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Rechtsprechung
   OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,16920
OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09 (https://dejure.org/2010,16920)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.05.2010 - 7 U 199/09 (https://dejure.org/2010,16920)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. Mai 2010 - 7 U 199/09 (https://dejure.org/2010,16920)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an den Begriff der außergewöhnlichen Umstände i.S.v. Art. 5 Abs. 3 VO Nr. 261/2004/EG im Falle der Annullierung oder erheblichen Verspätung eines Fluges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09
    Rn. 7 Ungeachtet der zwischenzeitlich ergangenen Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 19.11.2009 - abgedruckt u. a. in NJW 2010 S. 43 ff.- , wonach im Grundsatz die Verspätung der Annullierung dann gleich zu stellen ist, wenn die Fluggäste wegen eines verspäteten Fluges einen Zeitverlust von 3 Stunden oder mehr erleiden, besteht hier der klageweise geltend gemachte Anspruch auf Ausgleichzahlung nicht.
  • LG Köln, 18.11.2009 - 20 O 577/08

    Abflugverzögerung von etwas mehr als 23 Stunden bei Nutzung der gleichen Maschine …

    Auszug aus OLG Köln, 27.05.2010 - 7 U 199/09
    Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichtes Köln vom 18.11.2009 - 20 O 577/08 - wird zurückgewiesen.
  • AG Rüsselsheim, 03.04.2013 - 3 C 3301/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Ankunftsverspätung / Ausgleichsanspruch / Kürzung …

    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a.A. insb. OLG Köln, Urt. v. 27.5.2010 - 7 U 199/09).
  • AG Rüsselsheim, 25.07.2012 - 3 C 1132/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Landung auf Ausweichflughafen / Faktische …

    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a. A. insb. OLG Köln, Urteil vom 27.5.2010, Az. 7 U 199/09).
  • AG Rüsselsheim, 20.07.2011 - 3 C 739/11

    Verspätete Flügen: Technische Probleme sind keine Entschuldigung

    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a. A. insb. OLG Köln, Urteil vom 27.5.2010, Az. 7 U 199/09).
  • LG Darmstadt, 01.12.2010 - 7 S 66/10

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Außergewöhnliche Umstände / …

    Nach einer Ansicht können technische Defekte grundsätzlich als außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angesehen werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.05.2010, Az: 7 U 199/09, - juris - LG Köln, Urteil vom 29.04.2008, Az: 11 S 176/07, abgedruckt in RRa 2008, 185 ff = NJW-RR 2008, 1587; LG Berlin, Urteil vom 07.02.2008, Az: 57 S 26/07, abgedruckt in RRa 2008, 89).
  • LG Darmstadt, 16.04.2014 - 7 S 161/13

    Flugverspätung - Ausgleichszahlungsanspruch eines Fluggastes

    Nach einer Ansicht können technische Defekte grundsätzlich als außergewöhnliche Umstände im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 angesehen werden (vgl. OLG Köln, Urteil vom 27.05.2010, Az: 7 U 199/09, -juris-; LG Köln, Urteil vom 29.04.2008, Az: 11 S 1 76/07, abgedruckt in RRa 2008, 185 ff = NJW-RR 2008, 1587; LG Berlin, Urteil vom 07.02.2008, Az: 57 S 26/07, abgedruckt in RRa 2008, 89; AG Köln, Urteil vom 05.04.2006, Az: 118 C 595/05, abgedruckt in RRa 2006, 275; AG Frankfurt a. M., Urteil vom 16.02.2007, Az: 30 C 1701/06, abgedruckt in RRa 2007, 137 mit zustimmender Anmerkung Tonner; Urteil vom 24.08.2006, Az: 31 C 1457/06-17, abgedruckt in RRa 2007, 133; Müller-Rostin, NZV 2007, 221 und NZV 2009, 430).
  • OLG Köln, 23.11.2010 - 15 U 132/09

    Anspruch auf Ausgleich wegen eines verspäteten Rückflugs um fünfeinhalb bis sechs …

    Insoweit dürfte sich der vorliegende Fall von dem durch den 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln unter dem 27.05.2010 zum Aktenzeichen 7 U 199/09 entschiedenen wesentlich darin unterscheiden, als dort ein technischer Defekt zu einer erheblichen Verspätung führte, obwohl das defekte Gerät bloß zwei Tage zuvor im Rahmen von Wartungsarbeiten ausgetauscht worden war und sich im Anschluss daran zunächst als funktionsfähig zeigte, so dass sich in dem dort entschiedenen Fall die Annahme eines Fabrikationsfehlers aufdrängte, ohne dass dies hier aber abschließend beurteilt werden kann und muss.
  • AG Rüsselsheim, 18.04.2013 - 3 C 2265/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / …

    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a. A. insb. OLG Köln, Urteil vom 27.5.2010, Az. 7 U 199/09).
  • AG Rüsselsheim, 17.04.2013 - 3 C 3319/12

    Verordnung (EG) Nr. 261/2004 / Verspätung / Ausgleichsanspruch / …

    Technische Defekte sind indes nicht schlechterdings als außergewöhnliche Umstände zu qualifizieren, die das Luftfahrtunternehmen von der Verpflichtung zur Zahlung einer Ausgleichsleistung wegen Verspätung oder Annullierung eines Fluges befreien können (a. A. insb. OLG Köln, Urteil vom 27.5.2010, Az. 7 U 199/09).
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