Rechtsprechung
| OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00 (L) |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Landpachtvertrag: Pflicht des Pächters zur sukzessiven Erneuerung der Einzäunung des bei Pachtbeginn eingezäunten Grünlands
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 586 BGB
Eichenspaltpfahl; Einzäunung; Erhaltungspflicht; Erneuerungspflicht; Funktionstüchtigkeit; gewöhnliche Ausbesserungspflicht; Grünland; Haftung; Hauptpflichtverletzung; Holzpfahl; Instandhaltungspflicht; Landpachtvertrag; landwirtschaftliches Grundstück; Pachtende; ... - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 586
Zu den Pflichten eines Pächters von Grünland, das zu Beginn der Pachtzeit eingezäunt war - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Grünland-Pächter ist für Zaun zuständig - Verpächter verlangt nach dem Ende des Pachtverhältnisses Schadenersatz
Verfahrensgang
- AG Gifhorn, 31.07.2000 - 6 Lw 26/00
- OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00 (L)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 16.03.1988 - VIII ZR 184/87
Umwandlung eines verjährten Hauptleistungsanspruchs in einen ...
Auszug aus OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00
Damit ist er - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gewerblichen Miete und Pacht (so in ZMR 1988, 291, 293; WM 1989, 1000, 1001) - einer Hauptpflicht nicht nachgekommen, da die geltend gemachten Kosten von 3.525,90 DM zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Pachtsache den Umständen nach als erheblich anzusehen sind. - BGH, 12.04.1989 - VIII ZR 52/88
Verjährung von Ansprüchen des Verpächters
Auszug aus OLG Celle, 05.09.2001 - 7 U 159/00
Damit ist er - entsprechend der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur gewerblichen Miete und Pacht (so in ZMR 1988, 291, 293; WM 1989, 1000, 1001) - einer Hauptpflicht nicht nachgekommen, da die geltend gemachten Kosten von 3.525,90 DM zur ordnungsgemäßen Herrichtung der Pachtsache den Umständen nach als erheblich anzusehen sind.
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Rechtsprechung
| OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 7 U 159/00 |
Verfahrensgang
- LG Frankenthal, 16.05.2000 - 6 O 64/00
- OLG Zweibrücken, 08.07.2002 - 7 U 159/00
- BGH, 03.06.2003 - XI ZR 289/02
Wird zitiert von ...
- LG Frankenthal, 20.04.2006 - 7 O 352/05 Der Schutzzweck des gegen den Rechtsbesorger gerichteten Verbots gebietet es nicht, die Sanktion der Nichtigkeit auch auf von ihm vermittelte oder auf von ihm als Vertreter abgeschlossene Geschäfte zu erstrecken (vgl. hierzu etwa OLG Zweibrücken, Urteil vom 08.07.2002 - 7 U 159/00 - und BGH, Urteil vom 03.06.2003 - XI ZR 289/02 ).
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