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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,1948
OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12 (https://dejure.org/2014,1948)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 7 U 194/12 (https://dejure.org/2014,1948)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 7 U 194/12 (https://dejure.org/2014,1948)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Begriff der Leichtfertigkeit i.S. von § 435 HGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Leichtfertigkeit i.S.v. § 435 HGB im Hinblick auf den Transport von Speditionsgütern

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Frühstückspause entgegen Weisung keine leichtfertige Handlung zur Ermöglichung eines Diebstahls von Transportgut

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Frühstückspause entgegen Weisung keine leichtfertige Handlung zur Ermöglichung eines Diebstahls von Transportgut

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Haftung des Frachtführers bei Diebstahl des Frachtguts

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 25.03.2004 - I ZR 205/01

    Begriff der Leichtfertigkeit; Anforderungen an die Betriebsorganisation eines …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12
    Das gilt auch unter der Berücksichtigung der Rechtsprechung, wonach die Wahrscheinlichkeit des Schadenseintritts nach der Vorstellung des Frachtführers oder seiner Leute nicht notwendig mehr als 50 % betragen muss (BGH VersR 2004, 1335).
  • BGH, 13.01.2011 - I ZR 188/08

    Frachtführerhaftung: Vermutung für leichtfertiges Handeln bei Reifenbrand an …

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12
    Insoweit trifft den Frachtführer eine Recherchepflicht (BGH TranspR 2011, 218).
  • BGH, 11.11.2004 - I ZR 120/02

    Mitverschulden des Versenders bei unterlassener Wertangabe

    Auszug aus OLG Brandenburg, 29.01.2014 - 7 U 194/12
    Der Bundesgerichtshof schließt in vergleichbaren Fällen auf ein Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadenseintritts, wenn der Schaden infolge eines grob mangelhaften Betriebsablaufes eintrat und die grobe Mangelhaftigkeit des Betriebsablaufes dem Frachtführer oder der Person nach § 428 HGB bekannt waren (BGH TranspR 2006, 161, 164).
  • OLG Stuttgart, 23.10.2014 - 7 U 256/13

    Abschluss des Versicherungsvertrags: Optische Hervorhebung der …

    Die Widerspruchsbelehrung war somit drucktechnisch ausreichend gestaltet und auch der Fristbeginn und die aufgeworfene Frage zum Adressaten waren für einen Versicherungsnehmer ausreichend ersichtlich (vgl. auch OLG Stuttgart, Urteil vom 17.12.2012 - 7 U 194/12; LG Stuttgart, Urteil vom 15.06.2012 - 22 O 597/11).
  • LG Stuttgart, 16.03.2016 - 4 S 112/15

    Vertrag über eine fondsgebundene Rentenversicherung nach dem Policenmodell: …

    Die Widerspruchsbelehrung war somit drucktechnisch ausreichend gestaltet und selbige damit nicht zu beanstanden (…vgl. hierzu auch BGH, Urt. v. 29.07.2015 - IV ZR 415/13;… OLG Stuttgart, Urt. v. 23.10.2014 - 7 U 256/13 ; OLG Stuttgart, Urt. v. 17.12.2012 - 7 U 194/12;… LG Stuttgart, Urt. v. 15.06.2012 - 22 O 597/11).
  • OLG Frankfurt, 15.05.2014 - 12 U 112/11

    Anlegergerechte Beratung bei Abschluss einer Kapitallebensversicherung …

    Die Beklagte hat in ihren Musterberechnungen für die streitgegenständlichen Policen, und wie aus anderen Verfahren bekannt, auch für die zwischen 1999 und 2003 in Deutschland vertriebene A3-Policen (24 U 131/11, S. 21; 7 U 194/12, S. 9f), nur eine Wertentwicklung von 6 % als gerechtfertigt angesehen, was für das Jahr 2002 auch in dem Gutachten G-Partner bestätigt wird.
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