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Rechtsprechung
   LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,7730
LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92 (https://dejure.org/1992,7730)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13.08.1992 - 7 Sa 26/92 (https://dejure.org/1992,7730)
LAG Berlin, Entscheidung vom 13. August 1992 - 7 Sa 26/92 (https://dejure.org/1992,7730)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungsbegründung; Weiterbeschäftigungsanspruch; Kündigung; DDR; Abberufung ; Einigungsvertrag; MfS; Verdachtskündigung

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (13)

  • ArbG Berlin, 06.04.1992 - 82 Ca 18774/91

    Stasi-Mitarbeit; Unterlagen; Beweiswürdigung; Kündigung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Das alles sei von Kennern der Staatssicherheit einschließlich des Sonderbeauftragten Gauck selbst wiederholt dargelegt und in der in der Parallelsache Professor Dr. Scheuner ./. Beklagte (Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 06.04.92 - 82 Ca 18774/91 -, NZA 92, 597, später LAG Berlin - 7 Sa 40/92 -) durchgeführten Beweisaufnahme von Mitarbeitern der Behörde des Sonderbeauftragten bestätigt worden.

    Die Möglichkeit, daß alle diese Unterlagen ohne Anlaß, ohne Grund und nur zum Schein angelegt worden sein könnten, erscheint ausgeschlossen (ebenso: Urteil des Arbeitsberichts Berlin vom 06.04.92 - 82 Ca 18774/91 - in dem schon erwähnten, den Parteien des vorliegenden Rechtsstreits bekannten Verfahren Professor Dr. Scheuner ./. Beklagte, unter V. der Gründe).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Regelmäßig begründet die Ungewißheit über den Ausgang des Kündigungsprozesses an schutzwertes Interesse des Arbeitgebers an der Nichtbeschäftigung des gekündigten Arbeitnehmers für die Dauer des Kündigungsprozesses, das das Beschäftigungsinteresse des Arbeitnehmers bis zu dem Zeitpunkt überwiegt, in dem im Kündigungsprozeß ein die Unwirksamkeit feststellendes Urteil ergeht (BAG Beschluß vom 27.02.85 - GS 1/84 - AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67

    Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Das Gericht darf und muß sich in tatsächlichen zweifelhaften Fällen mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad vom Gewißtheit begnügen, der den Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BGHZ 53, 245, 256) [BGH 17.02.1970 - III ZR 139/67] .
  • BAG, 19.12.1985 - 2 AZR 190/85

    Weiterbeschäftigungsanspruch nach Verurteilung zur Weiterbeschäftigung und …

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Hat dann ein Gericht für Arbeitssachen - hier das Arbeitsgericht in dem angefochtenen Urteil - festgestellt, daß eine bestimmte Kündigung - hier die Kündigung vom 22.07.91 - unwirksam ist, und hat es deshalb den Arbeitgeber zur Weiterbeschäftigung verurteilt, so hängt die Beantwortung der Frage, ob eine danach ausgesprochene Kündigung den Weiterbeschäftigungsanspruch beendet, davon ab, ob diese Kündigung zu einer Ungewißheit über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses führt, die derjenigen entspricht, die vor der Verkündung des die Unwirksamkeit der ersten Kündigung feststellenden Urteils bestanden hat (BAG Urteil vom 18.12.85 - 2 AZR 190/85 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht).
  • BAG, 28.09.1989 - 2 AZR 317/86

    Beurteilungskriterien für die soziale Rechtfertigung der Kündigung eines im …

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Das Bundesarbeitsgericht hat die Frage, ob bestehende Zweifel an der Bereitschaft eines Lehrers zum jederzeitigen Eintreten für die freiheitlich demokratische Grundordnung aufgrund einer Mandatsübernahme für die DKP als Indizien zum Nachweis eines personenbedingten Kündigungsgrundes ausreichend sein können, verneint und in diesem Zusammenhang entschieden, diese Indizien seien nicht von gekündigten Arbeitnehmer zu entkräften, sondern vom Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes durch konkrete auf den jeweils Arbeitnehmer und seinen Aufgabenbereich bezogene Umstände zu beziehen, zu personalisiern und zu vermerken (BAG Urteil von 28.09.89 - 2 AZR 317/86 - AP Nr. 24 zu § 1 KSchG 1989 Verhaltensbedingte Kündigung, unter B. I. 4. c) der Gründe).
  • BAG, 11.06.1992 - 8 AZR 474/91

    Außerordentliche Kündigung gemäß Einigungsvertrag .

