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| OLG Hamburg, 21.06.1988 - 7 U 14/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1989, 389
Wird zitiert von ...
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
Dabei wird das Berufungsgericht auch zu klären haben, ob die Unterlassung der Schnellschnittuntersuchung einen groben Behandlungsfehler mit der Folge darstellt, daß der Klägerin Beweiserleichterungen zugute kommen (Senatsurteile vom 28. Juni 1988 - VI ZR 217/87 - VersR 1989, 80 und vom 10. Januar 1989 - VI ZR 25/88 - VersR 1989, 389 [OLG Hamburg 21.06.1988 - 7 U 14/88]), da es nach den Ausführungen des Sachverständigen Prof. Dr. L. in Betracht kommt, die unterlassene Schnellschnittuntersuchung als einen schwerwiegenden und kaum noch verständlichen Mangel bei der Befunderhebung und -sicherung zu beurteilen.
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