Rechtsprechung
| LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ArbGG § 12 Abs. 7 Satz 1, Satz 2
Streitwert: Kündigung - Vierteljahresentgelt als Höchstgrenze - mehrere Kündigungen - ein Verfahren - Lohnzahlung - Wettbewerbsverbot - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Düsseldorf, 08.08.1980 - 3 Ca 498/80
- LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (4)
- BAG, 20.01.1967 - 2 AZR 232/65
Streitwert: Kündigung - Vergleich - Dreimonatsvergütung - Höchstgrenze
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Denn nur insoweit ist - abgesehen von mehrfachen gleichzeitigem Ausspruch von Kündigungen - die Begrenzung des Dreimonatsstreitwertes für Kündigungsschutzklagen tragend (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 26.11.1970 - 8 Ta 56/70 - in Anlehnung an BAG vom 26.1.1967, NJW 1967, 902). - OLG Zweibrücken, 20.01.1978 - 6 WF 48/77
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Das ist ansonsten im Streitwertrecht unbestritten (…vgl. Gerold-Schmidt, BRAVO, 4. Aufl. § 23 Rdn. 21; OLG Zweibrücken, MDR 1978, 496 und die weiteren dortigen Nachweise). - LAG Hamm, 26.11.1970 - 8 Ta 56/70
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Denn nur insoweit ist - abgesehen von mehrfachen gleichzeitigem Ausspruch von Kündigungen - die Begrenzung des Dreimonatsstreitwertes für Kündigungsschutzklagen tragend (vgl. LAG Hamm, Beschluss vom 26.11.1970 - 8 Ta 56/70 - in Anlehnung an BAG vom 26.1.1967, NJW 1967, 902). - LAG Hamm, 28.02.1980 - 8 Ta 215/79
Auszug aus LAG Düsseldorf, 27.11.1980 - 7 Ta 189/80
Insoweit kann es zum Beispiel gerechtfertigt sein, bei zweifelhafter Realisierbarkeit einer nicht klageweise geltend gemachten Schadensersatzforderung und Verzicht hierauf, den Vergleichsstreitwert nicht um den vollen Betrag der Forderung zu erhöhen (vgl. LAG Hamm, MDR 1980, 613).
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.10.2011 - 1 Ta 179/11
Wertfestsetzung - Vergleichsmehrwert - Abgeltungsklausel
Andernfalls müssten solche deklaratorischen Regelungen, die häufig lediglich zur Absicherung der endgültigen Auseinandersetzung in einen Gesamtvergleich aufgenommen werden, stets streitwerterhöhend berücksichtigt werden, indem man sämtliche theoretisch bestehenden Forderungen der Parteien gegeneinander bewertet (vgl. LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 20.12.2007 - 1 Ta 279/07; LAG Düsseldorf, Beschl. v. 27.11.1980 - 7 Ta 189/80). - BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
bb) Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf (Beschluß vom 27.11.1980 - 7 Ta 189/80 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 2) hat für die erste Kündigung höchstens ein Vierteljahresentgelt angesetzt, ohne weitere, an demselben Tag ausgesprochene Kündigung bei der Festsetzung des Wertes des Streitgegenstandes zu berücksichtigen. - LAG Schleswig-Holstein, 08.12.2000 - 3 Sa 266/00
Streitwert der Drittschuldnerklage des Pfändungsgläubigers unter Einschluss …
Die Vergütungsansprüche des Streitverkündeten sind aber mit dem dreifachen Jahreswert zu bemessen, auch wenn eine zeitliche Begrenzung nicht erfolgt ist (LAG Düsseldorf Beschluss vom 27.11.1980 - 7 Ta 189/80 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 2).
- LG Magdeburg, 05.12.2011 - 2 S 449/11
Streitwert für Rechtsanwaltsgebühren: Klage wegen eines nachvertraglichen …
Für diesen Fall räumt jedoch auch die Beklagte in der Klageerwiderung unter Verweis auf die Entscheidung des LAG Düsseldorf vom 27.11.1980 (7 Ta 189/80) ein, dass sich dann der Streitwert nach der höchst möglichen geschuldeten Karenzentschädigung bemisst (so auch LAG Köln, Beschluss vom 24.5.2005, 6 Ta 145/05; LAG Berlin, Beschluss vom 28.5.2003, 17 Ta 6046/03). - LAG Thüringen, 08.09.1998 - 8 Ta 89/98
Gegenstandswert einer Klage auf Unterlassung von Wettbewerb
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 64/86
Kündigung; Vierteljahresentgelt; Gegenstandswertfestsetzung
Auch dann, wenn mehrere Kündigungen Gegenstand eines Rechtsstreits sind, bildet der Betrag des Vierteljahresentgelts gemäß § 12 Abs. 7 S 1 ArbGG die Höchstgrenze für die Gegenstandswertfestsetzung für den Rechtsstreit insgesamt ohne daß wegen der Mehrzahl der angefochtenen Kündigungen jeweils eine Streitwerterhöhung über diese Vorschrift hinaus in Betracht kommt (gegen LArbG Hamburg, 11.11.1983, 1 Ta 12/83 = AnwBl 1984, 316; LArbG Kiel, 23.08.1984, 4 Ta 89/84 = KostRsp ArbGG § 12 Nr. 105 -LS-; LArbG Hamm, 24.05.1984, 4 Ta 130/84 = KostRsp ArbGG § 12 Nr. 92; LArbG Köln, 19.07.1984, 3 Ta 113/84 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 29; LArbG Düsseldorf, 27.11.1980, 7 Ta 189/80= EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 2; LArbG Düsseldorf, 08.07.1985, 7 Ta 244/85 = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; wie hier BAG 20.01.1967, 2 AZR 232/65 = AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG 06.12.1984, 2 AZR 754/79 /B = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 34; LArbG München, 15.09.1983, 7 Ta 41/83 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 24; LArbG Frankfurt, 12.03.1971, 5 Ta 7/70 = AR-Blattei Kündigungsschutz Entsch 130.
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