Rechtsprechung
| OLG Köln, 07.01.2016 - 7 U 160/15 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zum Umfang der Verkehrssicherung bei einem Schlagloch auf einer öffentlichen Straße
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Zustandes einer Straße
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Zustandes einer Straße
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Zustandes einer Straße
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Verkehrssicherungspflicht einer Gemeinde hinsichtlich des Zustandes einer Straße
Verfahrensgang
- LG Köln - 5 O 174/15
- OLG Köln, 07.01.2016 - 7 U 160/15
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- OLG Köln, 31.05.2012 - 7 U 216/11
Verkehrssicherungspflicht des Trägers der Straßenbaulast im Hinblick auf …
Auszug aus OLG Köln, 07.01.2016 - 7 U 160/15
Bei einer solchen Sachlage hat der Senat bereits mit der auch von der Berufung zitierten Entscheidung vom 31.05.2012 (Az. 7 U 216/11) das Vorhandensein eines Schlagloches mit einer Tiefe von 10 cm bis 15 cm nicht als pflichtwidrig erachtet.
- LG Köln, 16.02.2016 - 5 O 403/15
Schlagloch - oder doch schon Straßenrand?
Rn. 14 Zwar hat hat der Verkehrssicherungspflichtige nach ständiger Rechtsprechung im Rahmen seiner Verkehrssicherungspflicht den Verkehr auf den Straßen, soweit dies mit zumutbaren Mitteln geschehen kann, möglichst gefahrlos zu gestalten, insbesondere den Verkehrsteilnehmer gegen solche sich bei zweckgerechter Benutzung aus der Beschaffenheit der Straße ergebende Gefahrenquellen zu sichern oder zumindest vor ihnen zu warnen, die für einen sorgfältigen Benutzer der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (vgl. BGH, VersR 1979, 1055; NJW 1980, 2194; NJW-RR 2012, 1168; OLG Köln, Beschluss vom 07.01.2016 - 7 U 160/15, unveröffentlicht).Hierbei wird der Umfang der Verkehrssicherungspflicht maßgebend bestimmt durch die Art und Häufigkeit der Benutzung der Straße und ihre Verkehrsbedeutung (OLG Köln, Beschluss vom 07.01.2016 - 7 U 160/15).
- OLG Hamm, 28.06.2023 - 11 U 170/22
Verkehrssicherungspflicht; Sturm; Straßensperrung
Rn. 10 Darüber hinaus muss der Verkehrssicherungspflichtige auch nur diejenigen Gefahren ausräumen oder vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (OLG Köln, Beschluss vom 07.01.2016 - 7 U 160/15 - juris Rn. 5). - OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 2 U 10/24 Auf einer Straße ohne gesteigerte Verkehrsbedeutung mit einem Straßenbelag erkennbar älteren Datums und in einem schlechten Zustand mit Anzeichen mehrfacher Ausbesserung wurde die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch das Belassen auch eines Schlaglochs von 10 cm bis 15 cm Tiefe verneint (OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 7 U 160/15 - Beschluss vom 22. März 2017 - 7 U 176/16 -, NZV 2018, 88 = VersR 2018, 626).
- LG Bonn, 06.04.2016 - 1 O 374/15
Amtshaftung, Verkehrssicherungspflicht, Sackgasse, Fahrbahn
Der Verkehrssicherungspflichtige muss in geeigneter und objektiv zumutbarer Weise alle, aber auch nur diejenigen Gefahren ausräumen und erforderlichenfalls vor ihnen warnen, die für den Benutzer, der die erforderliche Sorgfalt walten lässt, nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind und auf die er sich nicht oder nicht rechtzeitig einzurichten vermag (BGH, Urteil vom 21. Juni 1979 - III ZR 58/78; BGH, Urteil vom 13. Juli 1989 - III ZR 122/88 -, BGHZ 108, 273-277; OLG Köln, Urteil vom 31. Mai 2012 - 7 U 216/11; OLG Köln, Beschluss vom 07. Januar 2016 - 7 U 160/15).
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