Rechtsprechung
| OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KO § 68; SpTrUG § 12 Abs. 2
Rechtsverhältnis zwischen Deutscher Kreditbank und abgespaltenen Treuhandunternehmen - Vertragsauslegung - Wirkung eines Vergleichs - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dresden - 48 O 331/95
- OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96
Papierfundstellen
- ZIP 1996, 1190
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- OLG Hamm, 24.10.1989 - 24 U 27/89
Auszug aus OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96
Nach herrschender Meinung kann bei einem Vergleich mit dem Schuldner im Zweifel Gesamtwirkung angenommen werden, da der Vergleich die Ansprüche offensichtlich endgültig erledigen sollte (…vgl. Palandt-Heinrichs, 55. Aufl., Rdn. 2 zu § 423 BGB ; OLG Oldenburg, VersR 92/957; OLG Hamm, MDR 90, 338; OLG Köln, NJW-RR 92/1398). - OLG Dresden, 27.12.1994 - 2 U 1349/94
Altschuldenregelung bei Abspaltung einer Gesellschaft von einem …
Auszug aus OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96
Der Senat vermag sich der Auffassung des 2. ZS in der Entscheidung vom 27.12.1994 - 2 U 1349/94 -, dort S. 12 ff, nicht anzuschließen, daß die Vereinbarung vom Ende des Jahres 1990, wie sie die Klägerin mit zahlreichen Unternehmen getroffen hat, nur der Zuordnung der Darlehensrückzahlungsansprüche nach Abschluß der Spaltungsvorgänge gedient habe, da anderenfalls entweder Buchungen aller Schuldner auf demselben Konto hätten vorgenommen werden müssen oder sämtliche Buchungen auf den separaten Konten aller Schuldner hätten gebucht werden müssen, was nicht praktikabel sei. - BGH, 22.01.1969 - VIII ZR 24/67
Klage gegen einen Konkursverwalter auf Feststellung einer Konkursforderung - …
Auszug aus OLG Dresden, 25.04.1996 - 7 U 226/96
Ohne diese Vorschrift würde der Gläubiger von Personen, die nebeneinander für dieselbe Leistung auf das Ganze haften, sich aber gleichzeitig in Konkurs befinden, nach Ausschüttung der Quote in dem einen Konkurs, in allen Konkursen nur noch mit dem danach verbleibenden Forderungsbetrag teilnehmen und auf diese Weise Gefahr laufen, mit einem Teil seiner Forderung auszufallen, obwohl vielleicht die Quote der Konkurse aller Gesamtschuldner zusammengenommen zu seiner vollen Befriedigung führen würden (vgl. BGH NJW 1969, 796).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 12.11.1997 - 7 U 226/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- OLG Frankfurt, 20.06.2001 - 7 U 22/01
Keine Bedenken gegen die Wirksamkeit von § 4 Nr. 5 MBKK 94
Nach einhelliger Auffassung (vgl. BGH in VersR 1971.949; BGH in VersR 1983.576; OLG Karlsruhe in VersR 1990.37; OLG Hamm in r + s 1992.64; OLG Stuttgart in VersR 1999.1364;… Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 2. Aufl. MBKK § 4 Rdnr. 119), der sich der Senat in ständiger Rechtsprechung angeschlossen hat (vgl. 7 U 226/96 in OLGR 1998.116; 7 U 76/96 und 7 U 201/99), enthält § 4 Nr. 5 MBKK 94 eine Risikobegrenzung, die den Versicherer davor schützen soll, wegen einer als Krankenhausbehandlung deklarierten Kur- oder Rehamaßnahme in Anspruch genommen zu werden (vgl. OLG Hamm in r + s 1992.64), für die nach § 5 Nr. 1 d MBKK 94 Versicherungsschutz nicht besteht.
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Rechtsprechung
| OLG Koblenz, 29.01.1997 - 7 U 226/96 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
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