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Vorrangiger Maßstab für die Prüfung der Unzumutbarkeit sind in der Vergangenheit liegende Vorgänge (BAG Urteile vom 11.06.92 - 8 AZR 474/91 und 8 AZR 537/91 -, Pressemitteilung des BAG vom 11.06.92).
  • BAG, 13.06.1985 - 2 AZR 452/84

    Betriebsbegriff i.S. des § 1 KSchG

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Diese strengen Anforderungen die Berufungsbegründung können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Unbegründetheit des einen Anspruchs von der Unbegründetheit des anderen, mit der Berufung ordnungsgemäß angegriffenen Anspruchs abhängt (so für den Fall der Revision: BAG Urteil vom 13.06.85 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, unter B. der Gründe; BAG Urteil vom 24.03.77 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, unter III. der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 232/76

    Auslegung eines erteilten Zeugnisses -; Beweislastverteilung bezüglich der …

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Diese strengen Anforderungen die Berufungsbegründung können allerdings dann nicht gestellt werden, wenn die Unbegründetheit des einen Anspruchs von der Unbegründetheit des anderen, mit der Berufung ordnungsgemäß angegriffenen Anspruchs abhängt (so für den Fall der Revision: BAG Urteil vom 13.06.85 - 2 AZR 452/84 - AP Nr. 10 zu § 1 KSchG 1969, unter B. der Gründe; BAG Urteil vom 24.03.77 - 3 AZR 232/76 - AP Nr. 12 zu § 630 BGB, unter III. der Gründe, mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 443/91

    Rechtsmittel gegen inkorrekte Rechtswegentscheidung

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Die Zulässigkeit des Rechtsweges zu den Gerichten für Arbeitssachen ist, obwohl der Kläger in der ersten Instanz zunächst den Rechtsweg zu den Verwaltungsgerichten für gegeben gehalten hat und das Arbeitsgericht darüber nicht gemäß § 17 a Abs. 3 GVG vorab durch Beschluß entschieden hat (zu den Folgen einer unterbliebenen Vorab-Entscheidung für das weitere Verfahren vgl. BAG Urteil vom 26.03.92 - 2 AZR 443/91 -, zur Veröffentlichung vorgesehen), vom Berufungsgericht nicht zu prüfen, §§ 65 ArbGG , 17 a Abs. 5 GVG .
  • BAG, 03.04.1986 - 2 AZR 324/85

    Verdachtskündigung - Anhörung des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Berlin, 13.08.1992 - 7 Sa 26/92
    Eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers ist deswegen Wirksamkeitsvoraussetzung für die Verdachtskündigung (BAG Urteil vom 11.04.85 - 2 AZR 238/84 - AP Nr. 38 zu § 102 BetrVG 1972, unter C. III. 3. der Gründe; BAG Urteil vom 30.04.87 - 2 AZR 283/86 - AP Nr. 18 zu § 626 BGB Verdacht strafbarer Handlung, unter B. I. 2. b) der Gründe).
  • BAG, 08.08.1985 - 2 AZR 464/84

    Streitigkeit über die Rechtswirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten …

  • BAG, 30.04.1987 - 2 AZR 283/86

    Beteiligung an einem schweren Diebstahl in einem Mineralöllager als wichtiger …

  • LAG Berlin, 09.12.1991 - 9 Sa 59/91

    Arbeitsverhältnis: Beendigung eines durch Berufung

  • LAG Berlin, 30.10.1992 - 6 Sa 44/92

    Kündigung: Berufungsarbeitsverhältnis - Tätigkeit als IM

    Daß ein durch Berufung begründetes Arbeitsverhältnis auch hinsichtlich seiner Beendigung besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen unterlag (so LAG Berlin, Urteil vom 9.12.1991 - 9 Sa 59/91 - NZA 1992, 371 zu II 2 d. Gr.), gibt als bloße Wiedergabe der allgemeinen Übergangsregelung nichts für die Frage nach den besonderen Verhältnissen im öffentlichen Dienst her (wie hier auch LAG Berlin, Urteil vom 13.8.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 2 a d. Gr.).

    So verhielt es sich im vorliegenden Fall (a.A. in einer Parallelsache LAG Berlin, Urteil vom 9.7.1992 - 7 Sa 26/92 - zu II 5 d.Gr.).

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