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Rechtsprechung
   OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,3433
OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84 (https://dejure.org/1985,3433)
OLG München, Entscheidung vom 25.06.1985 - 7 U 3854/84 (https://dejure.org/1985,3433)
OLG München, Entscheidung vom 25. Juni 1985 - 7 U 3854/84 (https://dejure.org/1985,3433)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Prozeßkostenhilfe; Vermögenslosen GmbH; Prozeßkosten; Gesellschafter; Wirtschaftliche Beteiligte; GmbH

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 03.07.1973 - 1 BvR 153/69

    Armenrecht juristischer Personen

    Auszug aus OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84
    Personen im Rechtsverkehr bedienen oder am Ausgang des Verfahrens wirtschaftlich interessiert sind, die Kosten eines Prozesses einstweilen auf die Allgemeinheit verlagern, obwohl sie diese selbst bestreiten können (BVerfGE 35, 348 [359]).
  • OLG Düsseldorf, 08.11.1967 - 5 W 33/67
    Auszug aus OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84
    Entscheidend ist vielmehr, wie das RG (RGZ 148, 196 [197]) und ihm folgend die spätere Rechtspr. (KG, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 ..) ausgeführt haben, ob der in Frage stehende Dritte ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an der Prozeßführung hat, ob sich also das Obsiegen oder Unterliegen der jur.
  • RG, 17.05.1935 - III A 16/35

    Was bedeutet das in § 114 Abs. 4 ZPO. aufgestellte Erfordernis, daß die zur …

    Auszug aus OLG München, 25.06.1985 - 7 U 3854/84
    Entscheidend ist vielmehr, wie das RG (RGZ 148, 196 [197]) und ihm folgend die spätere Rechtspr. (KG, NJW 1955, 469; OLG Düsseldorf, MDR 1968, 331 ..) ausgeführt haben, ob der in Frage stehende Dritte ein tatsächliches wirtschaftliches Interesse an der Prozeßführung hat, ob sich also das Obsiegen oder Unterliegen der jur.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.06.2005 - 2 O 78/05

    Prozesskostenhilfe für juristische Person

    Wirtschaftlich Beteiligte im Sinne von § 116 Satz 1 Nr. 2 ZPO sind diejenigen, auf deren Vermögenslage sich ein Obsiegen oder Unterliegen der juristischen Person wirtschaftlich auswirkt, was insbesondere bei Gesellschaftern einer GmbH der Fall ist (OLG Celle, Beschl. v. 22.12.2000 - 3 W 95/00 -, Juris; HessFG, Beschl. v. 25.05.1998 - 6 V 1854/98 -, Juris; OLG München, Beschl. v. 25.06.1985 - 7 U 3854/84 -, GmbHR 1986, 47).
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