Rechtsprechung
| OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Ersatz materieller und immaterieller Schäden wegen eines Unfalls beim Strum von einem Sprungturm in einem Hallenbad; Verletzung von Verkehrssicherungspflichten mangels Ergreifung von Sicherungsmaßnahmen während eines Toilettengangs; Bereitstellung einer Badeaufsicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Aachen, 02.09.2002 - 4 O 308/01
- OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (20)
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 100/73
Rechtsfolgen der Verletzung eines Teilnehmers an einem Fußballspiel
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Rn. 24 Selbst wenn man unterstellt, dass der Kläger und der Beklagte zu 2) sich schon zuvor gegenseitig vom 5-m-Brett gestoßen haben, so ist ein solcher Vorgang haftungsrechtlich nicht nach den Grundsätzen über die Teilnahme an sportlichen Kampfspielen zu beurteilen (vgl. dazu nur: BGHZ 63, 140 (142 ff) und BGH VersR 1975, 155 (156) und VersR 1976, 591 ff.).Nur ganz ausnahmsweise, wie etwa bei Boxkämpfen, kann im Hinblick auf die Gefahrexponierung von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge, dass der Schädiger hierfür nicht haftet, ausgegangen werden (BGHZ 34, 355 (363); 39, 156 (161); 63, 140 (144)).
- BGH, 29.01.1980 - VI ZR 11/79
Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde bei Betrieb eines Freibades
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Danach hat derjenige, der eine öffentliche Freizeiteinrichtung - wie hier ein Hallenbad - betreibt, die Benutzer vor den Gefahren zu schützen, die über das übliche Risiko bei der Anlagenbenutzung hinausgehen, vom Benutzer nicht vorhersehbar und nicht ohne weiteres erkennbar sind (BGH VersR 1980, 863 (864) m.w.N.).Rn. 8 Der Betreiber eines Schwimmbades hat überdies in Betracht zu ziehen, dass insbesondere Kinder und Jugendliche dazu neigen, Vorschriften und Anordnungen nicht zu beachten und sich unbesonnen verhalten; daher erstreckt sich die Verkehrssicherungspflicht auch auf die Vorbeugung gegenüber solchem missbräuchlichen Verhalten (BGH VersR 1978, 561 und VersR 1980, 863).
- BGH, 12.06.1990 - VI ZR 273/89
Überwachungspflicht des Bademeisters in einem Hallenbad
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Zu diesem Zweck hat er die einzelnen Schwimm- und Sprungbecken darauf überwachen zu lassen, ob dort Gefahrensituationen für die Badegäste auftreten (BGH VersR 1990, 989 (990); und LM Nr. 118 zu § 823 (Aa)).Vielmehr bedarf es gerade auch hinsichtlich der Zeitdauer, innerhalb deren ein Eingreifen einer Aufsichtsperson gewährleistet werden muss, stets nur solcher Sicherheitsmaßnahme, die ein verständiger und umsichtiger, in vernünftigen Grenzen vorsichtiger Mensch für ausreichend halten darf, um Besucher des Bades vor Schäden zu bewahren, und die ihm den Umständen nach zumutbar sind (BGH VersR 1990, 989).
- BGH, 14.12.1993 - VI ZR 271/92
Beweis des ersten Anscheins bei der Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Hinzutreten muss, dass sich in dem Schadensereignis gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die Auferlegung der konkreten Verhaltenspflichten begegnet werden sollte (so ausdrücklich: BGH NJW 1994, 945 (946);… RGRK-Steffen, BGB, 12. Aufl., § 823, Rz. 520). - BGH, 14.03.1961 - VI ZR 189/59
Einwilligung in Körperverletzung bei Mitfahrt mit einem als fahruntüchtig …
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Nur ganz ausnahmsweise, wie etwa bei Boxkämpfen, kann im Hinblick auf die Gefahrexponierung von einer Einwilligung des Geschädigten in die als möglich vorgestellte Rechtsgutverletzung mit der Folge, dass der Schädiger hierfür nicht haftet, ausgegangen werden (BGHZ 34, 355 (363); 39, 156 (161); 63, 140 (144)). - BGH, 21.03.2000 - VI ZR 158/99
Organisation der Aufsicht in einem Freibad
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
So muss der Betreiber unter anderem der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuweisen, von dem aus sie das gesamte Schwimmbad überblicken und Sicht in die Schwimmerbecken haben kann; erforderlichenfalls muss er die Aufsicht anweisen, den Standort öfters zu wechseln, um das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln verfolgen und nötigenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (BGH MDR 2000, 884 = VersR 2000, 984 = DVBl 2000, 1712 = LM BGB § 823 (Dc) Nr. 210; OLG Hamm VersR 1996, 727 und NJW-RR 2001, 318; Staudinger-Hager; BGB, 13. Bearbeitung;… § 823, Rz. E 314 m.w.N.). - BGH, 21.02.1995 - VI ZR 19/94
Annahme eines Haftungsausschlusses bei Verletzung beim Spiel von Jugendlichen
