Rechtsprechung
| OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- ra.de
- notar-drkotz.de
Öffentlicher Glaube des Grundbuchs - Anforderungen an Widerlegung der Eigentumsvermutung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Seniorenresidenz hinsichtlich der Behauptung, dieser bzw. die Bewohnerinnen und Bewohner seien zur Räumung verpflichtet
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unterlassungsansprüche des Inhabers einer Seniorenresidenz hinsichtlich der Behauptung der Verpflichtung zur Räumung durch die Bewohner
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 06.11.2014 - 12 HKO 21124/14
- LG München I, 15.01.2015 - 12 HKO 21124/14
- OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.03.2012 - I ZR 75/10
OSCAR
Auszug aus OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15
Die der Verfügungsbeklagten vorliegend untersagte Äußerung, wonach die Zweitklägerin und deren Untermieter, also die Bewohner der gegenständlichen Seniorenresidenz, gegenüber der Verfügungsbeklagten kein Nutzungsrecht hätten und zur Räumung verpflichtet seien, ist jedoch keine Tatsachenbehauptung (auch nicht in Form einer "Rechtstatsache"), sondern eine Wertung und damit eine Meinungsäußerung, weil sie nicht dem Beweis zugänglich ist, sondern nur im Wege juristischer Subsumtion gewonnen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 6.2.2014 - I ZR 75/10, zitiert nach juris, dort Rz. 20 f.).Rn. 7 b) Eine Verletzung dieses Rechts liegt vor, wenn ein unmittelbarer Eingriff in den gewerblichen Tätigkeitskreis gegeben ist, der sich gerade gegen den Betrieb und seine Organisation richtet und nicht vom Gewerbebetrieb ohne weiteres ablösbare Rechte oder Rechtsgüter betrifft (vgl. BGH vom 6.2.2014, a. a. O., Rz. 12;… MünchKomm /Wagner, a. a. O., § 823 Rz. 257;… Palandt /Sprau, a. a. O., § 823 Rz. 135).
Rn. 10 c) Anders als bei den geschriebenen Rechten des § 823 Abs. 1 BGB indiziert beim Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb die Rechtsgutsverletzung deren Rechtswidrigkeit nicht; vielmehr handelt es sich - ähnlich wie beim Nötigungstatbestand des StGB - um einen offenen Tatbestand, bei welchem sich das Rechtswidrigkeitsurteil erst aus einer Abwägung der wechselseitigen Interessen und Rechtsgüter der Beteiligten ergibt (vgl. BGH vom 6.2.2014, a. a. O., Rz. 15;… MünchKomm /Wagner, a. a. O., § 823 Rz. 258).
- BGH, 15.07.2005 - GSZ 1/04
Unberechtigte Schutzrechtsverwarnung
Auszug aus OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15
Insoweit handelt es sich jedoch um ein rein prozessuales Privileg, das nichts über die Zulässigkeit entsprechender Anspruchsberühmung im außergerichtlichen Verkehr besagt (vgl. grundlegend BGH, Beschluss vom 15.7.2005 - GSZ 1/04, zitiert nach juris, dort Rz. 23, 24; vgl. auch BGH…, Urteil vom 19.1.2006 - I ZR 217/03, zitiert nach juris, dort Rz. 14). - BGH, 08.03.1990 - III ZR 81/88
Aufwendungsersatzanspruch des Eigentümers eines vermieteten Grundstücks
Auszug aus OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15
Unterlassungsansprüche wegen (drohender) rechtswidriger Verletzung absolut geschützter Rechtsgüter setzen ein Verschulden des Störers nicht voraus (vgl. BGH, Urteil vom 8.3.1990 - III ZR 81/88, zitiert nach juris, dort Rz. 17). - BGH, 19.01.2006 - I ZR 217/03
Unbegründete Abnehmerverwarnung
Auszug aus OLG München, 12.08.2015 - 7 U 509/15
Insoweit handelt es sich jedoch um ein rein prozessuales Privileg, das nichts über die Zulässigkeit entsprechender Anspruchsberühmung im außergerichtlichen Verkehr besagt (vgl. grundlegend BGH…, Beschluss vom 15.7.2005 - GSZ 1/04, zitiert nach juris, dort Rz. 23, 24; vgl. auch BGH, Urteil vom 19.1.2006 - I ZR 217/03, zitiert nach juris, dort Rz. 14).
- VG Schleswig, 25.04.2023 - 9 A 31/23
Unterlassung der Stellungnahme einer Hochschule gegen Lehrbeauftragten
Eine rechtliche Bewertung ist nicht dem Beweis zugänglich, sondern enthält (Be-)Wertungen und kann nur im Wege juristischer Subsumtion gewonnen werden; es handelt sich folglich um eine Wertung und damit um eine Meinungsäußerung (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 16. März 2017 - 1 BvR 3085/15 -, juris Rn. 14; OLG München, Urteil vom 12. August 2015 - 7 U 509/15 -, juris Rn. 21 m. w. N.; BFH…, Urteil vom 9. April 2014 - X R 1/11 -, juris Rn. 12). - VG Stuttgart, 21.09.2020 - 4 K 8183/19
Zu den Voraussetzungen eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Unterlassung …
Die Aussage, dass das Einblenden produktbezogener Werbespots im Regionalfenster von ...Wartezimmer gegen die ärztliche Berufsordnung, insbesondere das Einblenden von Werbespots gegen das ärztliche Zuweisungsverbot verstößt, ist nicht dem Beweis zugänglich, sondern kann nur im Wege juristischer Subsumtion gewonnen werden; es handelt sich folglich um eine Wertung und damit um eine Meinungsäußerung (vgl. OLG München, Urt. v. 12.08.2015 - 7 U 509/15 - in juris Rn. 21;… OLG Karlsruhe, Urt. v. 06.06.2002 - 1 Ss 277/01 - in juris Rn. 7 …und Urt. v. 06.06.2001 - 1 Ss 271/01 - in juris Rn. 7;… OLG Stuttgart, Urt. v. 26.07.1991 - 2 U 280/90 - in juris Rn. 34;… BFH, Urt. v. 09.04.2014 - X R 1/11 - in juris Rn. 12).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".