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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,2629
OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83 (https://dejure.org/1984,2629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.12.1984 - 7 U 110/83 (https://dejure.org/1984,2629)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Dezember 1984 - 7 U 110/83 (https://dejure.org/1984,2629)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 593
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.09.1961 - V ZR 46/60

    Antrag auf Sachverständigen-Vernehmung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen.

    Der BGH verlangt einen ausreichend begründeten Antrag (BGHZ 24, 9,15; NJW 1961, 2308).

  • BGH, 27.02.1957 - IV ZR 290/56

    Rechtsstellung des Scheinvaters

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Der BGH verlangt einen ausreichend begründeten Antrag (BGHZ 24, 9,15; NJW 1961, 2308).
  • BGH, 10.07.1952 - IV ZR 15/52

    Recht des Gerichts zur Anordnung der schriftlichen Begutachtung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen.
  • BGH, 28.02.1957 - VII ZR 204/56

    Schiedsvertrag und Schiedsspruch. Auslegung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.12.1984 - 7 U 110/83
    Die Folgerung, daß das Gericht zur Ladung eines Gutachters auch dann verpflichtet ist, wenn nur solche Fragen angekündigt werden, deren Beantwortung nicht erheblich ist, geht fehl und läßt sich aus den zu § 411 ZPO ergangenen Entscheidungen des BGH (BGHZ 6, 398; 24, 15; NJW 1961, 2308) nicht ziehen.
  • OLG Hamm, 19.12.2016 - 6 U 82/15

    Pflicht des Gerichts zur Befolgung eines Antrags auf Ladung des Sachverständigen …

    Rechtsmissbräuchlich ist ein Anhörungsantrag nur dann, wenn er sich ausdrücklich auf solche Fragen beschränkt, die unter keinem Gesichtspunkt beweiserheblich sind (vgl. OLG Hamm MDR 1985, 593; OLG Koblenz, Beschluss vom 9.11.2015 - 5 U 844/15 -, abgedr.
  • OLG München, 22.05.2023 - 28 U 6295/22

    Materielle Rechtskraft, Gegenerklärung, Mietgebrauch, Abrechnungsverhältnis, …

    Das Anhörungsrecht bezieht sich nicht auf Fragen, die - wie hier - für die zu treffende Entscheidung unerheblich oder bereits eindeutig beantwortet sind, ohne dass insoweit ein Erläuterungsbedarf besteht oder zumindest nachvollziehbar geltend gemacht wird (…vgl. Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, § 411 Rn. 5; OLGR Saarbrücken 2004, 379; OLG Oldenburg 18.3.1997 - 5 U 3/96, OLGR Oldenburg 98, 17; OLG Hamm 14.12.1984 - 7 U 110/83, MDR 85, 593; s § 397 Rn 3).
  • OLG Brandenburg, 08.04.2005 - 1 W 3/05

    Zum Vergütungsanspruch des Sachverständigen bei Verweigerung einer mündlichen …

    Von dieser Pflicht ist das Gericht nur entbunden, wenn es allein um die Beantwortung bereits eindeutig geklärter oder beweisunerheblicher Fragen geht (s. OLG Hamm, MDR 1985, S. 593;… OLG Oldenburg, OLGR 1998, S. 17, 18;… NJW-RR 1999, S. 178, 179;… Geiß/ Greiner, aaO., S. 253;… Zöller/Greger, aaO., § 411 Rdn. 5 a;… Baumbach/Hartmann, aaO., § 411 Rdn. 14); allerdings besteht die Pflicht des Gerichts, den Sachverständigen zur mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu laden, auch dann, wenn das Gericht dies für unzweckmäßig und entbehrlich hält (…s. BGH NJW-RR 2003, S. 208, 209).
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