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Bei sportlichen Kampfspielen findet die entschädigungslose Inkaufnahme von Verletzungen ihre innere Rechtfertigung darin, das dem Spiel bestimmte, für jeden Teilnehmer verbindliche Regeln zugrunde liegen, die von vornherein feststehen, unter denen somit die Teilnehmer zum Spiel antreten und die insbesondere durch das Verbot des "fouls" auch auf den Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Spieler selbst ausgerichtet sind (BGH a. a. O. und BGH VersR 1995, 583 = MDR 1995, 802 = LM BGB (Aa) § 823, Nr. 160). - OLG Köln, 25.06.1998 - 12 U 271/97
Culpa in contrahendo
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Rn. 19 Haben sich danach die mit der Aufsicht betrauten Bademeister objektiv pflichtwidrig verhalten und einen offensichtlich gefährlichen Zustand hingenommen, so spricht ein Anscheinsbeweis für ihr Verschulden (BGH NJW 1986, 2757; OLG Köln VersR 1999, 861). - BGH, 02.10.1979 - VI ZR 106/78
Anforderungen an die Überwachung des Schwimmbetriebes in einer Schwimmhalle
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
Die hierfür erforderlichen Maßnahmen hängen, soweit gesetzliche oder andere Vorschriften keine näheren Anforderungen enthalten, von den tatsächlichen Umständen des Einzelfalls, wie etwa Größe und Lage des Hallenbades, Anzahl der Besucher und hierdurch bedingten Spitzenbelastungen (vgl. dazu BGH VersR 1980, 67 f.), Einsatz technischer Hilfsmittel und vor allem auch davon ab, innerhalb welcher Zeit aus medizinischer Sicht Maßnahmen getroffen werden müssen, um bleibende Schäden zu verhindern. - OLG Koblenz, 22.11.2000 - 1 U 1645/97
Amtshaftung für öffentlichen Schwimmbad - Aufsichtspflichten - Schmerzensgeld …
Auszug aus OLG Köln, 15.04.2003 - 7 U 122/02
So muss der Betreiber unter anderem der Aufsichtsperson einen geeigneten Standort zuweisen, von dem aus sie das gesamte Schwimmbad überblicken und Sicht in die Schwimmerbecken haben kann; erforderlichenfalls muss er die Aufsicht anweisen, den Standort öfters zu wechseln, um das Geschehen aus verschiedenen Blickwinkeln verfolgen und nötigenfalls rechtzeitig eingreifen zu können (BGH MDR 2000, 884 = VersR 2000, 984 = DVBl 2000, 1712 = LM BGB § 823 (Dc) Nr. 210; OLG Hamm VersR 1996, 727 und NJW-RR 2001, 318; Staudinger-Hager; BGB, 13. Bearbeitung;… § 823, Rz. E 314 m.w.N.). - BGH, 22.04.1986 - VI ZR 77/85
fehlender Treppenhandlauf - § 823 Abs. 1 BGB, Abgrenzung der …
- BGH, 10.02.1976 - VI ZR 32/74
Zivilrechtliche Haftung eines Fußballspielers wegen gefährlichen Spiels
- BGH, 05.03.1963 - VI ZR 123/62
Haftungsbeschränkungen unter Teilnehmern an einer Zuverlässigkeitsprüfung
- BGH, 08.05.1984 - VI ZR 296/82
Grobe Fahrlässigkeit im Rahmen der Unfallverhütung
- OLG Köln, 20.07.2000 - 7 U 201/97
Anforderungen an die Verkehrssicherungspflicht eines Schwimmbadbetreibers für …
- OLG Hamm, 14.12.1994 - 13 U 103/94
Haftung einer Gemeinde für einen Badeunfall in einem städtischen Freibad
- BGH, 02.05.1978 - VI ZR 110/77
Verkehrssicherungspflicht des Betreibers eines Schwimmbades hinsichtlich der …
- BGH, 05.11.1974 - VI ZR 125/73
Überprüfung der Entscheidung des Gerichts im Revisionsverfahren
- OLG Köln, 16.03.1995 - 7 U 19/94
Grobe Pflichtverletzung; Unzureichende Absprache; Bademeister; Hilfsbademeister; …
- OLG Karlsruhe, 29.01.1999 - 14 U 189/97
Begrenzte deliktische Sorgfaltspflichten des Fahrers eines Omnibusses: Unfall …
- BGH, 23.11.2017 - III ZR 60/16
BGH konkretisiert die Pflichten der Schwimmbadaufsicht und klärt Beweislastfragen …
Rn. 31 Nach der ständigen höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung ist in Fällen der Verletzung von Aufsichts- und Überwachungspflichten eine tatsächliche Vermutung für die Schadensursächlichkeit bereits anzunehmen, wenn eine ordnungsgemäße Beaufsichtigung an sich geeignet gewesen wäre, den Schaden zu verhindern, beziehungsweise sich gerade diejenige Gefahr verwirklicht hat, der durch die verletzte Verhaltenspflicht begegnet werden sollte (vgl. zum Amtshaftungsrecht Senatsurteile vom 22. Mai 1986 - III ZR 237/84, NJW 1986, 2829, 2831 f und vom 21. Oktober 2004 - III ZR 254/03, NJW 2005, 68, 71 f; zur Verletzung bürgerlich-rechtlicher Verkehrssicherungspflichten vgl. BGH, Urteil vom 14. Dezember 1993 - VI ZR 271/92, NJW 1994, 945, 946;… OLG Koblenz aaO S. 54; OLG Köln, Urteil vom 15. April 2003 - 7 U 122/02, juris Rn. 12 f). - OLG Stuttgart, 21.09.2017 - 2 U 11/17
Verkehrssicherungspflichten des Betreibers eines Freibades: Organisation des …
Rn. 50 In rechtlicher Hinsicht nimmt der Streithelfer auf das Urteil des OLG Köln vom 15.04.2003 (Az. 7 U 122/02) Bezug, wonach eine ständige Beaufsichtigung des Sprungbeckens erforderlich sei und der Beweis des ersten Anscheins dafür spreche, dass der Unfall vermieden worden wäre, wenn die Bademeister ihren Aufsichtspflichten im erforderlichen Umfang nachgekommen wären, weil das Schadensereignis nach allgemeiner Lebenserfahrung eine typische Folge der Pflichtverletzung darstelle.
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