Rechtsprechung
| LG Essen, 09.11.2010 - 7 T 568/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 850 k ZPO
SonstigesZivilrecht / Zwangsvollstreckungsrecht - zvi-online.de
ZPO § 850k
P-Konto: Zu den Anforderungen, die an Bescheinigungen nach § 850k Abs. 5 Satz 2 ZPO zu stellen sind - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Erhöhung des Pfändungsfreibetrages im Falle des Bezuges von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch den Schuldner; Aufgabenzuteilung zwischen Vollstreckungsgericht und Drittschuldner bei der Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen im ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erhöhung des Pfändungsfreibetrages im Falle des Bezuges von Sozialleistungen für Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft durch den Schuldner; Aufgabenzuteilung zwischen Vollstreckungsgericht und Drittschuldner bei der Berücksichtigung von Erhöhungsbeträgen im ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 14.12.1988 - VIII ZR 31/88
Rechtsschutzbedürfnis für die Geltendmachung eines vertraglichen …
Auszug aus LG Essen, 09.11.2010 - 7 T 568/10
Vom Vorliegen eines Rechtsschutzbedürfnisses ist dann auszugehen, wenn eine Partei ein berechtigtes Interesse daran hat, zur Erreichung des begehrten Rechtsschutzes gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen (BGH NJW-RR 1989, 263).
- BGH, 26.09.2019 - IX ZB 21/19
Insolvenzverfahren: Pfändungsschutz für Kaufpreisraten wegen der Veräußerung …
Ob ein Antrag des Schuldners, sofern dieser Unterhalt gewährt, nach § 850k Abs. 5 Satz 4 ZPO zulässig ist, weil er die erforderlichen Nachweise für die Erhöhung des automatischen Pfändungsschutzes nach § 850k Abs. 2 ZPO nicht beibringen kann (vgl. LG Essen, ZVI 2011, 64; AG Hannover, ZVI 2011, 230, 231; AG Steinfurt…, Beschluss vom 22. Juni 2015 - 18 M 888/13, juris Rn. 9; AG Greiz…, Beschluss vom 17. Februar 2017 - M 648/16, juris Rn. 3; AG Wiesbaden…, Beschluss vom 12. September 2018 - 65 M 7317/18, juris Rn. 2;… Meller-Hannich in Kindl/Meller-Hannich/Wolf, Gesamtes Recht der Zwangsvollstreckung, 3. Aufl., § 850k Rn. 42), lässt sich den Feststellungen des Beschwerdegerichts nicht entnehmen. - AG Köln, 24.01.2017 - 147 C 286/16 Maßgeblich ist, dass die vom Schuldner behaupteten Umstände aus den eingereichten Belegen offensichtlich vorgehen (Beck´scher Onlinekommentar ZPO, § 850k Rz.19; LG Essen, Beschluss vom 09.11.2010 - 7 T 568/10 = ZVI 2011, 64).
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