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| OLG Köln, 26.03.1987 - 7 U 320/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
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Pneumothorax; Pneu; Schmerzensgeld; Schmerzensgeldhöhe
Papierfundstellen
- VersR 1988, 744
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 14.02.1989 - VI ZR 65/88
Aufklärungspflicht des Arztes bei intraartikulärer Injektion eines …
Das Oberlandesgericht Köln (Urt. vom 26. März 1987 - 7 U 320/86) will dem in einer ebenfalls noch nicht veröffentlichten Entscheidung nur für den Fall folgen, daß wenigstens eine Basisaufklärung erfolgt ist. - LG Nürnberg-Fürth, 17.12.2015 - 4 O 7000/11
Klage einer Intersexuellen hat Erfolg
Ist bei der Aufklärung ein bestimmtes aufklärungspflichtiges Risiko verschwiegen oder verharmlost worden, so läuft die Verjährung vom Zeitpunkt der Kenntniserlangung hiervon Grundsätzlich muss der Geschädigte auch beim Aufklärungsfehler die wesentlichen Umstände des Behandlungsverlaufs kennen und Kenntnis von solchen Tatsachen erlangen, aus denen sich für ihn als medizinischen Laien ergibt, dass hinsichtlich bestimmter Risiken eine Aufklärungspflicht bestand und ihm eine entsprechende Aufklärung nicht zuteil geworden ist (OLG Köln, VersR 1988, 744; OLG Düsseldorf, NJW 1986, 2377). - OLG Oldenburg, 10.03.1998 - 5 U 2/98
Verjährungsbeginn bei unzureichender Eingriffsaufklärung; Ersatz immaterieller …
Dazu gehört wiederum das Wissen, dass die eingetretene Komplikation ein dem Eingriff eigentümliches Risiko und nicht nur ein unvorhersehbarer unglücklicher Zufall war (vgl. BGH VersR 1976, 293; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1194; OLG Köln VersR 1988, 744 [OLG Köln 26.03.1987 - 7 U 320/86]). - OLG Köln, 17.03.1999 - 5 U 190/98 Insgesamt erachtet der Senat -dies auch vor dem Hintergrund der Entscheidungen z. B. des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 26. Mai 1988 (VersR 1988, 1185) sowie des Oberlandesgerichts Köln vom 19. Mai 1988 (VersR 1988, 744) einen gesamten Schmerzensgeldbetrag von insgesamt 5.000,00 DM für angemessen, um den gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Klägerin in angemessener Weise Rechnung zu tragen.
- OLG Köln, 05.07.1993 - 27 U 14/93 Erforderlich war darüber hinaus ihr Wissen darüber, daß die eingetretene Komplikation ein dem Eingriff eigentümliches Risiko und nicht nur ein nicht voraussehbarer, ganz unglücklicher Zufall war (OLG Köln VersR 1988, 744, 745; OLG Düsseldorf VersR 1986, 1193, 1194).
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