Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91
- BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92
- BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
Papierfundstellen
- ZIP 1993, 347
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZR 646/80
Berücksichtigung des Wohngeldes und der tatsächlichen Wohnkosten
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91
Ihr Fehlen führt zur Abweisung der Klage als unzulässig (vgl. BGH, NJW 1983, 684 [685]; BVerwG, NJW 1983, 1133). - BVerwG, 29.11.1982 - 7 C 34.80
Änderung des Familiennamens (Ehenamens) - Notwendige Streitgenossenschaft der …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.1992 - 7 U 238/91
Ihr Fehlen führt zur Abweisung der Klage als unzulässig (vgl. BGH, NJW 1983, 684 [685]; BVerwG, NJW 1983, 1133).
- BGH, 10.05.2012 - IX ZR 125/10
Haftung einer Rechtsanwaltssozietät: Beratungspflicht gegenüber Rechtsanwälten …
Die Geltendmachung von Schadensersatzforderungen von Aktionären durch eine Anlegervereinigung ist daher von einem anderen Senat des Berufungsgerichts als geschäftsmäßige Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten angesehen worden, weil der klagende Verein von der inneren Einstellung getragen war, in künftigen Fällen ähnlicher Art auf dieselbe Weise vorzugehen (OLG Düsseldorf, ZIP 1993, 347, 350). - BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 2161/93
Girmes - Art. 9 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG, zur Prozeßführungsbefugnis einer …
gegen a) das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. November 1993 - II ZR 249/92 -, b) das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 20. November 1992 - 7 U 238/91 - .Auf die Ausnahmevorschrift des Art. 1 § 7 RBerG könne sich der Beschwerdeführer nicht berufen, da er mangels Beziehung zu einer bestimmten Berufsgruppe keine berufsstandsähnliche Vereinigung im Sinn dieser Vorschrift sei (das Urteil des Oberlandesgerichts ist unter anderem abgedruckt in: ZIP 1993, S. 347).
- BGH, 08.11.1993 - II ZR 249/92
Verstoß der Geltendmachung der Ansprüche von Nichtmitgliedern einer …
Das LG hat der Klage stattgegeben, das Berufungsgericht hat sie als unzulässig abgewiesen (vgl. ZIP 1993, 347ff.).Interessant ist, daß zu Art. 1 § 7 RBerG der II. Zivilsenat nicht auf die - den Begriff berufsstandsähnlich eng auffassende - Argumentation des Berufungsgerichts (ZIP 1993, 347, 348) eingegangen ist, der Kl. sei keine auf berufsständischer oder ähnlicher Grundlage errichtete Vereinigung, sondern entscheidend auf die in Art. 1 § 7 RBerG vorgenommene Differenzierung der Verbandsstärke abgestellt hat.
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