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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7162
OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.12.1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. Dezember 1998 - 7 U 144/97 (https://dejure.org/1998,7162)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2336, 2333
    Umfang der Begründung bei Pflichtteilsentzug

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2336
    Anforderungen an die Begründung bei Pflichtteilsentziehung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formgerechte Erklärung der Pflichtteilsentziehung; Erforderlichkeit einer gewissen Konkretisierung der Gründe der Entziehung im Testament

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Mönchengladbach - 6 O 231/96
  • OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1469
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.02.1985 - IVa ZR 136/83

    Umfang des Formzwangs bei Pflichtteilsentziehung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97
    Es ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung geklärt, daß die Wirksamkeit einer Pflichtteilsentziehung neben der Entziehungserklärung (§ 2336 I BGB ) jedenfalls im Rahmen des § 2333 Nr. 1 bis 4 BGB gemäß § 2336 II BGB auch die Angabe eines zutreffenden Kernsachverhalts in dem Testament voraussetzt (vgl. BGH NJW 1985, 1554, 1555 m.w.H.).
  • RG, 04.11.1941 - VII 45/41

    1. Wird dem Erfordernis der Angabe des Entziehungsgrundes in der letztwilligen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.12.1998 - 7 U 144/97
    Wenn auch das Reichsgericht in RGZ 168, 34 (36) angenommen hat, dem Erfordernis des § 2336 II BGB könne entsprochen sein, wenn der Erblasser in seinem Testament wegen der Gründe für die von ihm verfügte Pflichtteilsentziehung auf bestimmte Scheidungsakten verwiesen habe, so hat es eine derartige Lage aber deutlich als Grenzfall gekennzeichnet und ausgeführt, das Merkmal könne "noch" als erfüllt angesehen werden, und zwar "um deswillen", weil die Scheidungsklage seinerzeit bereits anhängig und sonach ohne besondere Schwierigkeiten und ohne Unklarheit aus den Gerichtsakten festzustellen gewesen sei, welche Entziehungsgründe der Erblasser habe angeben wollen.
  • OLG Oldenburg, 08.07.2020 - 3 W 40/20

    Anforderungen an die Begründung der testamentarischen Entziehung des Pflichtteils …

    Ebenfalls nicht ausreichend wären lediglich Angaben zu einem polizeilichen Ermittlungsverfahren (so etwa in OLG Düsseldorf FamRZ 1999, 1469).
  • LG Frankenthal, 11.03.2021 - 8 O 308/20

    Wirksamkeit Pflichtteilsentziehung

    Dieser Formvorschrift wird nicht schon dadurch Genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (vgl. OLG Düsseldorf, Urteil vom 04. Dezember 1998 - 7 U 144/97 -, Rn. 10-11 mwN, juris).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2025 - 3 W 78/25

    Aufhebung der Bindungswirkung im Testament: Wann Erben ihr Recht verlieren

    Zugleich soll ein späteres Nachschieben von Gründen durch den begünstigten Erben verhindert werden (…BGH, Urt. v. 27.02.1985, IVa ZR 136/83, juris Rn. 19; OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.1998, 7 U 144/97, juris Rn. 11).

    Soweit in der Rechtsprechung Verweise auf andere, der Testamentsform nicht genügende Schriftstücke als unzureichend betrachtet worden sind (so OLG Düsseldorf, Urt. v. 04.12.1998, 7 U 144/97, juris Rn. 11 für den Verweis auf "Kripo-Akten" ohne Nennung eines Aktenzeichens;… OLG Frankfurt, Urt. v. 04.05.2005, 4 U 208/04, juris Rn. 20 für den Verweis auf ein bei einem Rechtsanwalt hinterlegtes ärztliches Attest), folgt hieraus nichts Anderes.

  • OLG Frankfurt, 04.05.2005 - 4 U 208/04

    Pflichtteilsentziehung: Anforderungen an eine formgültige Darlegung des …

    Der Formvorschrift des § 2336 Abs. 2 BGB wird nicht schon dadurch genüge getan, dass der Erblasser wegen des Entziehungsgrundes lediglich auf andere, der Testamentsform nicht entsprechende Erklärungen verweist (…BGHZ a. a. O. S. 41; OLG Düsseldorf, FamRZ 1999, 1469).
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