Rechtsprechung
| OLG Köln, 22.03.2017 - 7 U 176/16 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur fehlenden Haftung aus Verkehrssicherungspflicht bei einem Schlagloch
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839 Abs. 1; GG Art. 34; StrWG NRW § 9
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Schlaglöchern auf der Fahrbahn - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Schlaglöchern auf der Fahrbahn
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich Schlaglöchern auf der Fahrbahn
Verfahrensgang
- LG Köln, 13.09.2016 - 5 O 175/16
- OLG Köln, 22.03.2017 - 7 U 176/16
Papierfundstellen
- NZV 2018, 88
- VersR 2018, 626
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- OLG Oldenburg, 29.04.2011 - 6 U 17/11
Verkehrssicherungspflicht und Haftung einer Gemeinde bei durch Frost entstandenen …
Auszug aus OLG Köln, 22.03.2017 - 7 U 176/16
Rn. 19 Insofern musste auch der Kläger, selbst wenn im fraglichen Zeitpunkt mildes Winterwetter herrschte, aufgrund der nach seinem eigenen Vortrag kurzfristig vorangegangenen Frostperiode damit rechnen, dass sich auf der -keine Hauptverkehrsstraße darstellenden - Nebenstraße Frostaufbrüche der Straßendecke befanden (vgl. OLG Oldenburg, Urteil v. 29.04.2011 -6 U 17/11- NVwZ-RR 2011, 993). - LG Köln, 13.09.2016 - 5 O 175/16
Schlagloch - Staatshaftung und Zurechnung eines Mitverschuldens
Auszug aus OLG Köln, 22.03.2017 - 7 U 176/16
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Landgerichts Köln (5 O 175/16) vom 13.09.2016 wird zurückgewiesen.
- OLG Köln, 28.08.2019 - 7 U 26/19
Schadensersatzanspruch aufgrund einer Verkehrssicherungspflichtverletzung
Denn auch der Kläger war - das Loch in der Asphaltdecke rechts neben dem Kanaldeckel als Unfallörtlichkeit unterstellt - unter Berücksichtigung seiner Mobilitätseinschränkung weder gezwungen noch auch nur durch die Örtlichkeit besonders veranlasst ("hingelenkt", hierzu vergl. Senat, Beschluss vom 22.03.2017 - 7 U 176/16 -, juris) gerade im Bereich des in der Straßenoberfläche befindlichen Kanaldeckels die Straße zu überqueren. - OLG Brandenburg, 14.10.2024 - 2 U 10/24 Auf einer Straße ohne gesteigerte Verkehrsbedeutung mit einem Straßenbelag erkennbar älteren Datums und in einem schlechten Zustand mit Anzeichen mehrfacher Ausbesserung wurde die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht durch das Belassen auch eines Schlaglochs von 10 cm bis 15 cm Tiefe verneint (OLG Köln, Beschluss vom 7. Januar 2016 - 7 U 160/15 - Beschluss vom 22. März 2017 - 7 U 176/16 -, NZV 2018, 88 = VersR 2018, 626).
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