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Rechtsprechung
   OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1991,5399
OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91 (https://dejure.org/1991,5399)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.08.1991 - 7 U 53/91 (https://dejure.org/1991,5399)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. August 1991 - 7 U 53/91 (https://dejure.org/1991,5399)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • nrw.de (Leitsatz)
  • baumpruefung.de (Leitsatz)

    Äste im Fahrbahnbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Gemeinde zur Freihaltung des Straßenraums in Höhe von 3,60 m von hineinragenden Ästen bei Straßen mit geringer Verkehrsbedeutung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1991, 426
  • VersR 1991, 1265
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 01.12.1988 - 18 U 145/88

    Straßenbaulast; Verkehrssicherungspflicht; Baum; Fahrbahn

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91
    Rn. 21 Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darin, daß die Verkehrssicherungspflicht es nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (BGH LM § 823 - EA - BGB Nr. 16; VersR 1968, 72, 73; KG VersR 1971, 183, 184; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273).

    Das OLG Düsseldorf hat dagegen selbst bei einer Straße "mit lebhaftem Pkw- und Lkw-Verkehr" einen Ast in 3, 60 m Höhe noch als hinnehmbar angesehen (VersR 1989, 273).

  • BGH, 09.11.1967 - III ZR 98/67

    Rechtsgrundlage für Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für …

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91
    Rn. 21 Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darin, daß die Verkehrssicherungspflicht es nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (BGH LM § 823 - EA - BGB Nr. 16; VersR 1968, 72, 73; KG VersR 1971, 183, 184; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273).
  • KG, 11.06.1970 - 12 U 312/70

    Klageabweisung; Aufhebung; Zurückverweisung; Gericht; Aufklärungspflicht; …

    Auszug aus OLG Köln, 01.08.1991 - 7 U 53/91
    Rn. 21 Einigkeit besteht in der Rechtsprechung darin, daß die Verkehrssicherungspflicht es nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (BGH LM § 823 - EA - BGB Nr. 16; VersR 1968, 72, 73; KG VersR 1971, 183, 184; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273).
  • OLG Naumburg, 05.02.1997 - 5 U 235/96

    Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers hinsichtlich in den Luftraum …

    Für den Umfang der Verkehrssicherungspflicht in bezug auf Bäume, die in den Luftraum einer Straße hineinragen, gibt es keine für jeden Fall geltenden Grundsätze (KG VersR 1973, 187, [KG Berlin 05.10.1972 - 12 U 397/72] OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265 [LG Ellwangen 10.11.1989 - 2 O 334/89-10] ).

    Aus § 32 Abs. 2 StVZO , nach der die Höhe von Fahrzeugen und Ladungen vier Meter nicht übersteigen darf, kann nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über den Fahrbahnen stets bis zu einer Höhe von vier Metern frei sein müsse (BGH VersR 1959, 275; BGH VersR 1968, 72/73; KG VersR 1971, 183/184; KG VersR 1973, 187; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265 [LG Ellwangen 10.11.1989 - 2 O 334/89-10] ; OLG Schleswig VersR 1994, 359).

    Die Anforderungen sind geringer, wenn es sich um einen Feldweg mit untergeordneter Verkehrsbedeutung handelt, und höher, wenn es sich um eine vielbefahrene Bundesstraße oder Ausfallstraße handelt (KG VersR 1973, 187 [KG Berlin 05.10.1972 - 12 U 397/72] ; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265 [LG Ellwangen 10.11.1989 - 2 O 334/89-10] ; OLG Schleswig VersR 1994, 359).

    Auch das Interesse an der Erhaltung alten Baumbestandes an öffentlichen Straßen ist mit in Betracht zu ziehen (BGH VersR 1959, 275; BGH VersR 1968, 72/73; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Schleswig VersR 1994, 359).

    Ist dem Verkehrssicherungspflichtigen die Beseitigung der Gefahrenquelle nicht zumutbar, dann muß er vor ihr zumindest deutlich warnen (vgl. BGH VersR 1968, 72/73; OLG Frankfurt VersR 1979, 1156; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Hamm NZV 1992, 185).

    Zur Beobachtung auch des Luftraumes über der Straße ist der Führer eines Fahrzeuges mit hohen Aufbauten oder hoher Ladung - wie dies hier bei einem Fahrzeug mit einer Höhe von 3, 60 m der Fall war - auch besonders verpflichtet (OLG Köln VersR 1991, 1265).

  • OLG Rostock, 10.06.2004 - 1 U 168/02

    Vertrauen des Verkehrs auf Luftraumfreiheit bis zur höchstzulässigen Fahrzeughöhe

    Über die Sicherheitserwartungen entscheidet nicht ein zeitweise erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (vgl. OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Nach anerkannter Rechtsprechung kann aus der Vorschrift des § 32 Abs. 1 Ziff. 2 StVZO, nach der die höchstzulässige Fahrzeughöhe 4 m beträgt, nicht gefolgert werden, daß der Luftraum über der Fahrbahn schlechthin bis zur Höhe von 4 m überall frei sein müsse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Dresden, VersR 1997, 336; OLG Brandenburg, VersR 1995, 1051; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig, VersR 1994, 359; OLG Hamm, VersR 1995, 1206; Senatsurteil vom 28.09.2000 - 1 U 63/99).

    Über die Sicherheitserwartungen des Verkehrs entscheidet nicht ein vorübergehend erhöhtes Verkehrsaufkommen, sondern die Frage, ob die Straße ihrem ganzen äußeren Zuschnitt nach auf ein größeres Verkehrsaufkommen eingerichtet ist (OLG Köln, VersR 1991, 1265).

