Rechtsprechung
| KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VOB/B § 17 Nr. 6 Abs. 3, Nr. 7
Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf ein Sperrkonto - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen einer Berufungseinlegung; Voraussetzungen für das Bestehen eines Anspruchs auf Auszahlung einer Sicherheit; Anforderungen an die Länge einer Nachfristsetzung; Anforderungen an die Darlegung und Bezeichnung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Frist für Einzahlung des Sicherheitseinbehalts auf Sperrkonto
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Einzahlung Sicherheitseinbehalt auf Sperrkonto: Nachfrist von sieben Werktagen ist ausreichend! (IBR 2003, 73)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 17.12.2001 - 104 O 162/01
- KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02
Papierfundstellen
- BauR 2003, 727
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.02.1982 - VIII ZR 27/81
Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Kaufvertrages - Rücknahme einer …
Auszug aus KG, 02.08.2002 - 7 U 38/02
Danach ist gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung, dass eine zu kurz bemessene Frist grundsätzlich nicht unwirksam ist, sondern stets eine angemessene Frist in Gang setzt (BGH NJW 1982, 1279, 1280; NJW 1985, 323).
- OLG Köln, 24.06.2021 - 7 U 158/20
VOB/B ; Sicherheitseinbehalt; Schlusszahlung; Nachfrist
Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn sei stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedürfe (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin…, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).Damit gelte auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine einmalige Zahlung anwende, vermöge die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.
- LG Aachen, 20.10.2020 - 4 O 100/20
Sicherheitsvorbehalt, Schlusszahlung Nachfrist
Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG Berlin, Urteil vom 02. August 2002 - 7 U 38/02, juris Rn. 6; KG Berlin…, Urteil vom 23. April 2010 - 7 U 117/09, juris Rn. 34).Rn. 58 Damit gilt auch nicht die Einzahlungsfrist von 18 Werktagen gemäß § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B. Soweit der BGH mit Beschluss vom 10.11.2005 - VII ZR 11/04 - und das KG Berlin mit Urteil vom 02.08.2002 - 7 U 38/02 - ohne jede Begründung § 17 Abs. 6 Nr. 1 S. 3 VOB/B auch bei Begrenzung des Sicherheitseinbehalts auf eine Zahlung anwenden, vermag die Kammer dem bereits aufgrund des eindeutigen Wortlauts und der Systematik des § 17 Abs. 6 Nr. 1 VOB/B nicht zu folgen.
- KG, 23.04.2010 - 7 U 117/09
Wann sind einzelne VOB/B-Klauseln individuell ausgehandelt?
Zur Sicherheit einbehaltener Werklohn ist stets auf ein Sperrkonto einzuzahlen, ohne dass es dazu einer Aufforderung durch den Auftragnehmer bedarf (KG BauR 2003, 727).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 12.02.2003 - 7 U 38/02 |
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Buchauszug des HV, Anspruch auf Provision des HV
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