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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 22.09.1995 - 7 U 230/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,6743
OLG Düsseldorf, 22.09.1995 - 7 U 230/94 (https://dejure.org/1995,6743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22.09.1995 - 7 U 230/94 (https://dejure.org/1995,6743)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 22. September 1995 - 7 U 230/94 (https://dejure.org/1995,6743)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 1524
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OLG Jena, 11.02.2015 - 2 U 205/14

    Maklervertrag: Anwendbarkeit der Bestimmungen über den Fernabsatzvertrag; …

    Vielmehr pflegen sich Ehepaare üblicherweise vorab über eine derartige erhebliche Verpflichtung zu verständigen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 7 U 230/94 -, juris; OLG Oldenburg…, Urteil vom 16.06.2010 - 5 U 138/09 -, juris Rn. 35).
  • OLG Jena, 06.04.2011 - 2 U 862/10

    Maklervertrag; Kongruenz; Haustürgeschäft; Schlüsselgewalt

    Daran ändert es nichts, wenn eingangs des Vertragsformulars beide Ehepaare als Auftraggeber aufgeführt sind (OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.9.1995, 7 U 230/94, NJW-RR 1996, 1524 f.).
  • OLG Oldenburg, 16.06.2010 - 5 U 138/09

    Haftung des nicht vertragsschließenden Ehegatten auf Zahlung einer …

    Über eine derartige Verpflichtung pflegen Eheleute sich in der Regel vorher abzustimmen (vgl. dazu auch OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, S. 1524, 1525).
  • OLG Frankfurt, 12.08.2015 - 12 U 67/14

    Maklervertrag: Voraussetzungen des Nachweises einer Gelegenheit zum Abschluss …

    Denn eine Verpflichtung zur Zahlung einer Maklerprovision von knapp 21.000 EUR überschreitet nach ihrer Bedeutung und ihrem Volumen den Rahmen der Geschäfte, über die sich Ehegatten vorher nicht abzustimmen pflegen (OLG Düsseldorf NJW-RR 1996, 1524 [OLG Düsseldorf 22.09.1995 - 7 U 230/94] ; OLG Oldenburg MDR 2010, 1265 [OLG Oldenburg 16.06.2010 - 5 U 138/09] ).
  • OLG Düsseldorf, 28.07.2017 - 7 U 118/16

    Pflichten des Maklers zur Aufklärung über die steuerlichen Folgen der Veräußerung …

    Eine sachgemäße Interessenwahrung gebietet regelmäßig, den Auftraggeber über alle dem Makler bekannten Umstände aufzuklären, die für die Entschließung des Auftraggebers von Bedeutung sein und ihn vor Schaden bewahren können, wobei es von den Umständen des Einzelfalls abhängt, wie weit die den Makler treffende Unterrichtungspflicht zu ziehen ist (vgl. BGH NJW-RR 2007, 711-713, Tz. 11; OLG Oldenburg NJW-RR 2009, 1284-1285, Tz. 23, Senat, Urteil vom 22.09.1995- 7 U 230/94, NJW-RR 1996, 1524-1526, Tz. 14 wie auch nachfolgend jeweils nach juris).
  • OLG Karlsruhe, 20.12.2006 - 15 U 49/05

    Verpflichtung des Ehegatten des Kaufinteressenten aus einem Maklervertrag; …

    Im übrigen würde selbst eine Angabe des Beklagten Ziffer 2 im Kopf des Vertrages als "Auftraggeber" nicht ausreichen, wenn ein VertretungsZusatz bei der Unterschrift durch die Ehefrau fehlt und sich die Stellvertretung auch nicht aus anderen Umständen herleiten lässt (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524; entsprechend beim Abschluss eines Wohnungsmietvertrages LG Mannheim, NJW-RR 1994, 274).
  • OLG Koblenz, 27.11.2003 - 5 U 547/03

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Vertragskongruenz

    Hier hätte es der Klägerin oblegen, durch eindeutige und schriftlich niedergelegte Erklärungen für Klarheit zu sorgen (vgl. OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524/1525).
  • LG Lübeck, 12.11.2021 - 15 O 145/21

    Grundstückskaufvertrag Mehrfamilienhaus ohne Baugenehmigung

    Rn. 36 Ob im Übrigen die Streithelferin eine Pflicht traf, Erkundigungen nach der baurechtlichen Situation einzuholen (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 22. September 1995 - 7 U 230/94 -, Juris), kann zur Überzeugung der Kammer dahinstehen.
  • LG Landshut, 21.11.2000 - 55 O 2555/00

    Informationspflichten des Maklers und des Käufers

    Eine Prüfungspflicht, insbesondere der Angaben zum Objekt, die er von der Gegenseite (OLG Düsseldorf, NJW-RR 1996, 1524) oder seinem Auftraggeber (OLG Hamm, NJW-RR 1996, 1081) erhalten hat, trifft den Makler ebenfalls grundsätzlich nicht, außer bei entsprechender Ankündigung ("geprüfte Objekte") oder wenn er sich erhaltene Mittel zu eigen macht oder sich für deren Richtigkeit persönlich einsetzt (BGH, BB 1956, 733; OLH Hamm, NZM 1998, 241 = MDR 1998, 269).
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