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| LAG München, 15.09.1983 - 7 Ta 41/83 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kündigung
Wird zitiert von ... (5)
- BAG, 06.12.1984 - 2 AZR 754/79
Streitwert: Kündigung - allgemeiner Feststellungsantrag
Das Landesarbeitsgericht München (Beschluß vom 15.09.1983 - 7 Ta 41/83 - EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 24) hat für mehrere, auch zu verschiedenen Zeitpunkten ausgesprochene, aber in einem Rechtsstreit angegriffene Kündigungen höchstens ein Vierteljahresentgelt festgesetzt. - LAG Hamburg, 23.04.1987 - 5 Ta 7/87
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem oder mehreren Verfahren
Das LAG München (Beschluß vom 15. September 1983 - 7 Ta 41/83 -, EzA § 12 Streitwert Nr. 24) lehnt ebenfalls eine Addition der Streitwerte bei sachlichem Zusammenhang der Kündigungen ab; sieht diesen sachlichen Zusammenhang aber bereits schon dann als gegeben an, wenn die Wirksamkeit der vorangegangenen Kündigung noch im Streit ist, weil die nachfolgenden Kündigungen dann logischer Weise nur vorsorglichen Charakter haben können. - LAG Hamburg, 13.01.1987 - 5 Ta 35/86
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in einem Verfahren - unterschiedliche …
Das LAG München (Beschluß vom 15. September 1983 - 7 Ta 41/83 -, EzA § 12 Streitwert Nr. 24) lehnt ebenfalls eine Addition der Streitwerte bei sachlichen Zusammenhang der Kündigungen ab; sieht diesen sachlichen Zusammenhang aber bereits schon dann als gegeben an, wenn die Wirksamkeit der vorangegangenen Kündigung noch im Streit ist, weil die nachfolgenden Kündigungen dann logischer Weise nur vorsorglichen Charakter haben können. - LAG Nürnberg, 23.06.1987 - 4 Ta 6/85
Streitwert: Kündigung - mehrere Kündigungen in mehreren Verfahren
Ob der Klägervertreter durch die Erhebung einer weiteren Kündigungsschutzklage anstelle einer möglichen Erweiterung der Anträge in dem bereits anhängigen Verfahren - 3 Ca 392/84 S - für seine Partei vermeidbare Kosten verursacht hat, ist hier nicht zu entscheiden; denn diese Frage betrifft nur das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Kläger (vgl. dazu LAG München, Beschluss vom 15.09.83 - 7 Ta 41/83 -, JurBüro 1984, 432/434; LAG Berlin, NZA 1985, 297, 298) und kann die nach dem vom Klägervertreter gewählten prozessualem Vorgehen gebotene Streitwertfestsetzung nicht beeinflussen. - LAG Rheinland-Pfalz, 18.04.1986 - 1 Ta 64/86
Kündigung; Vierteljahresentgelt; Gegenstandswertfestsetzung
Auch dann, wenn mehrere Kündigungen Gegenstand eines Rechtsstreits sind, bildet der Betrag des Vierteljahresentgelts gemäß § 12 Abs. 7 S 1 ArbGG die Höchstgrenze für die Gegenstandswertfestsetzung für den Rechtsstreit insgesamt ohne daß wegen der Mehrzahl der angefochtenen Kündigungen jeweils eine Streitwerterhöhung über diese Vorschrift hinaus in Betracht kommt (gegen LArbG Hamburg, 11.11.1983, 1 Ta 12/83 = AnwBl 1984, 316; LArbG Kiel, 23.08.1984, 4 Ta 89/84 = KostRsp ArbGG § 12 Nr. 105 -LS-; LArbG Hamm, 24.05.1984, 4 Ta 130/84 = KostRsp ArbGG § 12 Nr. 92; LArbG Köln, 19.07.1984, 3 Ta 113/84 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 29; LArbG Düsseldorf, 27.11.1980, 7 Ta 189/80= EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 2; LArbG Düsseldorf, 08.07.1985, 7 Ta 244/85 = LAGE § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 39; wie hier BAG 20.01.1967, 2 AZR 232/65 = AP Nr. 16 zu § 12 ArbGG 1953; BAG 06.12.1984, 2 AZR 754/79 /B = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 34; LArbG München, 15.09.1983, 7 Ta 41/83 = EzA § 12 ArbGG 1979 Streitwert Nr. 24; LArbG Frankfurt, 12.03.1971, 5 Ta 7/70 = AR-Blattei Kündigungsschutz Entsch 130.
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