Rechtsprechung
| OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1 ; BGB § 1004
Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung von Rohrleitungen durch Baumwurzeln - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Höhe des Schadensersatzes bei Beschädigung von Rohrleitungen durch Baumwurzeln
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Köln, 30.03.2017 - 5 O 478/14
- OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (3)
- BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88
Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Zwar kommt ein nachbarrechtlicher Ausgleichsanspruch auch bei grenzüberschreitendem Eindringen von Baumwurzeln in Betracht (BGH, Urt. v. 8. März 1990, III ZR 141/88, NJW 1990, 3195, 3196), hierfür ist jedoch Voraussetzung, dass die Kläger selbst an der Abwehr der Einwirkungen, welche die Störung ihres Eigentums hervorrufen, aus besonderem Grund gehindert sind (…Palandt, 76. Aufl., § 906 Rn. 37). - BGH, 22.10.1976 - V ZR 36/75
Schweinemästerei - §§ 906, 1004 BGB, Wahlfreiheit des Störers hinsichtlich der …
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Dies hat seinen Grund in der Überlegung, dass die Rechte des Störers nicht weitergehend eingeschränkt werden sollen, als dies der Schutz des Berechtigten vor Beeinträchtigungen seines Eigentums erfordert (vgl. BGHZ 67, 252, 253). - LG Köln, 30.03.2017 - 5 O 478/14
Schadensersatzanspruch wegen eines Wurzeleinwuchses in eine Entwässerungsleitung
Auszug aus OLG Köln, 16.11.2017 - 7 U 53/17
Die Berufung der Kläger gegen das Urteil des Landgerichts Köln vom 30.03.2017 -5 O 478/14- wird zurückgewiesen.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamburg - 7 U 53/17 |
Sonstiges
- gabriele-kuby.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)
Gabriele Kuby setzt sich gegen Deutschlandfunk durch: Verletzung des Persönlichkeitsrechts, Geldentschädigung von 5.000 €
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".