Rechtsprechung
| LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
ThürHG § 49; ; ThürHG § 50
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ThürHG § 49; ThürHG § 50
Dienstrechtlicher Status eines Vertretungsprofessors - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beschäftigung von Vertretungsprofessoren im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis; Befristung seines Rechtsverhältnisses als Vertretungsprofessor; Bewertung eines Rechtsverhältnisses als Arbeitsverhältnis
Verfahrensgang
- ArbG Erfurt, 31.07.2001 - 2 Ca 321/01
- LAG Thüringen, 24.09.2002 - 7 Sa 387/01
- LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BAG, 13.03.1985 - 7 AZR 12/84
Auszug aus LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03
Für die Abgrenzung ist die Ausgestaltung des Rechtsverhältnisses im Einzelfall maßgebend (im Anschluss an BAG vom 30.11.1984 AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; vom 13.05.1985, 7 AZR 12/84, n. v.).Damit habe der Kläger nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 30.11.1984, Az.: 7 AZR 511/83; Urteil vom 13.03.1985, Az.: 7 AZR 12/84) sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt werden können.
Ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis liegt vor, wenn es durch einseitige Maßnahme begründet worden und im wesentlichen öffentlich-rechtlich ausgestaltet ist (Urteil vom 30.11.1984 AP Nr. 43 zu § 611 BGB Lehrer, Dozenten; Urteil vom 13.05.1985, 7 AZR 12/84, n. v.).
- BAG, 30.11.1984 - 7 AZR 511/83
Arbeitsverhältnis: Rechtsstellung von Verwaltern einer Professorenstelle
Auszug aus LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03
Er hat unter Anziehung der Entscheidung des BAG vom 30.11.1984, Az.: 7 AZR 511/83, die Auffassung vertreten, das ThürHG schließe die Begründung eines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses eigener Art für Vertretungsprofessoren nicht aus.Damit habe der Kläger nach der Rechtsprechung des BAG (Urteil vom 30.11.1984, Az.: 7 AZR 511/83; Urteil vom 13.03.1985, Az.: 7 AZR 12/84) sowohl im privatrechtlichen als auch im öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beschäftigt werden können.
- BAG, 09.07.2003 - 5 AZR 175/03
Überschreiten der Fünf-Monats-Frist
Auszug aus LAG Thüringen, 27.01.2004 - 7 Sa 427/03
Die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 5 AZR 175/03 hat der Kläger zu tragen.Die Kosten der erfolglosen Berufung, einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens 5 AZR 175/03, hat der Kläger nach § 97 ZPO zu tragen (…Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003, § 97 Rz. 8).
- BVerwG, 17.12.2009 - 2 C 69.08
Zusatzversorgung im öffentlichen Dienst; Weiterversicherungsanspruch; …
Zudem legten § 49 Abs. 3 HG in der Fassung des Gesetzes vom 14. März 2000 (GV. NRW. S. 190) sowie der für die Beauftragungen des Klägers zunächst maßgebliche § 52 Abs. 4 des Gesetzes über die wissenschaftlichen Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen vom 20. November 1979 (GV. NRW. S. 926) und des Gesetzes über die Universitäten des Landes Nordrhein-Westfalen vom 3. August 1993 (GV. NRW. S. 532) nicht einmal den öffentlich-rechtlichen Charakter des Rechtsverhältnisses fest, sodass eine auch privatrechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehung zulässig war (BAG…, Urteil vom 13. Juli 2005 - 5 AZR 435/04 - juris Rn. 25 zu § 49 Abs. 3 HG NRW;… vgl. auch Urteil vom 25. Februar 2004 - 5 AZR 62/03 - juris Rn. 32; LAG NRW…, Urteil vom 8. Juli 2004 - 11 Sa 544/04 - juris Rn. 43 f.; für Thüringen, LAG Thüringen, Urteil vom 27. Januar 2004 - 7 Sa 427/03 - juris Rn. 22).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".