost nicht allein unregelmäßig, sondern zudem kurzfristig angeordnet wird (Vertretungsfälle, Havarien usw.) und sich insofern maßgeblich von der langfristig geplanten Nachtschichtarbeit unterscheidet (so schon LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 Rn. 26), wird in dem Gutachten nicht behandelt.

  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2630/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …

    Diese Auslegung des Tarifvertrags ist auch sachlich zutreffend; von einer vertieften Begründung wird abgesehen, weil insoweit kein Streit herrscht (zur Auslegung vergleichbarer Tarifnormen: LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - zu II der Gründe = BeckRS 2018, 32725 Rn. 22 ff.;… ferner Treber in: Schaub ArbRHdb 18. Aufl. § 201 Rn. 1 ff.).

    Rn. 108 bb) Das LAG Bremen (…10. April 2019 - 3 Sa 12/18 - NZA-RR 2019, 425 Rn. 64) verweist schließlich in Abgrenzung zum Urteil des LAG München (19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 [Auslegung der Tarifnormen für das Braugewerbe dahingehend, dass "Nachtarbeit" unplanbare und kurzfristige Ausnahmefälle meint]) darauf, dass der vom LAG Bremen zu prüfenden Norm des Manteltarifvertrags der Metallindustrie nicht entnommen werden könne, dass unregelmäßige Nachtarbeit stets kurzfristig und unplanbar abgerufen werde.

  • LAG Bremen, 10.04.2019 - 3 Sa 12/18

    Zulässigkeit der Feststellungsklage im Verhältnis zur Leistungsklage

    Soweit sich die Beklagte auf das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - beruft und meint, das Differenzierungsmerkmal der Planbarkeit rechtfertige vorliegend die Differenzierung der Nachtzuschläge, ist die vorliegende Fallkonstellation mit dem vom Landesarbeitsgericht München entschiedenen Fall nicht vergleichbar.
  • ArbG Koblenz, 29.01.2020 - 4 Ca 2629/19

    Tarifvertragliche Nachtzuschläge - keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung …

    Diese Auslegung des Tarifvertrags ist auch sachlich zutreffend; von einer vertieften Begründung wird abgesehen, weil insoweit kein Streit herrscht (zur Auslegung vergleichbarer Tarifnormen: LAG München 19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - zu II der Gründe = BeckRS 2018, 32725 Rn. 22 ff.;… ferner Treber in: Schaub ArbRHdb 18. Aufl. § 201 Rn. 1 ff.).

    Rn. 111 bb) Das LAG Bremen (…10. April 2019 - 3 Sa 12/18 - NZA-RR 2019, 425 Rn. 64) verweist schließlich in Abgrenzung zum Urteil des LAG München (19. Juni 2018 - 7 Sa 20/18 - BeckRS 2018, 32725 [Auslegung der Tarifnormen für das Braugewerbe dahingehend, dass "Nachtarbeit" unplanbare und kurzfristige Ausnahmefälle meint]) darauf, dass der vom LAG Bremen zu prüfenden Norm des Manteltarifvertrags der Metallindustrie nicht entnommen werden könne, dass unregelmäßige Nachtarbeit stets kurzfristig und unplanbar abgerufen werde.

  • LAG München, 10.07.2020 - 3 Sa 212/20

    Nachtarbeitszuschlag, Manteltarifvertrag für die Futtermittelindustrie in Bayern …

    Soll Maßstab für Gleichbehandlung bzw. Ungleichbehandlung der Normzweck der jeweiligen Regelung sein (so Kothe, Gutachten zur Systematik und Differenzierung tarifvertraglicher Nachtarbeitszuschlagsregelungen, Seite 5), rechtfertigt das Differenzierungsmerkmal der Planbarkeit vorliegend die Differenzierung der Nachtarbeitszuschläge (vgl. auch LAG München, Urteil vom 19.06.2018 - 7 Sa 20/18 - für den Manteltarifvertrag für das Braugewerbe in Bayern vom 06.10.1999).
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