Rechtsprechung
| LG Duisburg, 14.03.2007 - 7 T 15/07 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ermittlung des einer Schuldnerin pfandfrei zu belassenden Betrages unter Berücksichtigung besonderer Belastungen durch Fahrtkosten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Duisburg, 24.10.2006 - 60 IN 93/05
- LG Duisburg, 14.03.2007 - 7 T 15/07
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- LG Marburg, 16.07.1999 - 3 T 127/99
Auszug aus LG Duisburg, 14.03.2007 - 7 T 15/07
Rn. 10 Grundsätzlich sind dem erwerbstätigen Schuldner die Fahrtkosten, die ihm für die Fahrt zu Arbeit entstehen, als besondere Bedürfnisse im Sinne des § 850 f Abs. 1 b) ZPO anzuerkennen, sofern diese Kosten nicht bereits durch den Arbeitgeber übernommen werden und die Kosten nicht als nur unerheblich anzusehen sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1989, 996; LG Marburg JurBüro 1999, 661;… Smid in Münchener Kommentar zur ZPO, § 850 f Rn. 6 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).Dabei ist der Schuldner, sofern ihm die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln nicht unzumutbar ist, auf die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel zu verweisen (so zutreffend LG Marburg JurBüro 1999, 661).
- OLG Köln, 16.05.1989 - 2 W 80/89
Pfändungsfreibetrags; Erhöhung des Pfändungsfreibetrages; Sozialhilfe
Auszug aus LG Duisburg, 14.03.2007 - 7 T 15/07
Rn. 10 Grundsätzlich sind dem erwerbstätigen Schuldner die Fahrtkosten, die ihm für die Fahrt zu Arbeit entstehen, als besondere Bedürfnisse im Sinne des § 850 f Abs. 1 b) ZPO anzuerkennen, sofern diese Kosten nicht bereits durch den Arbeitgeber übernommen werden und die Kosten nicht als nur unerheblich anzusehen sind (vgl. OLG Köln FamRZ 1989, 996; LG Marburg JurBüro 1999, 661;… Smid in Münchener Kommentar zur ZPO, § 850 f Rn. 6 mit umfangreichen weiteren Nachweisen).
- LG Braunschweig, 16.05.2011 - 6 T 247/11
Keine Erhöhung des Pfändungsfreibetrags aufgrund Kosten für die Fahrt zur …
Für einen Großteil der Arbeitnehmer fallen Fahrtkosten zur Arbeitsstelle für eine Strecke bis zu 30 km an, sodass diese Kosten als gewöhnliche Belastung eines erwerbstätigen Arbeitnehmers anzusehen sind (vgl. LG Halle/Saale, Beschl. v. 7.2.2000 - 14 T 33/00, RPfleger 2000, 285; LG Duisburg, Beschl. v. 14.3.2007 - 7 T 15/07, zit. nach [...]).
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Rechtsprechung
| LG Regensburg, 05.04.2007 - 7 T 15/07 |
Verfahrensgang
- AG Regensburg - 13 UR II 64/06
- LG Regensburg, 05.04.2007 - 7 T 15/07
- OLG München, 31.07.2007 - 34 Wx 59/07
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