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Rechtsprechung
   LAG Düsseldorf, 02.01.1986 - 7 Ta 409/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,5585
LAG Düsseldorf, 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 (https://dejure.org/1986,5585)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 (https://dejure.org/1986,5585)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 (https://dejure.org/1986,5585)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bewilligungsbeschluß; Landeskasse; Anfechtbarkeit eines Bewilligungsbeschlusses; Prozeßkostenhilfe; Klageerweiterung

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • LAG Baden-Württemberg, 01.10.2010 - 18 Ta 3/10

    Neuer Antrag auf Prozesskostenhilfe bei Vergleichsmehrwert

    Rn. 13 Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).
  • LAG Baden-Württemberg, 26.11.2009 - 21 Ta 10/09

    Konkludenter Antrag auf Erstreckung der bereits bewilligten Prozesskostenhilfe …

    Aber auch im stark formalisierten PKH-Verfahren ist die Annahme stillschweigender Prozesskostenhilfeanträge für nach Stellung des Prozesskostenhilfeantrags anfallende Gegenstände, für die ein ausdrücklicher Prozesskostenhilfeantrag nicht gestellt ist, grundsätzlich zulässig (vgl. im Einzelnen: Beschluss LAG Baden-Württemberg v. 30.12.1998 - 20 Ta 17/98 m.w.N., LAG Düsseldorf v. 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - in JurBüro 1986, 609, Bork in Stein/Jonas ZPO 22. Auflage 2004 zu § 117 Rdnr. 15, Motzer in Müko ZPO 2008 zu § 117 Rdnr. 2; a. A: LAG Thüringen Beschlüsse v. 07.10.2002 v. 17.11.2002 - 8 Ta 112/02 u. 8 Ta 119/02, OLG Karlsruhe v. 04.02.1987 - 16 WF 13/87 in AnwBl 1987, 340).
  • LAG Hamburg, 08.06.2011 - 5 Ta 13/11

    Prozesskostenhilfe für Vergleichsmehrwert

    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsschlüsse erfolgen nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26. November 2009 - 21 Ta 10/09 - juris; LAG Düsseldorf 02. Januar 1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.01.2010 - 8 Ta 3/10

    Prozesskostenhilfe - Auslegung des Bewilligungsbeschlusses - stillschweigender …

    Dem steht nicht entgegen, dass der Kläger für die klageerweiternden Anträge zu 3. und 4. keinen ausdrücklichen PKH-Antrag gestellt hatte, zumal auch im stark formalisierten PKH-Verfahren die Annahme stillschweigender Prozesskostenhilfeanträge für nach Stellung des (ersten) PKH-Antrags anfallende Gegenstände, für die ein ausdrücklicher PKH-Antrag nicht gestellt wurde, grundsätzlich zulässig ist (vgl. im Einzelnen: LAG Baden-Würtemberg vom 30.12.1988 - 20 Ta 17/98 m. w. N.; LAG Düsseldorf vom 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - JurBüro 1986, 209).
  • LAG Hamm, 28.01.2002 - 4 Ta 18/01

    Beschwerde der Staatskasse; Durchsetzung von zu Unrecht unterbliebenen …

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  • LAG Sachsen, 14.12.2015 - 4 Ta 74/15

    Versagung der Prozesskostenhilfe für Mehrvergleich bei fehlendem …

    Eine solche konkludente Antragstellung kann in Fällen angenommen werden, in denen Klagerweiterungen oder Vergleichsabschlüsse erfolgen, nachdem der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe gestellt wurde, eine Entscheidung über diesen Antrag jedoch noch nicht ergangen ist (LAG Baden-Württemberg 26.11.2009 - 21 Ta 10/09 - Juris; LAG Düsseldorf 02.01.1986 - 7 Ta 409/85 - LAGE § 127 ZPO Nr. 10).
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