Rechtsprechung
| LG Hannover, 16.12.1999 - 7 T 1727/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- AG Rockenhausen, 22.12.2005 - UR IIa 207/05
Beratungshilfe: Zeitpunkt der Antragstellung
Nach Auffassung der Rechtspflegerin bezieht sich "nachträglich" im Sinne des § 4 BerHG offensichtlich auf den Zeitpunkt der Unterschriftsleistung bei dem beratenden Rechtsanwalt (so auch LG Hannover 7. Zivilkammer, Beschluss vom 16. Dezember 1999, Az: 7 T 1727/99, NdsRpfl 2000, 293-294, zitiert nach juris; LG Hannover 2. Zivilkammer, Beschluss vom 9. Juli 1999, Az: 2 T 1223/99, NJW-RR 2000, 1370; AG Bad Kissingen, Beschluss vom 27. März 2000, Az: 2 UR II 19/00, FamRZ 2001, 558; AG Hannover, Beschluss vom 20. April 1999, Az: 812 II 1250/99, NdsRpfl 1999, 293, zitiert nach juris).. - AG Tostedt, 01.02.2005 - 4 II 510/04
Antragstellung; Antragsunterzeichnung; Beauftragung; Beratungshilfe; …
Nur durch eine derart klar getrennte Vorgehensweise kann zum einen die mehrfache Bewilligung von Beratungshilfe und zum anderen ein Missbrauch der Möglichkeit zur nachtäglichen Beantragung in Fällen, in denen der Rechtsanwalt erst nach Aufnahme seiner Tätigkeit bemerkt, dass der Mandant diese Tätigkeit nicht bezahlen können wird, verhindert werden (ständige Rspr. des beschließenden Gerichts, u.a. 4 II 424/04, 4 II 438/04,461/04; ebenso LG Hannover, Beschluss vom 09.07.1999 - 2 T 1223/99-Nds.RPfl.1999, 345; dass., Beschluss vom 16.12.1999 - 7 T 1727/99 - Nds.RPfl.2000, 293; AG Hannover, Beschluss vom 20.04.1999 -81211 1250/99 - Nds.… - AG Tostedt, 28.12.2004 - 4 II 424/04
Antragstellung; Ausnahme; Beratungshilfe; Beratungshilfeantrag; …
Nur durch eine derart klargetrennte Vorgehensweise kann zum einen die mehrfache Bewilligung von Beratungshilfe und zum anderen ein Missbrauch der Möglichkeit zur nachtäglichen Beantragung in Fällen, in denen der Rechtsanwalt erst nach Aufnahme seiner Tätigkeit bemerkt, dass der Mandant diese Tätigkeit nicht bezahlen können wird, verhindert werden (so auch LG Hannover, Beschluss vom 09.07.1999 - 2 T 1223/99 -Nds.RPfl.1999, 345: dass., Beschluss vom 16.12.1999- 7 T 1727/99 - Nds.RPfl.2000.293: AG Hannover.
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