Rechtsprechung
| OLG Hamm, 28.09.1993 - 7 U 110/92 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- archive.is
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ausgestaltung der Durchsetzbarkeit von in einem Vollstreckungsbescheid titulierten rückständigen Mietzinsforderungen; Wirksamkeitsvoraussetzungen bzw. Anforderungen an die Qualifizierung der Sittenwidrigkeit eines Pachtvertrages
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Culpa in contrahendo, Täuschungsanfechtung, Anfechtung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 124
Subjektive Voraussetzungen der Sittenwidrigkeit - Täuschung bei Vertragsabschluß
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 25.06.1992 - 13 O 163/91
- OLG Hamm, 28.09.1993 - 7 U 110/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 205
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Schleswig, 20.02.2003 - 5 U 160/01
Gestörte Abwicklung einer Verpflichtung zur Sacheinlage in eine …
Was zunächst die grundsätzliche Möglichkeit einer Haftung aus Verschulden bei Vertragsschluss neben dem Anwendungsbereich der Anfechtung wegen arglistiger Täuschung anbelangt (zu dieser Möglichkeit nur BGH NJW 1998, 302, 303 f.; BGH NJW 1979, 1983, 1983 f.; a. A. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205, 206), ist bereits nicht ersichtlich, welchem von der Beklagten zu 1) konkret geäußerten Aufklärungsbedarf der Kläger nicht nachgekommen sein soll, hatte doch der Beklagte zu 2) - auch für den Kläger ersichtlich - selbst ein Umtauschwertgutachten einer Wirtschaftsprüferin in Auftrag gegeben. - OLG Köln, 13.02.1995 - 19 W 2/95
Kondizierung eines Schuldanerkenntnisses eines Sammelbestellers
Dieser in der Rechtsprechung fast einhellig vertretenen Auffassung schließt sich der Senat an, wenngleich OLG Hamm (NJW-RR 1995, 205 f.) erkannt hat: Nach Ablauf der Jahresfrist des § 124 BGB kommt ein Anspruch auf Befreiung von den Vertragspflichten wegen einer Täuschung bei Vertragsschluß aus culpa in contrahendo nicht in Betracht (gegen BGH NJW 1992, 1196 ff.). - OLG Stuttgart, 29.05.2000 - 5 U 210/99
Nichtigkeit eines Raumüberlassungsvertrages wegen Sittenwidrigkeit; Vorliegen des …
Im Gegenteil sprechen gewichtige Indizien gegen eine verwerfliche Gesinnung der Kläger: Zum einen blieb unbestritten, daß die Kläger selbst monatlich 5.000,- DM zur Finanzierung des Mietobjekts aufzuwenden hatten, was glaubhaft ist, nachdem der Gesamtkaufpreis für das Mietobjekt ausweislich der notariellen Kaufverträge damals 640.000,- DM betrug; zusammen mit der Abschreibung dürften die Aufwendungen der Kläger den Mietzins überschreiten, weshalb eine verwerfliche Gesinnung fernliegt (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1995, 205).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 26.03.1993 - 7 U 110/92 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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