Rechtsprechung
| LAG München, 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Einigungsstelle; Offensichtliche Unzuständigkeit; Mitbestimmung des Betriebsrats
Papierfundstellen
- NZA 1987, 210 (Ls.)
- BB 1987, 479
Wird zitiert von ... (8)
- ArbG Berlin, 17.10.2012 - 28 BV 14611/12
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats - Umkleidezeit im Lebensmittelbereich als …
Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.
Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.
- ArbG Berlin, 20.03.2013 - 28 BV 2178/13
Initiativrecht - § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG - Belange betroffener Arbeitnehmer
Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.
Offensichtlichkeit ist danach nur dann gegeben, wenn die Zuständigkeit der Einigungsstelle unter keinem denkbaren rechtlichen Gesichtspunkt als möglich erscheint (…so ausdrücklich Wlotzke-Schwedes-Lorenz , Das neue Arbeitsgerichtsgesetz 1979, § 98 Rn. 1)"; ähnlich LAG München 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10 [I.]; LAG Düsseldorf 21.8.1987 - 9 TaBV 132/86 - NZA 1988, 211, 213 [II.2 a.]; LAG Niedersachsen 30.9.1988 - 3 TaBV 75/88 - NZA 1989, 149.
- LAG Schleswig-Holstein, 08.02.2012 - 6 TaBV 47/11
Einigungsstelle - Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsschutz - Mitbestimmung des …
Offensichtliche Unzuständigkeit ist etwa dann anzunehmen, wenn höchstrichterlich bereits entschieden ist, dass eine bestimmte Problematik nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle fällt (LAG München 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 -).
- LAG Baden-Württemberg, 16.10.1991 - 12 TaBV 10/91
Einigungsstelle: Voraussetzungen für die Bildung
Auch hat das LAG München (Beschl. v. 13.3.1986 - 7 TaBV 5/86 - BB 1987, 479 = LAGE § 98 ArbGG 1979 Nr. 10) die Auffassung vertreten, daß die Einigungsstelle dann offensichtlich unzuständig sei, wenn das Bundesarbeitsgericht bereits entschieden habe, daß der für die Regelung durch die Einigungsstelle vorgesehene Fragenkomplex nicht der Mitbestimmung des Betriebsrates unterliege oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle falle. - LAG Saarland, 14.05.2003 - 2 TaBV 7/03
Stilllegung eines Betriebes; Vorbereitung und Durchführung der Wahl eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG München, 26.11.2015 - 3 TaBV 81/15
Unbegründeter Antrag des Betriebsrats auf Einsetzung einer Einigungsstelle zur …
Gibt es zu einer Rechtsfrage eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass dem Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht zusteht, so ist davon auszugehen, dass kein ernsthafter Zweifel an der Unzuständigkeit der Einigungsstelle besteht (vgl. LAG München, Beschluss vom 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 - NZA 1987, 210;… ErfK/Koch, 16. Aufl. 2016, § 100 ArbGG , Rn. 3). - LAG Baden-Württemberg, 04.12.2003 - 10 TaBV 2/03
Errichtung einer Einigungsstelle bei Betriebsspaltung mit Betriebsteilübergang
Rn. 57 Ist eine Rechtsfrage durch das Bundesarbeitsgericht höchstrichterlich entschieden, so ist zumindest dann die offensichtliche Unzuständigkeit gegeben, wenn die Rechtsprechung als gefestigt angesehen werden kann und keine Anhaltspunkte für ein Abweichen erkennbar sind (vgl. hierzu LAG München v. 13.03.1986, 7 TaBV 5/86, LAGE § 98 ArbGG 1979, Nr. 10;… LAG Baden-Württemberg v. 16.10.1991, 12 TaBV 10/91, NZA 1992, S. 186 mit der Einschränkung, dass das nicht gelte, wenn die Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes auf beachtliche Kritik gestoßen sei; Düwell/Koch, ArbGV, § 98 Rn, 17;… Erf.Komm. /Eisemann, 3. Aufl., § 98 ArbGG Rn. 3). - LAG Schleswig-Holstein, 18.01.2012 - 6 TaBV 47/11
Einigungsstelle, Einsetzung einer Einigungsstelle, Unzuständigkeit …
Offensichtliche Unzuständigkeit ist etwa dann anzunehmen, wenn höchstrichterlich bereits entschieden ist, dass eine bestimmte Problematik nicht der Mitbestimmung des Betriebsrats unterliegt oder nicht in die Zuständigkeit der Einigungsstelle fällt (LAG München 13.03.1986 - 7 TaBV 5/86 -).
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