Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 § 847
Haftung für Räum- und Streupflicht - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Überwachung der Räum- und Streupflicht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Amtshaftungsanspruch; Übertragung der Räum- und Streupflicht durch Satzung von der Gemeinde auf die Anlieger; Haftung der Gemeinde bei fehlender Überwachung der Anlieger; Verletzung der Überwachungspflicht der Gemeinde; Mitverschulden des Geschädigten; Höhe des ...
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 20.06.2000 - 4 O 50/00
- OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- OLG Köln, 03.03.1995 - 19 U 126/94
Tendenz der Rechtsprechung zu höherem Schmerzensgeld
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00
Nichts anderes ergibt sich aus der vom Kläger angeführten Entscheidung des OLG Köln (VersR 1995, 549, 550), denn das Oberlandesgericht Köln hat in dieser Entscheidung lediglich die Auffassung vertreten, dass angesichts der dort zugrundeliegenden Verletzungen und fortdauernden Beeinträchtigungen das zuerkannte Schmerzensgeld zu gering bemessen sei. - BGH, 11.06.1992 - III ZR 134/91
Ausnahme vom Verweisungsprivileg aus § 839 Abs. 1 Satz 2
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen (auf die Darlegungen des Landgerichts im Urteil wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen), dass die Beklagte dem Kläger gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG trotz der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch Satzung vom 14.11.1999 i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg haftet, denn der Beklagten oblag es auch in diesem Fall, durch die Überwachung der Anlieger Sorge dafür zu tragen, dass diese ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen (vgl. BGH NJW 1966, 2311, 2312; BGHZ 118, 368, 373). - BGH, 22.09.1966 - III ZR 166/64
Pflichten der Gemeinde bei Abwälzung der Streupflicht auf die Straßenanlieger
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00
Das Landgericht ist zutreffend davon ausgegangen (auf die Darlegungen des Landgerichts im Urteil wird insoweit zur Vermeidung von Wiederholungen verwiesen), dass die Beklagte dem Kläger gem. §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG trotz der Übertragung der Räum- und Streupflicht auf die Anlieger durch Satzung vom 14.11.1999 i. V. m. § 41 Abs. 2 Straßengesetz Baden-Württemberg haftet, denn der Beklagten oblag es auch in diesem Fall, durch die Überwachung der Anlieger Sorge dafür zu tragen, dass diese ihrer Räum- und Streupflicht nachkommen (vgl. BGH NJW 1966, 2311, 2312; BGHZ 118, 368, 373). - LG Karlsruhe, 20.06.2000 - 4 O 50/00
Schadensersatz wegen Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht; Übertragung der …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 13.02.2002 - 7 U 117/00
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 20.06.2000, 4 O 50/00, im Kostenpunkt aufgehoben und im übrigen wie folgt abgeändert:.
- LG Karlsruhe, 22.03.2013 - 6 O 205/12
Verkehrssicherungspflicht: Mitverschulden bei Sturz infolge Eisglätte
Rn. 37 Da die Beklagte die Räum- und Streupflicht für den 28. Dezember 2010 auf die Eigentümerin S. übertragen hat, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich durch die beklagte Hauseigentümergemeinschaft nur in Betracht, wenn diese die bei ihr verbliebene Verpflichtung, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen (so schon RGZ 113, 293, 296/297, vgl. BGHZ 118, 368, 373, NJW 1966, 2311, 2312; OLG Karlsruhe, Urteil vom 13. Februar 2002, 7 U 117/00, OLGR Karlsruhe 2002, 351), verletzt hat. - OLG Karlsruhe, 06.10.2004 - 7 U 143/03
Verletzung der Räum- und Streupflicht: Vermeidung von Gefahren aus Eisglätte; …
Da die Gemeinde die Räum- und Streupflicht wirksam durch Satzung auf die Straßenanlieger übertragen hat, kommt eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht in diesem Bereich durch die beklagte Gemeinde nur in Betracht, wenn diese die bei ihr verbliebene Verpflichtung, die Erfüllung der Räum- und Streupflicht durch die Anlieger zu überwachen (vgl. BGHZ 118, 368, 373, NJW 1966, 2311, 2312; Senat, Urt. v. 13.02.2002, 7 U 117/00, OLGR Karlsruhe 2002, 351), verletzt hat. - OLG Nürnberg, 31.05.2006 - 4 U 2611/05
Verpflichtung der Gemeinde, die Erfüllung einer auf die Anlieger übertragenen …
Entgegen der vom Landgericht vertretenen Meinung konnte der Kläger nicht nachweisen, daß die Beklagte die Verpflichtung verletzt hat, die auf die Straßenanlieger durch Satzung übertragene Räum- und Streupflicht des Gehweges durch die Anlieger im Unfallbereich zu überwachen (BGHZ 118, 368; OLGReport Karlsruhe 2002, 351; 2004, 540 m.w.N.).
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Rechtsprechung
| SG Stade, 03.01.2001 - S 7 U 117/00 |
Verfahrensgang
- SG Stade, 03.01.2001 - S 7 U 117/00
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.03.2003 - L 9 U 37/01
- LSG Niedersachsen-Bremen, 09.04.2003 - L 9 U 37/01
- BSG, 28.04.2004 - B 2 U 20/03 R
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