    Ein Warnschild mit dem allgemeinen Hinweis auf die "Einengung des Straßenprofils durch überhängende Bäume" ist bei erkennbar engem Lichtraumprofil nicht erforderlich und im übrigen auch kein geeigneter Hinweis auf die Gefahr vereinzelter Hindernisse (vgl. BGH, VersR 1968, 72; OLG Köln, VersR 1991, 1265).

  • OLG Stuttgart, 22.10.2003 - 4 U 131/03

    Amtshaftung: Warnpflicht des Verkehrssicherungspflichtigen bezüglich der …

    Wenn jedoch eine Gefahrenstelle im fließenden Verkehr für einen Fahrer nicht oder nur noch schwer beherrschbar ist, hat der Verkehrssicherungspflichtige jedenfalls für ausreichende Warnhinweise zu sorgen (…BGHZ a.a.O. 275 ff.; OLG Karlsruhe OLGR 1999, 3; OLG Köln VersR 1991, 1265).
  • OLG Jena, 29.09.2004 - 4 U 1116/03

    Zur Haftung einer Gemeinde

    Die Aufstellung eines Hinweisschildes als Warnung vor einem eingeschränkten Lichtraumprofil genügt nach der Rechtsprechung nämlich nur dann, wenn die Freihaltung eines Lichtraumprofils bis zu 4 m dem Verkehrssicherungspflichtigen z.B. aufgrund geringer Verkehrsbedeutung der Straße nicht zumutbar ist (vgl. OLG Naumburg, DAR 1998, 18 - 19; OLG Köln, VersR 1991, 1265).
  • OLG Düsseldorf, 09.02.1995 - 18 U 134/94

    Verkehrssicherungspflicht für in den Straßenraum ragende Bäume

    In der Rechtsprechung besteht aber Einigkeit darin, daß die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über der Straße generell in einer für Fahrzeuge geltenden maximalen Höhe von 4 m (§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO ) freizuhalten (…vgl. BGH aaO.; KG VersR 1971, 183; Senat VersR 1989, 273 ; OLG Köln, VersR 1991, 1265; OLG Schleswig VersR 1994, 359 ).

    Erforderlichenfalls muß er zur Mitte hin ausweichen oder bei Gegenverkehr anhalten (vgl. auch OLG Köln VersR 1991, 1265).

  • OLG Naumburg, 23.11.1999 - 9 U 19/99

    Umfang der Straßenverkehrssicherungspflicht hinsichtlich in den Luftraum über der …

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  • OLG Celle, 28.05.2003 - 9 U 23/03

    Beschädigung eines LKW-Aufbaus durch in den Straßenraum ragende Baumteile; …

    Insoweit ist lediglich gefestigte Rechtsprechung, dass es die Verkehrssicherungspflicht nicht erfordert, den Luftraum über den Straßen generell in der nach § 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO für Fahrzeuge maximal zulässige Höhe von 4 m freizuhalten (BGH VersR 1968, 72 f; OLG Düsseldorf VersR 1989, 273; OLG Köln VersR 1991, 1265; Senat OLGR Celle 1998, 63 f).
  • OLG Schleswig, 07.04.1993 - 9 U 35/92

    Straßenbaulast; Träger; Verkehrsbedeutung; Straßenraum; Höhe von 4 m; Baumäste; …

    Die Verkehrssicherungspflicht erfordert es nicht, den Luftraum über einer Straße schlechthin in der nach den §§ 32 Abs. 1 Nr. 2 StVZO , 22 Abs. 2 StVO für Fahrzeuge geltenden maximal zulässigen Höhe von 4 m freizuhalten (vgl. BGH VersR 68, 72 KG VersR 1971, 183 OLG Düsseldorf VersR 1989, 273 OLG Köln VersR 1991, 1265).
  • LG Osnabrück, 03.02.2003 - 1 O 3106/02

    Amtshaftung wegen der Kollision eines Fahrzeugs mit erhöhtem Fahrzeugaufbau und …

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 Meter betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hindernissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359; OLG Naumburg VRS 100, 261; OLG Köln VersR 1991, 1265; OLG Brandenburg VersR 1995, 1051; OLG Dresden VersR 1997, 336; OLG Naumburg DAR 1998, 18).
  • LG Osnabrück, 28.06.2004 - 1 O 1077/04

    Verkehrssicherungspflicht für öffentliche Straßen; Gebotene Sicherheitsvorkehrung …

    Die in dieser Regelung festgesetzte Höhenbegrenzung der Fahrzeuge auf 4 m betrifft eine zulassungsrechtliche Bauvorschrift und besagt nicht, dass der Luftraum über einer Straße in jedem Fall bis zu dieser Höhe frei von Hinternissen - und damit auch von Baumstämmen und Ästen - gehalten werden muss (BGH VersR 1968, 72; OLG Schleswig VersR 1994, 359 [OLG Schleswig 07.04.1993 - 9 U 35/92]; OLG Naumburg, VRS 100, 261 [OLG Naumburg 23.11.1999 - 9 U 19/99]; OLG Köln VersR 1991, 1265 [OLG Köln 01.08.1991 - 7 U 53/91]; OLG Brandenburg VersR 1995, 1951; OLG Dresden VersR 1997, 336 [OLG Dresden 02.10.1996 - 6 U 321/96]; OLG Naumburg DAR 1998, 18 [OLG Naumburg 05.02.1997 - 5 U 235/96]).
  • LG Trier, 04.07.2023 - 11 O 33/22

    Haftung Friedhof Betreiber: Muss Stadt trotz Mitschuld des Opfers zahlen?

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