Rechtsprechung
| OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schäden am Nachbargrundstück: Bauunternehmer haftet!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Schäden durch Abbrucharbeiten: Nachbarn sind in Schutzbereich des Bauvertrags einbezogen! (IBR 2012, 148)
Verfahrensgang
- LG Gera, 02.07.2009 - 6 O 3156/97
- OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
- BGH, 10.11.2011 - VII ZR 81/10
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- BGH, 25.11.1992 - VIII ZR 170/91
Vorvertragliches Verschulden bei der Auftragsvergabe nach VOL/A
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Dies zeigt der Fall des Bundesgerichtshofs in NJW 1993, 520 ff., wonach ein beklagter öffentlicher Auftraggeber sich gegenüber einem aus vorvertraglichem Verschulden hergeleiteten Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Auftragsvergabe mit Recht darauf berufen konnte, daß er bei Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Auftragsvergabe sich rechtmäßig alternativ verhalten hätte, indem er die Ausschreibung gemäß § 26 Nr. 1 VOL/A insgesamt aufgehoben hätte. - BGH, 11.07.1996 - IX ZR 116/95
Haftung des Notars bei weisungswidriger Auszahlung der Hinterlegungssumme
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Der Bundesgerichtshof hat erneut in NJW-RR 1997, 562 ff. unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß die Frage, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten eines Notars genommen hätten, eine Frage der Kausalität sei (ferner BGH NJW 1996, 3343 ff.), während die Frage des rechtmäßigen Alternativverhaltens sich dann stelle, wenn ein Notar einen Schaden durch Erfüllung einer anderen, von der verletzten Amtspflicht verschiedenen, selbständigen Pflicht rechtmäßig ebenso hätte herbeiführen können. - BGH, 21.11.1996 - IX ZR 220/95
Amtspflichtverletzung des Notars: Haftungsausfüllende Kausalität
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Der Bundesgerichtshof hat erneut in NJW-RR 1997, 562 ff. unter Bezugnahme auf seine ständige Rechtsprechung darauf hingewiesen, daß die Frage, welchen Verlauf die Dinge bei pflichtgemäßem Verhalten eines Notars genommen hätten, eine Frage der Kausalität sei (ferner BGH NJW 1996, 3343 ff.), während die Frage des rechtmäßigen Alternativverhaltens sich dann stelle, wenn ein Notar einen Schaden durch Erfüllung einer anderen, von der verletzten Amtspflicht verschiedenen, selbständigen Pflicht rechtmäßig ebenso hätte herbeiführen können.
- BGH, 24.10.1985 - IX ZR 91/84
Ausstellung einer Fälligkeitsbestätigung durch den Notar; Haftung des Notars …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Das rechtmäßige Alternativverhalten ist davon zu unterscheiden (BGHZ 96, 157 ff.). - BGH, 24.10.1995 - KZR 3/95
"Jutefilze"; Schadensersatz wegen Verletzung eines Kundenschutzabkommens
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Der Unterschied liegt darin, dass das rechtmäßige Alternativverhalten selber den Schaden ebenso ursächlich herbeiführt, wie das zu beurteilende pflichtwidrige Verhalten (BGH NJW 1996, 311 f.). - OLG Koblenz, 07.05.1999 - 8 U 1010/98
Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Dieser haftet dem Eigentümer des Nachbargrundstücks für Schäden, die er an diesem Grundstück infolge von Baumaßnahmen verursacht (OLG Koblenz OLGR Koblenz 1999, 459; OLG Rostock BauR 2001, 1127 - jeweils zitiert nach juris). - BGH, 19.01.1989 - VII ZR 87/88
Mitteilung von Bedenken gegen die vorgesehene Bauausführung durch den …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Wegen der akuten Gefahrenlage und der Tatsache des Vorhandenseins eines Risikobauwerks sowie des offensichtlichen Vorliegens einer fehlerhaften Statik hat sich die Prüfungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich der Statik in der konkreten Situation wieder erhöht (BGH NJW-RR 1989, 721 f.; OLG Celle, NJW-RR 2002, 594). - OLG Celle, 12.12.2001 - 7 U 217/00
Vorschussanspruch; Mangelhafte Werkleistung; Bauunternehmer; Vorleistung ; …
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Wegen der akuten Gefahrenlage und der Tatsache des Vorhandenseins eines Risikobauwerks sowie des offensichtlichen Vorliegens einer fehlerhaften Statik hat sich die Prüfungspflicht des Bauunternehmers hinsichtlich der Statik in der konkreten Situation wieder erhöht (BGH NJW-RR 1989, 721 f.; OLG Celle, NJW-RR 2002, 594). - OLG Brandenburg, 07.11.2007 - 13 U 24/07
Bauvertrag: Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers und des Subunternehmers
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Kollidieren vertragliche Pflichten einerseits und die allgemeine Verkehrssicherungspflicht andererseits, ist der Auftragnehmer verpflichtet, sich einer Weisung seines Auftraggebers zu widersetzen (OLG Brandenburg, BauR 2008, 406). - OLG Bamberg, 20.12.2000 - 3 U 110/98
Hinweispflichten des Bauunternehmers
Auszug aus OLG Jena, 31.03.2010 - 7 U 593/09
Zwar besteht grundsätzlich für einen Bauunternehmer hinsichtlich einer Statik nur eine reduzierte Prüfungspflicht (OLG Oldenburg, IBR 2001, 418; OLG Bamberg, IBR 2001, 111). - OLG Rostock, 18.11.1999 - 7 U 290/98
Schutzwirkung des Bauvertrages zu Gunsten des Nachbarn; Schäden durch …
- OLG Oldenburg, 15.03.2001 - 8 U 201/00
- OLG Brandenburg, 28.10.2020 - 4 U 49/20
Anspruch auf Schadensersatz wegen Baumfällungen; Fehlendes Verschulden; …
So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris). - OLG Brandenburg, 27.10.2020 - 4 U 49/20 So kann etwa der Nachbar eines Grundstücks, auf dem Bauarbeiten durchgeführt werden, in den Schutzbereich des zwischen dem Eigentümer des Baugrundstücks und dem Bauunternehmer abgeschlossenen Bauvertrages einbezogen sein mit der Folge, dass der Bauunternehmer dem Eigentümer des Nachbargrundstückes für die an diesem Grundstück infolge Baumaßnahmen verursachten Schäden haftet (OLG Koblenz, Urteil vom 07.05.1999 - 8 U 1010/98, juris; Thüringer Oberlandesgericht, Urteil vom 31.03.2010 - 7 U 593/09, juris).
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