Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 17.05.2000 - 7 U 121/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Mitteilungspflicht gegenüber einer Versicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 02.06.1999 - 6 O 79/99
- OLG Frankfurt, 17.05.2000 - 7 U 121/99
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 21.11.1989 - VI ZR 236/89
Verkehrssicherungspflicht der Organisatoren einer Adventsfeier für ältere Leute
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2000 - 7 U 121/99
Eine arglistige Täuschung durch den Versicherungsnehmer liegt bereits dann vor, wenn sich dieser der aufdrängenden und ohne weiteres möglichen und zumutbaren Erkenntnis der die Täuschung begründenden Umstände verschließt und das Fehlen derartiger Umstände blindlings vertraglich zusichert (vgl. OLG Hamm, VersR 1990, 756). - BGH, 02.03.1994 - IV ZR 99/93
Gefahrerheblichkeit und Anzeigepflicht verschwiegener Umstände
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2000 - 7 U 121/99
Die Prüfung und Bewertung dieser Umstände ist Sache des Versicherers und nicht Sache des Versicherungsnehmers (vgl. BGH VersR 1994, 711, 713). - BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93
Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …
Auszug aus OLG Frankfurt, 17.05.2000 - 7 U 121/99
Eine Zurechnung ist vielmehr nicht möglich, da ein Dritter, der ein Formular ausfüllt, was dann der Versicherungsnehmer unterschreibt, kein Wissenerklärungsvertreter ist (vgl. BGH VersR 1995, 281 [BGH 14.12.1994 - IV ZR 304/93]).
- OLG Frankfurt, 29.02.2024 - 3 U 100/23
Anfechtung einer auf Annahme des Versicherungsantrags des Versicherungsnehmers …
Zudem kann hier angesichts der Vielzahl von Untersuchungen zur Bestätigung der Diagnosen insbesondere Tachykardie und Panikstörung, der häufigen und auch längeren Krankschreibung und der medikamentösen Behandlung insbesondere der Panikstörung von einer offenkundigen Unerheblichkeit nicht die Rede sein (so OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2000, Az. 7 U 121/99, Leitsatz 2, Rn. 8).Eine vorsätzliche (und im Ergebnis arglistige) Täuschung liegt nämlich schon vor, wenn sich der Versicherte der sich aufdrängenden und ohne weiteres möglichen und zumutbaren Erkenntnis der die Täuschung begründenden Umstände verschließt, das Fehlen derartiger Umstände blindlings vertraglich zusichert und dabei die sich aufdrängenden Erkenntnissen über Umfang und Inhalt der Gesundheitsfragen des Versicherers ignoriert (so OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2000, Az. 7 U 121/99, Rn. 9, zitiert nach juris).
Dabei sprechen die Vielzahl der zur Bestätigung der Diagnosen stattfindenden Untersuchungen sowie deren Zeitnähe zum Versicherungsantrag im Dezember 2012 indiziell für den Willen der Klägerin auf die Entscheidung der Beklagten Einfluss zu nehmen (OLG Frankfurt, Urteil vom 17.05.2000, Az. 7 U 121/99, Rn. 10, zitiert nach juris).
- LG Göttingen, 11.06.2014 - 9 O 16/13
Aufklärung; Beratungsprotokoll; Feststellung; Fortbestehen; Kündigung; private …
Hat der Versicherungsnehmer ein von einem Dritten ausgefülltes Formular unterschrieben, ohne dieses gelesen zu haben, so hat sich der Versicherungsnehmer die Angaben durch die Unterschrift zu Eigen gemacht; er gibt damit eine eigene Erklärung ab (vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1994 - IV ZR 304/93 -, NJW 1995, 662, Juris Rn.: 11; BGH, Urteil vom 14. Dezember 1967 - II ZR 169/65 -, juris, a.E.; KG Berlin, Beschluss vom 14. Mai 2004 - 6 W 8/04 -, juris, VersR 2004, 1298 zu § 16 VVG a.F. (= § 19 n.F.); OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2000 - 7 U 121/99 -, juris, RuS 2000, 517, juris-Rn: 9; OLG Köln, Urteil vom 23. Februar 1998 - 9 U 83/98 -, juris, RuS 1999, 315, juris-Rn.: 9; OLG Hamm, Urteil vom 02. Oktober 1996 - 20 U 82/96 -, NJW-RR 1997, 862, juris-Rn.: 5).Rn. 47 Im Übrigen handelt ein Versicherungsnehmer bedingt vorsätzlich, wenn er - wie der Kläger - bereits privat versichert war und es sich ihm insofern aufdrängen musste, dass im Allgemeinen beim Abschluss von Krankenversicherungen Angaben zum Gesundheitszustand erforderlich sind und er trotzdem den genauen Inhalt des Versicherungsantrages nicht überprüft, sondern blind unterschreibt (vgl. OLG Frankfurt, Urteil vom 17. Mai 2000 - 7 U 121/99 -, juris, dort Rn.: 9).
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Rechtsprechung
| SG Dresden, 11.10.1999 - S 7 U 121/99 |
Verfahrensgang
- SG Dresden, 11.10.1999 - S 7 U 121/99
- LSG Sachsen, 07.02.2002 - L 2 U 174/99
- BSG, 11.11.2003 - B 2 U 51/02 R
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Rechtsprechung
| SG Leipzig, 30.03.2000 - S 7 U 121/99 |
Verfahrensgang
- SG Leipzig, 30.03.2000 - S 7 U 121/99
- LSG Sachsen, 07.09.2001 - L 2 U 97/00
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